Debatte um Sterbehilfe-Verbot:Der Tod darf keine Behandlungsoption werden

Symbolbild Hospiz

Jeder zweite Deutsche kann sich vorstellen, dass er sich umbringt, wenn er im Alter pflegebedürftig wird.

(Foto: dpa)

Per Spritze oder Giftbecher: Die Zustimmung in Deutschland zur aktiven Sterbehilfe ist hoch. Für Ärzte, Politiker und Kirche ist sie dennoch ein Tabu. Die Union hat deshalb ein strenges Gesetz auf den Weg gebracht. Genau das könnte sich als Fehler erweisen.

Kommentar von Nina von Hardenberg

Beim Thema Sterbehilfe trennt Bürger und Politik ein tiefer Graben. Jeder zweite Deutsche kann sich einer Umfrage zufolge vorstellen, dass er sich umbringt, wenn er im Alter pflegebedürftig wird. Entsprechend hoch ist die Zustimmung zur aktiven Sterbehilfe. Ganz anders die Abgeordneten, Kirchenvertreter und Ärzte: Sie verurteilen es aufs schärfste, wenn jemand anbietet, Menschen per Spritze oder Giftbecher vom Leben in den Tod zu helfen. Sie sehen die Dämme brechen, wenn Organisationen wie Dignitas den schnellen Tod vermitteln.

Diesen Konsens der deutschen Elite hat die Union genutzt, als sie parteiübergreifend ein besonders rigides Sterbehilfegesetz anschob. Sie will nicht nur fragwürdige Vereine wie den des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch verbieten. Sie will gleich jeden unter Strafe stellen, der Hilfe beim Suizid organisiert, auch einzelne Ärzte. Sie könnte damit jedoch zu weit gegangen sein. Denn dieser Konsens ist brüchiger als gedacht.

Einzelne Politiker sprechen sich für Sterbehilfe aus

Plötzlich regt sich Widerstand. Man müsse Ärzten die Möglichkeit lassen, Patienten beim Sterben zu helfen, sagt der CDU-Politiker Peter Hintze. Und Grünen-Politikerin Renate Künast fordert gar Suizidhilfe-Vereine wie in der Schweiz. Noch sind solche Stimmen die Ausnahme. Dass sich in Deutschland aber überhaupt ein Politiker für Sterbehilfe ausspricht, dass nun neben dem Verbots-Gesetz auch Anträge für eine Freigabe erarbeitet werden, ist ein Tabubruch. Im Herbst wird der Bundestag also über alle Optionen diskutieren. Der Ausgang ist ungewiss.

Ist die Sterbehilfe einmal vom Tabu befreit, dürfte die Zahl ihrer Befürworter weiter wachsen. Denn der Wunsch, über das eigene Ende mitzuentscheiden, entspricht dem Zeitgeist. Es ist ein Zeitgeist, der der Selbstbestimmung huldigt. Die Leute entscheiden, wie sie leben, wie viele Kinder sie haben wollen - und ob diese behindert sein dürfen. Der Anfang des Lebens ist schon lange nicht mehr heilig. Warum soll das beim Tod anders sein?

Der Patient steht immer stärker im Mittelpunkt

Auch das Medizinrecht entwickelt sich in diese Richtung: Seit Jahren stellt es den Kranken immer stärker in den Mittelpunkt. Ob Patientenrechte- oder Patientenverfügungsgesetz - der Arzt muss die Behandlungswünsche des Kranken respektieren. Er muss zum Beispiel künstliche Beatmung und Ernährung abschalten, wenn der Kranke das so verfügt. Auch wenn es rechtlich ein Unterschied ist, ob ein Arzt eine Maschine ausstellt oder einen Giftbecher reicht: De facto helfen Mediziner schon heute vielen Patienten in den Tod.

So gesehen wäre auch die Freigabe der Sterbehilfe nur ein weiterer Schritt auf dem Weg zur maximalen Patientenautonomie. Wünschenswert ist sie deshalb noch lange nicht. Die Union hat ja recht, wenn sie vor den Auswüchsen der Sterbehilfe warnt. Wer will wirklich in einem Land leben, in dem Ärzte ein Gift im Rezeptblock haben, in dem der Tod quasi zur Behandlungsoption wird? Wer dürfte noch über eine schwere Krankheit klagen (und sie teuer behandeln lassen), wenn es doch an ihm selbst ist, dem Leiden ein Ende zu setzen?

Die Union könnte das Gegenteil dessen erreichen, was sie wollte

So bleibt die Frage, ob Deutschland nicht gut beraten wäre, die Rechtssituation zu lassen, wie sie ist. Es macht sich auch derzeit niemand strafbar, der einem Kranken einen Giftbecher hinstellt. Sterbehilfe findet statt, ohne Kontrollen, ohne gesellschaftliche Akzeptanz und auch ohne dass groß darüber geredet wird. Das mag für manchen Arzt und Kranken unbefriedigend sein. Es hat aber einen großen Vorteil: Wenn niemand darüber redet, kann sich auch niemand genötigt fühlen, den Tod nach Plan wählen zu müssen. Das Tabu schützt hier. Mit den Verbotsplänen hat die Union ohne Not die Debatte eröffnet. Sie könnte so das Gegenteil dessen erreichen, was sie wollte.

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