2003 hat der frühere Terrorist Christian Klar ein Gnadengesuch an den damaligen Bundespräsidenten gestellt. Doch Johannes Rau lehnte es ab - weshalb sich Horst Köhler nun mit dem Fall beschäftigen muss.
Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa hatte der 2006 verstorbene Johannes Rau bei der Bewertung des Gnadengesuchs eine Einsicht des Häftlings vermisst. Deshalb hielt er das 2003 bei ihm eingegangene Gesuch nicht für entscheidungsreif.
Er zweifelte an der Reue des Häftlings Christan Klar (© Foto: AP)
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Rau hatte sich intensiv mit dem Gesuch und der Person Christian Klars beschäftigt. Im Gegensatz zu Klar hatte er die RAF-Mitglieder Adelheid Schulz und Rolf Clemens Wagner begnadigt. Die Entscheidung über Klars Gesuch liegt jetzt bei Raus Nachfolger Horst Köhler.
Nach der Praxis aller Bundespräsidenten kommt es bei einer Begnadigung auf Gnadenwürdigkeit und Gnadenbedürftigkeit an. Zu den Prinzipien gehört ferner, dass ein Gnadenakt nicht das Urteil aushöhlen darf. Dies setzt die Verbüßung der Mindeststrafe voraus.
Nötige Einsicht nicht vorhanden
Die für eine Gnadenwürdigkeit nötige Einsicht und Reue sah Rau bei Klar noch nicht gegeben. Das setze eine glaubwürdige Distanz von der Straftat voraus, hieß es im Kreis von Vertrauten Raus. Es habe damals öffentliche Erklärungen Klars gegeben, die dem entgegengestanden hätten.
Der Staat verlange nicht, dass jemand seine politischen Überzeugungen aufgebe. Aber es müsse klar sein, dass man dafür keine Menschen umbringe.
Der heute 54 Jahre alte Klar, der seit 1982 in Bruchsal hinter Gittern sitzt, hatte 2001 in einem Fernsehinterview mit Günter Gaus an seiner Überzeugung festgehalten: "Ich überlasse der anderen Seite ihre Gefühle und respektiere sie, aber ich mache sie mir nicht zu eigen."
Christian Klar war wie Brigitte Mohnhaupt unter anderem wegen der Morde an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer zu fünfmal lebenslänglich plus 15 Jahren Haft verurteilt worden.
Spekulationen um Treffen zwischen Köhler und Klar
Zuvor hatte es Spekulationen gegeben, dass Bundespräsident Horst Köhler sich mit Christian Klar treffen wolle, um sich ein eigenes Bild von dem Häftling zu machen und um dessen Bereitschaft zur Reue auszuloten.
Das Bundespräsidialamt wies den Bericht der Bild-Zeitung jedoch zurück. Köhlers Sprecher Martin Kothé sagte, dies seien "Spekulationen ohne konkreten Hintergrund". Bild hatte auch berichtet, Köhler plane auch Treffen mit Angehörigen der Opfer.
Weizsäcker traf RAF-Terroristen
Richard von Weizsäcker war in seiner Amtszeit als Bundespräsident mit den RAF-Mitgliedern Angelika Speitel und Peter-Jürgen Boock zusammengetroffen. Im März 1989 begnadigte er Speitel, doch da der CDU-Politiker Zweifel an Boocks Reue, wurde dessen Gesuch abgelehnt. Boock wurde erst 1998 entlassen.
Der frühere rheinland-pfälzische Minsterpräsident Bernhard Vogel sagte der Tagezeitung Die Welt, er empfehle jedem, der das Gnadenrecht besitze, jeden Fall genau zu prüfen und auch mit dem Häftling zu sprechen. Nur so könne man sich selbst ein Urteil bilden, sagte der CDU-Politker, der unter anderem Manfred Grashof, ein RAF-Mitglied der ersten Stunde, begnadigt hatte.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
(AFP/dpa)
Müll an der Isar
Der Bundespräsident kann, muß aber nicht Gnade erweisen. Welche Gründe für ihn dabei ausschlaggebend sind, ist nur ihm überlassen. Er muß keine Begründung für seine Entscheidung liefern. Kritik wäre unangebracht.
Der vorige Beitrag reizt noch in einem anderen Punkt zum Widerspruch:
Weshalb ein Gnadenakt oder dessen Verweigerung die Klar'sche Menschenwürde berühren würde, ist nicht nachzuvollziehen. Eine Verweigerung der geforderten Gnade hätte vermutlich nur zwei weitere Jahre Haft zur Folge, zu denen Klar rechtsgültig verurteilt ist. Sonst hätte das Urteil im Angesicht von 9 Morden und 11 versuchten Morden seine Menschenwürde damals schon verletzt, was bisher nicht behauptet wird.
Unser Strafrecht sieht den Akt der Begnadigung vor.Auch für Bruder Johannes, so hiess er im Volksmund, der frühere Präsident RAU, gilt kein besonderes, sondern unser gültiges Strafrecht, in dem es keine Bestimmung über Reue als Voraussetzung einer Begnadigung gibt. Auch liegt die Gnadenbedürftigkeit vor. Günter Gaus hat bei seinem Interview 2001 bei dem Gefangenen Klar erschüttert festgestellt, dass dieser Mann ein gebrochener Mensch ,also bedürftig ist. Jeder Zuschauer des jetzt auf allen 3.TV Kanälen wiederholten Interviews konnte sich von der Persönlichkeitszerstörung des Gefangenen Klar überzeugen.Gutachter sind zu gleicher Feststellung gekommen. Unser Strafrecht sieht-Gott Vater sei gedankt für diese Weisheit--auch keine Befragung der öffentlichkeit oder der Opferangehörigen vor. Unser Strafrecht fällt seine Urteile nur nach der begangenen Tat, nicht nach der Stimmung des Volkes.
Die begangenen Straftaten von Herrn Klar sind nicht zu beschönigen, aber auch nicht dem Volke zur Abstimmung vorzulegen.Die öffentlichkeit hat in den zu treffenden Entscheidungen keinen Raum. Auch für Klar gilt, wie für alle Menschen das Grundgesetz mit seiner Aussage: DIE WüRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR.
Bodo Meier, Süd-Hessen