Debatte um Elternrechte:Getrennt heißt nicht alleinerziehend

Trennung mit Kind

Getrennt heißt nicht Alleinerziehend.

(Foto: Illustration: Jessy Asmus / SZ.de)

Die Koalition will Alleinerziehenden mehr Geld geben. Dagegen wäre nichts zu sagen - wenn es nicht eine Ungerechtigkeit zementieren würde. Der Staat sollte Betreuung fördern, nicht Alleinerziehende, die es in Wahrheit selten gibt.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Es steckt ein Missverständnis in dem Wort alleinerziehend. Es drückt nämlich etwas aus, was es in der gesellschaftlichen Realität so überwiegend nicht gibt. Dass ein Elternteil sein Kind oder seine Kinder völlig alleine erzieht. Das passiert im Grunde nur, wenn ein Elternteil stirbt oder sich ein Elternteil völlig verweigert.

In allen anderen Fällen erziehen beide, Vater und Mutter. Beide leben den gemeinsamen Kindern ihre Ideale, ihre Fehler, ihre Brüche vor. Beide haben Werte und Ziele, die sie ihren Kindern mit auf den Weg geben wollen.

Erziehende brauchen jeden Euro

Der Staat fördert dies nicht. Der Staat fördert nur das überholte "Alles-oder-Nichts"-Schema. Ein Elternteil erzieht - meist die Mutter. Der andere zahlt - in der Regel der Vater.

Die große Koalition will dieses Schema weiter zementieren. Alleinerziehende sollen mehr Geld bekommen. Im Steuerrecht gibt es den Entlastungsbetrag von 1308 Euro für Alleinerziehende. Der soll um weitere 600 Euro angehoben werden. Alleinerziehende brauchen jeden Euro heißt es. Das ist nicht falsch. Aber auch nicht ganz richtig. Es müsste heißen: Erziehende brauchen jeden Euro.

Das deutsche Steuer- und Unterhaltsrecht macht liebende und fürsorgliche Väter und Mütter nach einer Trennung zu Nichterziehenden. Trotz gemeinsamen Sorgerechtes. Und selbst dann, wenn sich beide Eltern die Betreuung so gut es geht teilen. Das Gesetz geht davon aus, dass das Kind bei einem Elternteil lebt. Und beim anderen eben nicht.

Im Unterhaltsrecht gibt es einen kleinen Fortschritt. Nach mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofes sind beide Eltern gleichermaßen zum "Barunterhalt" verpflichtet, wie das die Juristen nennen, wenn sie sich die Betreuung 50 zu 50 teilen. Aber schon ein Verhältnis von 60:40 macht diese kleine Errungenschaft zunichte. Dann gilt wieder: Der eine zahlt, der andere erzieht. Allenfalls ein kleiner Abschlag auf die Unterhaltskosten ist drin. Der muss aber im Einzelfall geprüft werden.

Dass beide Elternteile Mehrkosten haben, interessiert den Gesetzgeber nicht. Oft haben die Kinder bei Papa und Mama eigene Kinderzimmer. Die Wohnungen sind größer und teurer als wenn sie tatsächlich ohne Kinder leben würden. Beide wollen mit den Kindern in den Urlaub fahren, beide kaufen Kleidung, Spielsachen, Geschenke für die Kinder. Vor dem Gesetz aber ist immer nur einer voll verantwortlich - der oder die Alleinerziehende.

Der Staat fördert damit das Modell Alleinerziehend

Darum bekommen Alleinerziehende im Sinne des Gesetzes den Unterhalt für die Kinder ausgezahlt. Darum haben sie Anspruch auf staatliche Sonderleistungen wie den Freibetrag für Alleinerziehende. Von dem hat der andere Elternteil, der Nichterziehende im Sinne des Gesetzes nichts.

Der Staat fördert damit das Modell Alleinerziehend. Er fördert nicht, dass sich nach einer Trennung möglichst beide Elternteile gleichermaßen um ihre Kinder kümmern. Im Gegenteil, er verhindert es sogar.

Ein Beispiel: Nach der Trennung bleiben beide Kinder vier Tage in der Woche beim Vater. Die Mutter reduziert ihre Vollzeitstelle, damit sie an den anderen drei Tagen für die Kinder da sein kann. Sie verzichtet erheblich auf Einkommen, verdient jetzt kaum mehr als ihr Ex. Muss aber für beide Kinder Unterhalt zahlen. Und irgendwie die neue, große Wohnung finanzieren, in der genug Platz für die Kinder ist. Steuerlich gefördert aber wird vor allem ihr Ex-Freund, der jetzt unterm Strich weitaus mehr in der Familienkasse hat als sie.

Ein konstruierter Fall? In der Tat. Oft sind jedoch nur die Geschlechterrollen anders verteilt.

Es ist an der Zeit das Modell Alleinerziehende abzuschaffen. Wenn, dann gibt es Teil-Erziehende. Es müssen Gesetze her, die dem Rechnung tragen. Sie müssen sich daran orientieren, wie viel Zeit Vater und Mutter jeweils mit den Kindern verbringen. Sie müssen die Mehrkosten berücksichtigen, die jede Trennung mit Kindern mit sich bringt. Und sie müssen das Ziel unterstützen, dass sich beide Eltern möglichst oft und gleichberechtigt um die Kinder kümmern können. Die Gesetze heute stehen diesem Ziel entgegen.

Das Wohl der Kinder ist zumindest in der Rechtsprechung zu einem wichtigen Maßstab geworden. Nicht zum Wohle der Kinder aber ist es, sich zwischen Vater und Mutter entscheiden zu müssen. Wenn sich Eltern trennen ist das immer schwer für die Kinder. Sie wünschen sich - von Ausnahmen abgesehen - nichts mehr, als dass ihre Eltern wieder zusammenkommen.

Leichter wird es, wenn der Kontakt zu beiden Eltern gleich gut ist. Schwerer wird es, wenn sie den anderen Elternteil nur alle 14 Tage zu sehen bekommen. Manchmal mag es nicht anders gehen. Weil vielleicht ein Elternteil in einer anderen Stadt das große Glück sucht. Aber das Wechselmodell, das Modell, das möglichst Nahe an die 50:50-Lösung kommt, das sollte in Zukunft die Regel sein. Und nicht länger die Ausnahme. Mit den Gesetzen von heute ist dieses Ziel kaum erreichbar.

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