Ein Kommentar von Heribert Prantl

Wer die Volkswahl des Bundespräsidenten will, der müsste diesem Amt auch mehr Befugnisse einräumen. Die Machtbalance in Deutschland würde hierdurch verkompliziert. Für mehr Bürgerbeteiligung gibt es deshalb bessere Gelegenheiten.

Es ist bald 150 Jahre her, dass ein Schneidermeister anlässlich des Besuches seines Landesvaters an den Eingang zu seiner Werkstatt ein Schild mit der Aufschrift hängte: "Lieber Landesvater, unter Deinen Flügeln kann ich ruhig bügeln." Dieses biedermeierliche Gefühl ergriff den Fernsehzuschauer am Sonntagabend. Der Bundespräsident hatte ein etwas hölzernes Stelldichein bei Sabine Christiansens letzter Sendung.

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Es war ein höflicher Plausch, bei dem Horst Köhler lächelnd nach gefälligen Antworten suchte. Besonders gern gebrauchte er die Floskel "wenn Sie so wollen" , mit der er relativierte, was er zuvor schon eh ein wenig nichtssagend gesagt hatte: Die Antworten des Präsidenten kreisten um den "Bürger", dem etwas erklärt werden müsse; der kein Verständnis für etwas habe; der spüre, dass sich die Welt verändert habe.

Das alles war nicht unsympathisch, aber auch sehr unkonkret - bis zu der Stelle, an der Köhler vorschlug, den Bundespräsidenten doch künftig von den Bürgern wählen zu lassen, auf sieben Jahre und ohne die Möglichkeit der Wiederwahl. So soll aus dem Bundespräsidenten ein wirklicher Bürgerpräsident werden.

Das klingt gut. Das klingt nach mehr Demokratie, nach mehr Mitbestimmung des Bürgers. Das passt in eine Zeit, in der allenthalben mehr Partizipation von unten verlangt und gewährt wird: Der "Grundsatz der partizipativen Demokratie" findet sich jüngst als gefeierter Artikel I-47 in der Europäischen Grundrechtecharta. Mit nur einer Million Stimmen, so heißt es werbend und lockend für den Verfassungsvertrag (der nun als EU-Reformvertrag bezeichnet wird), könne man künftig ein Europäisches Gesetz verlangen.

Viel Lärm um fast nichts

Wer freilich den einschlägigen Artikel studiert, der macht ein ziemlich langes Gesicht: Erstens ist dieser Artikel unmittelbar gar nicht anwendbar, er muss erst noch durch ein Gesetz ausgestaltet werden; zweitens besteht die Macht der Bürger nur darin, eine Bitte an die Europäische Kommission zu richten. Das heißt: Mit der Macht von unten ist es hier nicht sehr weit her. Das europäische Bürgerbegehren ist eine populistische Schmeichelei mit schmaler demokratischer Substanz.

Für den Vorschlag, den Bundespräsidenten künftig vom Volk wählen zu lassen, gilt das erst recht: Dessen Volkswahl wäre - viel Lärm um fast nichts. Warum? Der Bundespräsident hat, anders als der Reichspräsident der Weimarer Republik, keine Macht. Nicht er bestimmt die Richtlinien der Politik, sondern der Bundeskanzler; und die politische Macht liegt in der Hand des vom Volk gewählten Parlaments.

Das Grundgesetz hat den Bundespräsidenten geschaffen wie Gott den Adam: nackt und bloß. Das Amt ist wenig, die Person alles. Volkswahl würde also bedeuten: Viel Legitimation für wenig Kompetenz. Es käme in der Folge zu einem in der Verfassung nicht vorgesehenen Machtgerangel zwischen dem Präsidenten auf der einen, und Parlament und Kanzler auf der anderen Seite. Seine Volkswahl könnte den Präsidenten leicht dazu verführen, sich mehr in die Tagespolitik einzumischen, als es ihm von der Verfassung zugestanden wird.

Das Präsidentenamt ist ein Glücksfall

Die dürftige Amtsausstattung der Bundespräsidenten hat mit einer politischen Erbsünde zu tun: Die Erfahrungen mit einem vom Volk gewählten Präsidenten waren abschreckend; die Mütter und Väter des Grundgesetzes hatten noch gut im Kopf, wie Reichspräsident Paul von Hindenburg in der Weimarer Republik die Entfaltung des Parlamentarismus behindert und die Legitimität der jungen Republik durch Notverordnungen am laufenden Band unterhöhlt hatte. Die Nacktheit des Bundespräsidenten war die historische Lehre daraus.

Natürlich kann man sich 58 Jahre nach der Wahl des ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss fragen, ob die alten Gründe noch zählen. Aber immerhin war es in diesen 58 Jahren so, dass alle Präsidenten mit ihren wenigen verfassungsrechtlichen Pfunden segensreich gewuchert haben. Das Präsidentenamt war und ist ein Glücksfall; es gehört zu den erfreulichen Institutionen dieser Republik. Man sollte es nicht durch verfassungsrechtliche Experimente schädigen.

Wer die Volkswahl des Bundespräsidenten will, der müsste diesem Amt wohl auch ein neues verfassungsrechtliches Profil geben, ihm also wirkliche Macht einräumen. Aber die Befürworter eines stärkeren Amts wissen nicht so recht, wo sie es eigentlich stärken wollen. Die Machtbalance in Deutschland würde ja nicht einfacher, sondern schwieriger, wenn noch ein weiterer Mächtiger mitspielte.

Es sollte allerdings darüber nachgedacht werden, die Amtszeit des Bundespräsidenten von fünf auf sieben Jahre zu verlängern und die Wiederwahl auszuschließen. Für die Souveränität des Amtes wäre damit mehr gewonnen als mit parteipolitischen Wahlkämpfen, wie sie bei einer Volkswahl notwendig würden.

Für mehr Bürgerbeteiligung, für mehr Demokratie, gibt es bessere und wichtigere Gelegenheiten als eine Volkswahl des Präsidenten: Die Parteipolitik sollte endlich ihren antiplebiszitären Dünkel ablegen: Sie sollte das Bürgerbegehren und den Volksentscheid, die sich auf allen anderen kommunalen und staatlichen Ebenen längst bewährt haben, endlich auch auf Bundesebene zulassen.

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(SZ vom 26.6.2007)