Der Bundestag berät über die Patientenverfügung: Was ein Medizinrechtler erlebt hat, der wegen Sterbehilfe verurteilt wurde.
Vielleicht liegt es daran, dass der Prozess inzwischen schon zwei Monate zurückliegt, vielleicht auch daran, dass die tiefliegende Sonne über den Hügeln von Mittelfranken den Ärger vergessen lässt, jedenfalls sieht Wolfgang das alles an diesem milden Juniabend schon wieder ganz gelassen: dass ihm Mord und Totschlag vorgeworfen wurde, zum Beispiel, und dass man ihn zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt hat. Dass er beschuldigt wurde, sich zum "Herrn über Leben und Tod" aufzuschwingen. "Das ist so grotesk, dafür habe ich null Emotionen", sagt er. Mit einem kleinen Lächeln und einer hochgezogenen Augenbraue.
Weil der Anwalt Wolfgang Putz der Tochter einer Komapatientin empfahl, die Magensonde zu druchtrennen, wurde er verurteilt. (© Foto: oh)
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Wer darf sterben?
In Holzfällerhemd und Trekkinghose fällt Wolfgang Putz nicht weiter auf unter den Touristen auf dem Reithof in Franken, auf dem er Urlaub macht, und wahrscheinlich ist ihm das lieb nach all dem Rummel: Putz ist einer der prominentesten Medizinrechtler Deutschlands, und er ist vorbestraft wegen versuchten Totschlags: Am 30. April sprach ihn das Landgericht Fulda der aktiven Sterbehilfe schuldig - obwohl selbst der Richter damals einräumte, dass Putz im Sinne der Patientin gehandelt hatte.
"Das Urteil ist an Unlogik kaum zu überbieten", findet Putz. Das Urteil zeigt aber auch wie kaum ein anderes die Hilflosigkeit der Menschen, wenn es um das Thema Sterben geht. Hilflos sind nicht nur die Gerichte, hilflos sind auch Ärzte, Heime, Angehörige: Wer darf sterben? Und unter welchen Umständen? Braucht der Tod Regeln? Um diese Fragen geht es, wenn der Bundestag an diesem Donnerstag abschließend über das Thema Patientenverfügungen berät - und sollten sich die Abgeordneten nach jahrelangem Gezerre einigen, könnten in Zukunft vielleicht Fälle wie der von Wolfgang Putz und Erika K., der von ihrer Tochter schließlich die Magensonde durchtrennt wurde, vermieden werden.
Mündliche Vereinbarung
Als Wolfgang Putz das Mandat für die Familie von Erika K. übernahm, dämmerte die Patientin schon seit mehr als fünf Jahren im Wachkoma vor sich hin, in einem Heim in Bad Hersfeld. Ein Arm war ihr amputiert worden, nachdem Pfleger ihn beim Umbetten gebrochen hatten. Wozu braucht eine Wachkoma-Patientin auch einen Arm, die merkt ja eh nichts mehr, hieß es. Tatsächlich war Erika K.s einzige verbleibende Verbindung zum Leben der Schlauch einer Magensonde, durch den sie künstlich am Leben gehalten wurde. Das aber widersprach allem, was Frau K. ihren Kindern immer wieder gesagt hatte: So wolle sie nie enden.
Als "mündliche Patientenverfügung" wird so eine Willensäußerung in den Anträgen bezeichnet, die dem Bundestag vorliegen, im weitreichendsten Entwurf werden diese mündlichen Bekundungen als verbindlich anerkannt: Ärzte müssten demnach einen Menschen unabhängig vom Stadium der Erkrankung sterben lassen, auch wenn er dies nie schriftlich festgehalten hat. Andere Entwürfe sehen strengere Hürden vor: So soll eine Patientenverfügung etwa nur dann verbindlich sein, wenn sie schriftlich abgefasst oder nach Beratung durch einen Arzt geschrieben wurde. Andernfalls, befürchten Kritiker, würden die Patientenverfügungen zu weitreichend und das Leben könne zu leicht beendet werden.
Auch Erika K.s gesetzliche Betreuerin sah die mündliche Patientenverfügung nicht als bindend an und verweigerte den Abbruch der künstlichen Ernährung - so lange, bis ihre Kinder vor Gericht die Vormundschaft erstritten, um ihre Mutter sterben zu lassen. Wolfgang Putz beriet sie dabei, wie er es in seinen 32 Jahren als Anwalt schon mehr als 250 Mal getan hatte - so oft hat er für Menschen, die nur noch durch eine Sonde oder eine Beatmungsmaschine am Leben gehalten wurden, den Tod erstritten.
Kein anderer Anwalt in Deutschland hat so viele "Sterbemandate" hinter sich; das Gebiet wird gemieden, weil es als eines der heikelsten der Rechtswissenschaft gilt. "Dabei ist es eigentlich ganz leicht", meint Putz und lässt sich schwer in den Korbstuhl fallen: "Wenn ein todkranker, aber seelisch gesunder Mensch sagt: ,Herr Doktor, ich will nicht mehr leben', dann muss man ihn sterben lassen". Im Hintergrund zerreißt ein Pferdewiehern die Stille, das klingt wie ein nervöses Lachen über das, was der Anwalt gerade gesagt hat.
Ein glatter Schnitt über der Bauchdecke
Kurz vor Weihnachten 2007 war es soweit: Erika K. sollte ihren Willen bekommen. Die künstliche Ernährung wurde eingestellt, durch die Sonde tröpfelte nur noch Wasser, und ganz leise schlich sich Erika K.s Leben davon - bis das Heim es wieder einfing, mit einem Ultimatum an die Angehörigen: Binnen 15 Minuten sollten sie die Ernährung wieder zulassen, ansonsten würden sie des Hauses verwiesen. Da riet ihnen Wolfgang Putz, das Leben einfach abzuschneiden - und Erika K.s Tochter griff sich eine Schere und kappte die Sonde. Ein glatter Schnitt, direkt über der Bauchdecke.
"Juristisch war das zulässig", glaubt Putz bis heute - auch wenn das Heim sofort die Staatsanwaltschaft alarmierte und die Kriminalpolizei, auch wenn Erika K. ins Krankenhaus gebracht wurde und eine neue Sonde bekam - mit der sie eine Woche später von alleine starb - und auch wenn er selbst zuletzt vor Gericht verurteilt wurde. K.s Tochter hingegen wurde wegen "Verbotsirrtums", also Unwissenheit, freigesprochen. "Das Verrückte an der Sache ist, dass das Gericht in Fulda anerkannt hat, dass die geplante Wiederaufnahme der künstlichen Ernährung rechtswidrig war", sagt Putz.
Berührungsängste mit dem Tod
Inzwischen drückt die Nacht auf den Reiterhof, die Wirtin hat Kerzen nach draußen gebracht. Angezogen vom Licht schwirren hektische Mücken durch die Luft, während Putz ruhig über das Sterben und den Tod spricht. "Es gibt kaum ein anderes Thema, bei dem selbst blitzgescheite Leute die Logik so leicht ausschalten", sagt er und zerquetscht eine Mücke. Und dass er zuletzt verurteilt wurde, nun ja, "die Menschen vergaloppieren sich eben, wenn Emotionen ins Spiel kommen". Er hat gleich nach seiner Verurteilung Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt und rechnet fest damit, freigesprochen zu werden.
Dann, meint Putz, hätte das Fuldaer Landgericht ihm und den Verfechtern des freien Patientenwillens am Lebensende sogar einen Gefallen getan: "Durch meinen Freispruch würde endlich von oberster Stelle bestätigt, dass mündliche Patientenverfügungen bindend sind", hofft er. Außerdem würde die strafrechtliche Unsicherheit und die Angst der Anwälte und Ärzte beendet. Dass das eigentlich Aufgabe des Bundestags ist, steht auch für Putz fest. Doch seine Hoffnung auf eine Einigung ist gering, zu umkämpft sei das Thema unter Politikern und zu groß die Berührungsängste.
"Es heißt ja immer, Sterben ist etwas Schlimmes", sagt er. Sieht er das denn nicht genauso? Nein, sagt Putz, dafür habe er schon zu viele Menschen gesehen, die zum Leben gezwungen wurden. "Sterben ist einfach nur das Ende", sagt er. Und pustet die Kerze aus.
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(SZ vom 18.06.2009/ehr)
Protest gegen dritte Startbahn
Eigentlich sollte es ein Leichtes sein, einen rechtlichen Rahmen für Sterbehilfe zu erstellen, wenn da eben nicht immer die konfessionelle Ausrichtung der beteiligten Abgeordneten eine übermächtige Rolle spielen würde. Die Christen können es eben nicht lassen, anderen Leuten ihren Willen aufzudrängen und entsprechend wird das Gesetzgebungsverfahren immer wieder verzögert. Als Begründung gibt man dann an, daß die Matierie zu vielschichtig ist, als daß man sie in ein Gesetz packen könnte.
Der Staat entmündigt seine Bürger auf ihrem letzten Weg. Willensäußerungen werden rotzfrech mißachtet, wenn sie nicht in ein christlich gefärbtes Muster passen, daß da heißt, daß nur Gott über Leben und Tod entscheiden kann. Diese Argmentation hat dann eben nur den Haken, daß es Gott nicht gibt. Die Tatsache, daß in der Verfassung die Glaubensfreiheit niedergeschrieben ist, wir schlichtweg ignoriert.
Wo der Staat, bzw. die selbstherrlichen Politiker versagen, muß sich der Bürger eben selbst schlau machen. Ein Weg ist es, auf die Internetseite von exitinternational.net zu gehen. Deren Buch bekommt man in der Zwischenzeit auch über Amazon.com zudem gibt es die Onlineversion, die dann auch regelmäßig aktualisiert wird.
Tote nicht, aber ihre Angehörigen.
Und wer einmal hilflos zusehen musste, wie Ärzte und Pflegepersonal geliebte Menschen zum Leben quälen, und die eigene Ohnmacht gespürt hat, der wird Frau K. bewundern.
Wir sollten aber durchaus auch einen Schritt weitergehen. Viele Menschen haben keine Angehörigen mehr. Was ist mit denen? Wer setzt sich für diese Menschen ein, wenn gegen ihre Wünsche verstoßen wird, weil sie sich nicht mehr wehren können?
Recht hat der Mann, der Gesetzgeber ist gefragt. Nur: Tote sind keine Wähler - und so denkt man dort.
Es ist sicher in mancher Hinsicht auch ein religiöses Problem. Aber darin sehe ich nicht den
Knackpunkt.
Dort spielt soviel Individuelles eine Rolle, dass eine diesbezügliche Regelung nie alle Seiten
gleichermassen zufriedenstellen könnte. Aber es besteht eben ein Regelungsbedarf. Das
Schwierigste wird die konkrete Ausgestaltung sein. Es gibt keine allgemeingültigen Kriterien. Allein die Frage, wer letztlich entscheiden soll, der Betroffene, Mediziner, Anwälte, lässt sich nicht einfach beantworten.
Vielleicht bleibt am Ende nur der Weg, dass der Betroffene eine entsprechende Verfügung
trifft, wobei aber auch da eine Grenze auftaucht. Wer weiss, ob und wann es ihn/sie be-
trifft, hofft doch jeder, davon verschont zu bleiben. Was wenn so etwas eintritt, bevor man
eine Verfügung teffen konnte? Wer entscheidet dann?
Die Kirchen wollen einfach nicht den Menschen in die Selbstbestimmtheit entlassen. Sie sollen sich brav wie Schafe unter die Obhut der Kirchen scharen, und dem großen Diktator im Himmel gehorchen.
Dass ein Mensch eine eigene Entscheidung fällt wird unser, von C-Parteien durchsetztes Parlament nie anerkennen.
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