Der Bundestag debattiert am Donnerstag über eine Lockerung des Stammzellengesetzes. Befürworter und Gegner stehen sich unversöhnlich gegenüber. Ein Überblick über die vier Gesetzesentwürfe.
Das Parlament diskutiert über das Stammzellgesetz: Dabei könnte die Stichtagsregelung kippen. Bisher darf in Deutschland - anders als in vielen anderen Staaten - nur mit aus dem Ausland importierten menschlichen embryonalen Stammzellen geforscht werden, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen worden sind. Der Gesetzgeber will so Anreize zur Herstellung oder Vernichtung weiterer Embryonen verhindern.
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Die Mikroskop-Aufnahme der Universität in Seoul zeigt geklonte Embryonen im achtzelligen Stadion. (© Foto: AP)
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Auslöser des Auflebens der hitzigen Stammzelldebatte sind die Forderungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die Auflagen zu lockern und auch Arbeiten mit neueren Stammzellenlinien zu ermöglichen. Gegner und Befürworter stehen sich unversöhnlich gegenüber.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft klagt, dass die Arbeit an den Zellen, aus der einst einmal Therapien für Krankheiten wie Parkinson entwickelt werden könnte, inzwischen unmöglich sei. Lebensschützer führen dagegen die Erfolge bei der Reprogrammierung menschlicher Hautzellen an. Dieses Verfahren werde die ethisch umstrittenen embryonalen Stammzellen bald überflüssig machen.
Die Abstimmung dürfte spannend werden. Zwar sind die Argumente die gleichen wie bei der Abstimmung 2002, doch die Mehrheiten im Parlament haben sich verschoben. Nirgendwo ist dieser Schwenk so deutlich wie in der Union. Stimmten 2002 noch zwei Drittel der Abgeordneten von CDU/CSU für ein striktes Importverbot, ist die Partei in dieser Frage heute tief gespalten.
Wie schon 2002 stehen am Donnerstag gleich mehrere Gesetzesentwürfe zur Abstimmung. Etwa 200 Abgeordnete sind noch unentschlossen. Um sie werden alle Gruppen in der Debatte am Donnerstag werben.
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Zitat:
"Der Gesetzgeber will so Anreize zur Herstellung oder Vernichtung weiterer Embryonen verhindern."
Alle anderen Details sind schlicht unwichtig. Egal ob nun Parkinsonpatientin zwei oder fünf Jahre mehr auf das Supermedikament warten müssen, ob im Land X oder im Land Y die "Forschung weiter" ist usw.. Das ist alles egal.
Die Frage lautet einfach nur: will es der gesetzgeber - unserer Abgeordneten - nicht mehr? Gelten Embryonen nun als "Material" von der Qualität eines Haars oder eines Fingernagels?
Es sind dieselben Leute, die diese menschenopfer wieder diskutieren, die Krieg in Afghanistan führen, "Blutzoll" dort aufrechnen, die gehijackte Flugzeuge abschießen lassen würde, Folter zulassen würden usw.
Denen heiligt der zweck die Mittel, und sie haben IMMER einen guten Zweck, hier die Parkinsonkranken. Menschenopfer für gute Zwecke. So sind die drauf. Meine Abgeordneten sind das nicht.
Die SZ schreibt zur Alternative "Ausstieg": Extrempositionen finden im Parlament keine Mehrheit mehr.
Leider ist das wohl richtig. Die extremen Forderungen des Grundgesetzes bezüglich der Menschenwürde werden an allen Ecken und Enden aufgeweicht. Der Mensch wird Überwachungsobjekt, Abschussobjekt, Forschungsobjekt, Versorgungsobjekt, etc.
Nur Mensch sein, dass dürfen wir nach dem Willen des derzeitigen Gesetzgebers und seiner Unterstützer nicht mehr!