Kaum je in der Geschichte der Bundesrepublik ist ein amtierender Bundespräsident so plump bedrängt worden. Warum die nötigende Kritik am Bundespräsidenten eine ausgemachte politische Dummheit ist.
Kaum je in der Geschichte der Bundesrepublik ist ein amtierender Bundespräsident in aller Öffentlichkeit von den eigenen Parteifreunden so plump bedrängt worden. Die Ankündigung von diversen Politikern der Union, Horst Köhler für eine zweite Amtszeit nicht mehr zu wählen, wenn er den ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar begnadigt, ist nicht nur eine Flegelei gegenüber dem Bundespräsidenten und eine Ungezogenheit gegenüber dem höchsten Staatsamt, sondern ein Fehler - also eine ausgemachte politische Dummheit. Sollte sich der Bundespräsident bisher noch mit dem Gedanken getragen haben, das Gnadengesuch von Christian Klar abzulehnen, dann haben ihm diese Nötigungsversuche das nun fast unmöglich gemacht.
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Würde Horst Köhler die Begnadigung jetzt ablehnen, dann sähe er sich dem Argwohn ausgesetzt, dies um des eigenen persönlichen Vorteils, also einer zweiten Amtszeit willen, getan zu haben. Er stünde im Verdacht, unangemessenem Druck nachgegeben zu haben, seinem Wahlspruch, "notfalls unbequem" zu sein, untreu geworden zu sein und, das wäre das Schlimmste, eine Gnadenentscheidung, also das vornehmste Recht des Staatsoberhaupts, für sich kommerzialisiert zu haben.
Die Gegner einer Begnadigung Christian Klars (über welche man natürlich streiten kann) hätten ihrer Gegnerschaft einen guten Dienst erwiesen, wenn sie, kurz vor der Entscheidung Köhlers, den Mund gehalten, stattdessen dem Präsidenten Respekt und damit ihr Vertrauen in die Sorgfalt seiner Entscheidung bekundet hätten.
Sorgfalt ist die Waffe gegen die Scharfmacherei
Es gehört zur Sorgfalt dieser Entscheidung, den Menschen anzuhören, der um Gnade gebeten hat. Das hat nichts damit zu tun, dass der Präsident einen Ex-Terroristen hofiert. Der Bundespräsident ist nun einmal Gnadenherr, also Gnadenrichter für die Straftäter, die einst von der Bundesanwaltschaft angeklagt worden sind, für die Terroristen vor allem; das ist ein kleiner Kreis. Für die Begnadigung anderer Straftäter, normaler Mörder und Totschläger, sind die Ministerpräsidenten zuständig. Hofiert denn ein Strafrichter einen Angeklagten, einen Straftäter, wenn er ihn anhört? Nein, er tut das, was in einem Rechtsstaat selbstverständlich ist: Er gewährt Gehör. Alle Bundespräsidenten haben es bisher bei den Begnadigungen so gehalten. Und es ist sehr zu wünschen, dass die Ministerpräsidenten es auch so praktizieren.
Sorgfalt ist die Waffe gegen die Scharfmacherei, wie sie derzeit leider die RAF-Debatte prägt. In Bremen wird die schon vor Jahren aus der Haft entlassene frühere Terroristin Susanne Albrecht, die ihre Strafe angenommen und abgesessen hat, politisch und publizistisch verfolgt, weil sie Ausländerkindern Deutschunterricht gibt. Ein Idealfall von Resozialisierung wird skandalisiert, weil im Wahlkampf Lust auf Hetze herrscht. Es ist gut, dass es eine unabhängige Justiz gibt und Bundespräsidenten, die sich - wenn sie über Begnadigung zu entscheiden haben - diese Unabhängigkeit zum Vorbild nehmen.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
(SZ vom 7. Mai 2007)
Russland unter Putin
Gut, dass das erledigt ist, wie auch der SZ-Eilmeldung zu entnehmen ist! Aber natürlich bleibt jetzt ein fader Beigeschmack, dank Söder und Kumpanen.
Eigentlich hatte ich noch erwartet, dass unsere Kommi-Demokraten dem Bundespräsidenten den Rücken stärken und ihm zusichern, er könne getrost auf die paar C?U-ler verzichten, - sie würden ihn im Falle einer Begnadigung unterstützen.
Auch wenn es dem Gerechtigkeits-Empfinden widersprechen mag, wurden zahllose Begnadigungen ausgesprochen, von denen nur keiner jemals erfahren hat. Die Tatsache, dass gegen die damalige DDR-"Elite" nicht vorgegangen wurde, war aber m.W. kein Gnadenakt, sondern wurde durch eine Eigentümlichkeit unserer Rechtsprechung ermöglicht, wonach jemandem, der nicht haftfähig ist, auch nicht der Prozess gemacht wird.
P.S.: @ filus: Ich nehme an, den eigenen Beitrag positiv zu bewerten wird von der Technik unterbunden. ;-)
PPS.: Wer einen Schreib- oder Grammatikfehler findet, darf ihn behalten.
..welche Sau treiben wir nun durch das Dorf?
P.S. Köhler hat den Gnadenantrag abgelehnt (lt. Spiegel.de)
Köhler macht seine Arbeit gemäß den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Und nachdem auch jede Menge Massenmörder in der Geschichte des Nachkriegs-Deutschland(von 1945 bis zum Fall der Mauer, z.B. die Honecker-Riege) Gnade bzw. Milde gefunden haben, kann man das einem Christian Klar nicht kategorisch verweigern sondern muss das genauso wie alle anderen Fälle prüfen.
Die zu Recht als flegelhaft bezeichneten Södereien markieren lediglich den Auftakt zum bayerischen Landtagswahlkampf 2008. Den schweinenackigen Bierzelthockern wird die von ihnen erwartete braune Soße auf den Teller geklatscht, der Pöbel jubelt und macht in der Wahlkabine sein Kreuzerl an der gewünschten Stelle. Als der überaus seriöse Franz-Josef
seinerzeit sagte: "Rechts von uns darf es keine Partei geben " meinte er doch, daß die Bedürfnisse der braunen Masse innerhalb der Christenunion zu befriedigen seien. Und dieses Motto befolgen seine überaus seriösen Epigonen halt. Mit Erfolg!
Nun, Sie haben Recht: Weizsäcker ging seinerzeit diskreter, man könnte auch sagen: heimlicher vor.
Andererseits: Ein so selbstverständlicher Vorgang wie die Gewährung von Gehör vor einer Gnadenentscheidung, die nur der BP treffen kann, muss doch in einer anständigen demokratischen Kultur nicht verheimlicht werden. Im Gegenteil: Das ist praktizierte politische Bildung!
Das Gegenteil, nämlich Volksverdummung, ist das, was seitens der CSU betrieben wird: Man faselt von "Mördern erster Klasse", von "Privilegierung"; und man begeht Nötigung und plumpeste Erpressung des Staatsoberhauptes, der sich seiner Aufgabe bislang als äußerst würdig erwiesen hat.
Das nenne ich Beschädigung der Demokratie. Schade, dass man einen im geistigen Dauertiefflug befindlichen Partei-Generalsekretär oder einfachen MdB nicht zum Rücktritt nötigen kann!
Paging