De Maizière zu Körperscannern:"Nur eine Art Strichmännchen"

Kommt der Einsatz von Körperscannern an deutschen Flughäfen? Im SZ-Gespräch erklärt Innenminister de Maizière, weshalb er mit einem Gerät, das die Persönlichkeitsrechte wahrt, kein Problem hätte - und nennt drei entscheidende Kriterien für die elektronische Entkleidung.

Heribert Prantl

Im Zuge verschärfter Sicherheitsmaßnahmen nach dem vereitelten Terroranschlag von Detroit wird erneut über sogenannte Nacktscanner diskutiert. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) äußert sich im SZ-Interview über den Entwicklungsstand solcher Geräte und dazu, wie die Persönlichkeitsrechte der Flugpassagiere bei der elektronischen Leibesvisitation gewahrt werden können.

Thomas de Maizière, seyboldtpress

Innenminister Thomas de Maizière spricht sich für einen Körperscanner aus, der gesundheitlich unbedenklich ist und die Persönlichkeitsrechte wahrt.

(Foto: Foto: seyboldtpress.de)

SZ: Herr Minister, wollen Sie sich künftig auch selber am Flughafen elektronisch entkleiden lassen?

de Maizière: Wenn es ein entsprechendes Gerät gibt, das die Persönlichkeitsrechte wahrt, hab' ich damit kein Problem - aber wir sind noch nicht so weit.

SZ: Was heißt entsprechend?

de Maizière: Diese Geräte arbeiten auf der Basis von Terahertz- oder Millimeterhertz-Wellen. Diese Wellen werden vom menschlichen Körper und am Körper getragenen Gegenständen wie von einem Spiegel reflektiert. Daraus entstehen dann Bilder. Der Vorteil, der damit verbunden ist, ist, dass man nicht nur Metallgegenstände, sondern auch feste und flüssige Sprengstoffe, Keramikmesser und Ähnliches entdecken kann.

Dabei müssen drei Kriterien erfüllt sein. Erstens: Ein solches Gerät muss leistungsfähig sein, es muss die Dinge, die man erkennen will, erkennen lassen. Zweitens: Das Gerät muss gesundheitlich völlig unbedenklich sein. Drittens: Es müssen die Persönlichkeitsrechte vollumfänglich gewahrt werden. Im Moment wird ja nur über das dritte Kriterium diskutiert, das ist auch in Ordnung, aber es müssen alle drei Kriterien zusammen gegeben sein. Erst dann kann über den Einsatz solcher Geräte entschieden werden.

SZ: Wie schaut so ein Scanner aus, der die Persönlichkeitsrechte wahrt?

de Maizière: Was momentan auf den Flughäfen passiert, ist unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Persönlichkeitsrechte auch nicht ohne. Abtasten des ganzen Körpers ist ja auch nicht etwas, was als besonders angenehm empfunden wird - und es dauert auch. Ein geeigneter Scanner hat möglicherweise die Vorteile, dass er schneller arbeitet und dass es kein körperliches Abtasten gibt.

SZ: Wenn die elektronischen Kontrolleure die Genitalien visitieren, ist das aber auch nicht sehr angenehm.

de Maizière: Die Technik, die auch unter Beteiligung der Bundespolizei erprobt wird, besteht darin, die körperlichen Strukturen so zu verunklaren, dass man den Körper nur noch als eine Art Strichmännchen sieht, aber etwa verbotene Gegenstände konkret erkennt.

SZ: Die Geschlechtsteile sollen verschwimmen, aber die Waffe kriegt Kontur?

de Maizière: Das ist technisch nicht trivial, es ist schwierig, das so hinzukriegen. Das muss noch weiter erprobt werden. Aber es wäre, wenn es gelingt, ein wirklicher Fortschritt.

SZ: Bisher gibt es keine Rechtsgrundlage für den Einsatz eines solchen Geräts.

de Maizière: Der Einsatz eines solchen Geräts als reguläre Kontrollmethode setzt eine Änderung der Durchführungsbestimmungen zur EU-Luftsicherheitsverordnung voraus. Die Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten müssen sich einig sein.

SZ: Ihr Vorgänger Wolfgang Schäuble hat vor einem Jahr in Bezug auf die Nacktscanner gesagt, dass "wir diesen Unfug nicht mitmachen". Wird aus dem "Unfug" nun bei Ihnen eine Wohltat?

de Maizière: Nicht erst zu meiner Zeit, sondern schon unter meinem Vorgänger wurden ja diese Tests durchgeführt. Das Wort vom Unsinn bezog und bezieht sich auf die damals bestehenden technischen Möglichkeiten und auf die erzeugten Bilder, mit denen die Persönlichkeitsrechte eben nicht gewahrt wurden. Ich kann jetzt noch nicht sagen, dass wir eine Lösung finden, die das zwingend herbeiführt; aber ich finde, es ist aller Ehren wert, zu erforschen, ob es ein Gerät gibt, das die Persönlichkeitsrechte wahrt - und dann würde der Eingriff die Intimsphäre weniger verletzen als ein körperliches Abtasten.

SZ: Sie könnten, wenn es so weit ist, den Bürgerinnen und Bürgern am eigenen Leib vorführen, dass diese elektronische Leibesvisitation nicht so schlimm ist? Machen Sie 2010 einen öffentlichen Demonstrationstest?

de Maizière: Wenn das ein reguläres Kontrollgerät ist, das für Jedermann zumutbar ist, ist es dies selbstverständlich auch für den Minister.

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