Datenspeicherung:Frist und Frust

Man sollte das Gesetz nicht befristen, sondern entsorgen.

Von Heribert Prantl

Ein schlechtes Gesetz wird nicht besser, wenn man es mit einem Verfallsdatum versieht - schon gar nicht das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung. Der Vorschlag, dieses Gesetz zunächst einmal nur für ein paar Jahre gelten zu lassen, kursiert derzeit in der SPD; er soll die Gegner dieses Gesetzes besänftigen. Der Vorschlag ist Unsinn. Entweder das Gesetz ist grundrechtswidrig; dann darf man es auch nicht für beschränkte Zeit erlassen. Oder es ist nicht grundrechtswidrig; dann braucht man auch keine Befristung. Aber auch dann darf es nicht die groben Fehler enthalten, von denen der Gesetzentwurf nur so strotzt.

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