Bundesjustizministerin Zypries macht Druck: Nach dem Skandal um den Handel mit gestohlenen Daten sollen die Gesetze verschärft werden.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) plädiert angesichts des Skandals um illegal gehandelte sensible Kundendaten dafür, Änderungen beim Datenschutz "sehr ernsthaft zu prüfen". Daten sollten nur dann weitergegeben werden dürfen, wenn eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen vorliege. Dies wäre eine Umkehr der bisherigen Regelung, die einen Widerspruch erfordert.
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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sieht Nachholbedarf beim Datenschutz. (© Foto: dpa)
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Auch sollten Unternehmen verpflichtet werden, ihre Kunden und die Öffentlichkeit über Unregelmäßigkeiten zu informieren. Ferner hielt die Ministerin bei Verstößen eine Vermögensabschöpfung für sinnvoll.
Drei Konsequenzen
Aus ihrer Sicht kommen vor allem drei Konsequenzen in Betracht: Eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen für die Weitergabe persönlicher Daten, eine Informationspflicht der Unternehmen bei Datenpannen und die Möglichkeit, durch Datenmissbrauch entstandenen Gewinn wieder einzuziehen.
Die von ihr genannten Punkte seien zum Teil relativ einfach gesetzlich zu verankern, sagte die SPD-Politikerin. Die Regelung, dass die Datenweitergabe bisher nur durch einen ausdrücklichen Widerspruch unterbunden werden kann, müsse lediglich umgekehrt werden. Eine Informationspflicht für Unternehmen über Datenpannen läge auch in deren Interesse, um das Vertrauen ihrer Kunden zu erhalten, sagte Zypries.
Auch die Gewinnabschöpfung, mit der unerlaubt abgebuchtes Geld etwa von Glückspielvermittlern wieder eingezogen werden könnte, gebe es bereits bei anderen Gesetzen, wie etwa zum unlauteren Wettbewerb, im Kartellrecht oder im Strafrecht. "Darüber wird man jetzt auch beim Datenschutz nachdenken müssen", sagte Zypries.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat der Politik unterdessen jahrelange Versäumnisse bei der Regelung des Datenschutzes in Deutschland vorgeworfen. "Wir predigen seit Jahren, dass es hier Handlungsbedarf gibt aufseiten des Gesetzgebers, aber auch aufseiten der Behörden", sagte Roland Stuhr, Verbands-Experte für Wirtschaftsrecht, dem Sender NDR Info.
"Daten sind schnell erhoben, sind schnell gespeichert, schnell kopiert, und einmal losgetretene Datensätze lassen sich kaum noch aufhalten." Deshalb müsse klar geregelt werden, welche Daten überhaupt und zu welchem Zweck gespeichert werden dürften. Zudem müssten sich Behörden um die Einhaltung der Regeln kümmern. "Beides haben wir im Moment nur völlig unzureichend", kritisierte Stuhr.
Kontrollen verbessern
Auch der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix bekräftigte seine Forderungen nach schärferen Gesetzen. "Das Bundesdatenschutzgesetz privilegiert den Adresshandel in skandalöser Weise", sagte Dix dem rbb-Inforadio. Das führe dazu, dass Namen und Adressen verkauft werden könnten, wenn der Betroffene dem zuvor nicht widersprochen habe. "Das kann nicht sein", sagte Dix. Zudem müssten die Banken ihre Kontrollen verbessern, um den Handel mit Kontodaten zu verhindern.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte dem Berliner Datenschutzbeauftragten am Montag sechs Millionen illegale Datensätze aus einem Scheingeschäft übergeben. Dix erstattete daraufhin Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Münster. Die Anzeige richte sich gegen eine einzelne Person, die die Daten verkauft und damit gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen habe, sagte eine Sprecherin seines Büros. Mit dem Scheingeschäft hatten die Verbraucherschützer testen wollen, wie schnell man als potenzieller Käufer an illegale Daten gelangen kann.
Auch die FDP forderte angesichts des Skandals um den Missbrauch sensibler Kundendaten eine stärkere Datenaufsicht. "Die Datenaufsicht muss in die Lage versetzt werden, ohne Anlass stichprobenartige Kontrollen in Unternehmen durchführen zu können", forderte die Vizevorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, in Berlin. Weisungsfreiheit sowie Unabhängigkeit der betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten müssten gestärkt werden. Dies sei viel wichtiger als höhere Bußgelder.
Zu dem Vorschlag des SPD-Innenpolitikers Sebastian Edathy, nach der Sommerpause zu einem Krisentreffen einzuladen, meinte die frühere Justizministerin, es sei scheinheilig, sich über die Wirtschaft aufzuregen, wenn man selbst nichts für den Datenschutz tue. "Union und SPD treiben die Datensammelwut voran, statt sie einzudämmen. Mit der Gesundheitskarte und der Vorratsdatenspeicherung beschreitet die große Koalition genau den falschen Weg", kritisierte sie.
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(dpa/Reuters/vw/woja)
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Verbote und Strafen helfen in diesem Fall wenig bis gar nichts. Personenbezogene Daten zu speichern muss für die Person transparent sein, das heißt, der Staat muss eine Registratur pflegen, in der jeder Bürger jederzeit einsehen kann, welche Information (nicht die Daten an sich!) zu ihm gespeichert sind.
Die speichernde Stelle, ob das nun Callcenter, Auskunfteien oder sonst wer ist, muss verpflichtet werden, sofern kein "berechtigtes Interesse" besteht, die Daten umgehend wieder zu löschen.
Der Bürger auf der anderen Seite muss sich auch klar sein, dass er die Ratschenpfeffermühle, die er von Payback für eine Riesenflut seines persönlichen Einkaufsverhaltens bekommt, teurer erkauft als er in den meisten Fällen denkt.
Das Problem ist die "Öffnungsklausel" im § 28 BDSG, weshalb das Bundesdatenschutzgesetz in solchen Fällen keinen Schutz bietet. Da ist also auch nix anzuwenden ...
Diese Klausel sollte zunächst gestrichen werden.
Ein Datenschutzgesetz von denen, die den staatlichen Datenklau organisieren? Da kann man seinen persönlichen Ordner gleich ins Internet stellen.
Ist der Datenklaufreund von Frau Zypries, Herr Schäuble eigentlich noch im Urlaub?
Verschärfung von Strafrahmen ist anscheinend Standardlösung 1.
Das Problem ist doch, daß für eine Strafe Individuen die Tatbestandsverwirklichung, Vorsatz, Rechtswidrigkeit und Schuld nachgewiesen werden muss. Bei einem Callcenter zeigt einfach jeder auf den nächsten und schon sind alle fein raus.
Organhaftung ist hier problematisch. Gewinnabschöpfung bei einer Ltd., die am besten auf Tortola sitzt, ist auch kein probates Mittel. Und bei der aktuellen Unterbesetzung seitens der Justiz wird man den jetzigen Verfahrenszahlen schon nicht Herr. Aber Geld darf der Schutz der Bürger ja nicht kosten...
Es wird sich als nächstes der Sitz der Täter ins Ausland verschieben und dann geht es weiter wie gehabt.
"wir brauchen neue Gesetze".
Wie wär`s wenn wir die vorhandenen mal anwenden würden!
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