Datenschutz von Arbeitnehmern:Der Gesetzgeber ist aufgewacht

Um Angestellte vor schnüffelnden Chefs besser zu schützen, bündelt ein Gesetzesentwurf die vielen Urteile. Er bleibt vage - doch anders geht es nicht.

Daniela Kuhr

Die Skandale bei Telekom, Deutscher Bahn, Lidl oder auch Daimler haben deutlich gemacht, wie schlecht es um den Datenschutz von Arbeitnehmern bestellt ist. Da wurden E-Mails kontrolliert, Telefonverbindungen überwacht, Krankheitslisten erstellt oder sogar ohne Anlass Blutproben von Bewerbern genommen. Immerhin hat die Fülle solcher Vorkommnisse eines bewirkt: Endlich ist der Gesetzgeber wach geworden.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat jetzt mehrere Vorschriften erarbeiten lassen, die in das Bundesdatenschutzgesetz eingefügt werden sollen. Sie regeln speziell den Umgang mit Daten von Beschäftigten. Es werden E-Mails angesprochen, betriebsärztliche Untersuchung oder auch die Videoüberwachung.

Der Entwurf bleibt dabei in vielen Punkten vage, doch anders geht es auch nicht. Ein Gesetz kann nicht jede kritische Situation abschließend regeln. Es muss so allgemein gefasst sein, dass es auf möglichst viele Einzelfälle eine Antwort gibt.

Zudem bemüht sich der Entwurf um einen Ausgleich der gegenläufigen Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Denn natürlich muss es einem Arbeitgeber erlaubt sein, seine Angestellten zu kontrollieren, um sich vor Korruption oder Diebstahl zu schützen.

Er darf es aber eben nicht übertreiben. Vieles von dem, was de Maizière vorschlägt, war bislang schon geltendes Recht - aber nur, weil Richter es in unzähligen Einzelfällen so entschieden haben.

Der Gesetzentwurf versucht nun, den unübersichtlichen Wust von Urteilen in wenigen Sätzen zusammenzufassen. Allein damit wäre schon viel gewonnen. Denn Arbeitnehmer können sich nur wehren, wenn sie ihre Rechte kennen. Dafür aber brauchen sie Transparenz.

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