Datenschutz:Europäischer Gerichtshof kippt geplantes Fluggastdaten-Abkommen der EU mit Kanada

Datenschutz: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat das Abkommen mit Kanada über die Weitergabe von Fluggastdaten für rechtswidrig erklärt.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat das Abkommen mit Kanada über die Weitergabe von Fluggastdaten für rechtswidrig erklärt.

(Foto: AP)

In seiner jetzigen Form sei es nicht mit den Grundrechten vereinbar, entschieden die Richter in Luxemburg.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das von der EU und Kanada geplante Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten gestoppt. Die Luxemburger Richter schreiben in einem Gutachten, dass mehrere der vorgesehenen Bestimmungen nicht mit den von der EU anerkannten Grundrechten vereinbar sind. Demnach sind Übermittlung, Speicherung und Verwendung von Fluggastdaten bei Beachtung des Grundrechteschutzes aber zulässig. Das Abkommen sollte unter anderem ermöglichen, die Reiseroute, Name, Adresse oder Kreditkartennummer, aber auch etwa spezielle Essenswünsche von Fluggästen fünf Jahre lang zu speichern.

Diesen umfangreichen Datensatz sollten die kanadischen Behörden zum Zweck der Terror- und Kriminalitätsbekämpfung fünf Jahre speichern dürfen. Der Gerichtshof kritisierte, dass die Daten zusammen betrachtet unter anderem Einblicke in "Reisegewohnheiten, Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Personen sowie Informationen über die finanzielle Situation der Fluggäste, ihre Ernährungsgewohnheiten oder ihren Gesundheitszustand offenbaren und sogar sensible Daten über die Fluggäste" lieferten. Dies greife unzulässig in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten der EU-Bürger ein.

Der EuGH forderte deshalb eine Änderung verschiedener Punkte, um "Eingriffe besser und genauer einzugrenzen".

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