Datenschutz:Allein gegen Facebook

Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar

Nächster Versuch: Hamburgs oberster Datenschützer Johannes Caspar.

(Foto: Lukas Schulze/dpa)

Hamburgs oberster Datenschützer verbietet dem Unternehmen, Daten von Whatsapp-Nutzern zu erheben. Es ist nicht sein erster Versuch, gegen Facebook vorzugehen.

Von Simon Hurtz, Hamburg

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat Facebook mit sofortiger Wirkung untersagt, Daten von deutschen Whatsapp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Zudem verlangt er von Facebook, alle Daten zu löschen, die bereits von Whatsapp übermittelt wurden. Die Verwaltungsanordnung gilt nach Angaben Caspars ab sofort. Facebook kündigte an, dagegen Widerspruch einzulegen.

Ende August hatte Whatsapp angekündigt, bestimmte Daten, etwa die Telefonnummer und Informationen über die Nutzungsdauer des Messengers, an die Facebook-Unternehmensgruppe weiterzugeben. Nutzer hatten keine Möglichkeit, den neuen AGB zu widersprechen. Sie konnten Facebook lediglich untersagen, die Daten zu nutzen, um Werbung zu personalisieren und ihnen Freunde vorzuschlagen - die Telefonnummern werden unabhängig vom Widerspruch übermittelt.

Caspar ist der Meinung, dass Facebook die rund 35 Millionen Whatsapp-Nutzer in Deutschland vorher um Erlaubnis hätte fragen müssen. Diese müssten selbst entscheiden können, ob sie ihr Konto mit Facebook verknüpfen möchten. Facebook und Whatsapp seien selbständige Unternehmen, die Daten ihrer Nutzer auf Grundlage ihrer jeweiligen Datenschutzbedingungen verarbeiteten. Weder habe Facebook eine wirksame Einwilligung der Whatsapp-Nutzer eingeholt, noch gebe es eine gesetzliche Grundlage für den Datenempfang.

Als Facebook vor zwei Jahren Whatsapp übernahm, hätten die beiden Chefs Mark Zuckerberg und Jan Koum versichert, dass keine Nutzerdaten ausgetauscht würden. "Dass dies nun doch geschieht, ist nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern stellt auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht dar", sagt Caspar. Er hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach versucht, gegen Facebook vorzugehen. Zuletzt wollte er durchsetzen, dass Facebook auch Anmeldungen unter Pseudonym zulässt, scheiterte aber vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Das Gericht hatte den Datenschützer an Facebooks Europazentrale in Dublin verwiesen.

Caspar scheint überzeugt zu sein, dass er diesmal bessere Aussichten hat. Im Juli hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass nationales Datenschutzrecht anwendbar ist, wenn ein Unternehmen im Zusammenhang mit einer nationalen Niederlassung Daten verarbeitet. Da die Hamburger Niederlassung das deutschsprachige Werbegeschäft betreibe, müsse Facebook nach Caspars Auffassung deutsches Datenschutzrecht respektieren.

Auf Anfrage teilt der Konzern mit, dass Facebook europäisches Datenschutzrecht befolge und bereit sei, mit Caspar zusammenzuarbeiten, um dessen Fragen zu klären. Falls Facebook die Verwaltungsanordnung ignoriert, könne ein Zwangsgeld erlassen werden, so Caspar. Umgekehrt hat der Konzern die Möglichkeit, die Anordnung vor dem Verwaltungsgericht anzufechten.

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