Das Urteil gegen Knut Folkerts:Der Mann unter dem Helm

Die Verhandlung um die Ermordung Bubacks, deren Ausgang heute in Frage gestellt wird, war ein Prozess mit dürftigen Indizien. Folkerts stand praktisch ohne Verteidiger vor Gericht.

Hans Leyendecker

Der Prozess um die Ermordung des früheren Generalbundesanwalts Siegfried Buback und zwei seiner Begleiter lief, zumindest im Nachhinein betrachtet, nicht sehr überzeugend ab. Als Buback-Mörder war im Frühjahr 1980 allein der RAF-Terrorist Knut Folkerts, heute 55, angeklagt.

Der Vorbereitung des Anschlags waren auch zwei ehemalige Terroristinnen verdächtig gewesen, doch die Indizien reichten nicht für eine Anklage. Der damalige RAF-Terrorist Günter Sonnenberg, der nach Meinung der Bundesanwälte das Motorrad der Attentäter und/oder den Fluchtwagen gefahren hatte, litt unter den Folgen eines Kopfschusses und war deshalb nicht mitangeklagt worden. Christian Klar, der dritte Verdächtige, war noch flüchtig.

Praktisch ohne Verteidiger vor Gericht

Die Verhandlung, die vor 27 Jahren vor dem 2. Strafsenat am Stuttgarter Oberlandesgericht stattfand und deren Ausgang heute in Frage gestellt wird, war ein Prozess mit dürftigen Indizien. Auch stand Folkerts praktisch ohne Verteidiger vor Gericht.

Mit dem ihm zugeteilten Pflichtverteidiger redete er nicht, zwei Anwälte seines Vertrauens hatten sich von ihren Pflichten entbinden lassen. Bei einem weiteren Anwalt, den er ausgesucht hatte, hatte das Gericht die Beiordnung als Pflichtverteidiger aus Kostengründen abgelehnt. Folkerts reagierte entsprechend und wurde oft von der Verhandlung ausgeschlossen.

Zwei Zeugen wollten Folkerts wiedererkannt haben, doch die Mörder, die auf einer Suzuki hockten, trugen beim dreifachen Mord Rundumhelme mit Visier. Folkerts wurde dennoch zu lebenslanger Haft verurteilt.

In dem Alfa Romeo, in den die Täter später vermutlich umgestiegen waren, wurden Spuren von ihm gefunden. In vergilbten Akten findet sich der Hinweis, dass Folkerts mit dem Wagen einen Tag vor den Morden Weinflaschen bei einem Winzer gekauft habe.

Taten "sehr bedauert"

In den Szenarien von einst tauchte der jetzt belastete damalige RAF-Terrorist Stefan Wisniewski nicht als Tatverdächtiger auf. Die Bundesanwaltschaft verfuhr in solchen Fällen häufig nach einem Ausschlussverfahren. Die Trefferquote war entsprechend.

Folkerts, der 1995 nach insgesamt 18 Jahren hinter Gittern freikam, hat sich in der Haft mit anderen ehemaligen Gefährten für die Beendigung des bewaffneten Kampfes der RAF ausgesprochen und seine eigenen Taten "sehr bedauert".

Er meinte damit die Ermordung eines niederländischen Polizisten, den er im Herbst 1977 im holländischen Utrecht erschossen hatte. Warum er, wenn er nicht der Buback-Schütze war, bis heute seine Tatbeteiligung an diesem spektakulären Verbrechen nie bestritten hat, ist unklar.

Folkerts lebt als Buchhalter in Hamburg und muss fürchten, wieder ins Gefängnis zu kommen. Wegen des Polizistenmords in Holland ist er vor dreißig Jahren in Utrecht zu zwanzig Jahren Haft verurteilt worden. Seit knapp zwei Jahren liegt dem Hamburger Landgericht ein Auslieferungsersuchen der niederländischen Justiz vor, über das noch nicht entschieden worden ist.

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