Darknet:Waffenhändler muss ins Gefängnis

Das Landgericht Heidelberg verurteilt einen Mann, der im anonymen Bereich des Internets Waffen verkauft hat, zu fünfeinhalb Jahren.

Von Christoph Dorner

Wegen gewerbsmäßigen Waffenhandels im Darknet hat das Landgericht Heidelberg einen Sportschützen zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Vorsitzende Richter Edgar Gramlich sah es als erwiesen an, dass der 32-Jährige zwischen Januar 2014 und Oktober 2015 unter dem Decknamen "Dosensuppe" im anonymen Bereich des Internets Schusswaffen an Abnehmer aus dem In- und Ausland verkauft hat.

"Als effektiv verkauft konnten wir zwölf Waffen nachweisen, darunter vier Kriegswaffen", sagte Richter Gramlich bei der Urteilsverkündung. Die Staatsanwaltschaft hatte Christian L. auf Basis seiner Verkaufsliste im Darknet zu Last gelegt, bis zu 65 Schusswaffen verkauft zu haben. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren für den Mann gefordert.

Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte, der nach einer Ausbildung zum Optiker beruflich nie Fuß gefasst hat, noch behauptet, er sei lediglich als Sammler am Kauf von Schusswaffen interessiert gewesen. Im Verlauf der Verhandlung musste er jedoch einräumen, dass er im Darknet auch als Waffenverkäufer aufgetreten war. Bis zuletzt hatte Christian L. allerdings behauptet, nur der Gehilfe eines anonymen Waffenhändlers gewesen zu sein, der im Darknet als "Dosensuppe" aufgetreten sein soll. Für ihn habe er ab und an Pakete verschickt, ohne Kenntnis über deren Inhalt. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht.

Dass der Angeklagte die Straftaten zumindest teilweise eingestanden hat und sich in seinem Schlusswort von seiner Tat distanzierte, wurde strafmildernd ausgelegt. Dennoch muss "Dosensuppe" länger ins Gefängnis als ein Mechatronikstudent aus Schweinfurt, der in größerem Stil Dekowaffen aus Slowenien wieder funktionstüchtig gemacht und ebenfalls über das Darknet verkauft hatte. Er wurde im Februar zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

Der Staatsanwaltschaft war es im Prozessverlauf nicht gelungen, den verschlüsselten Computer von Christian L. zu knacken. Erst als der Mann das Passwort freigab, konnten 48 Ermittlungsverfahren gegen seine Kunden eingeleitet werden.

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