Bei der Winterklausur in Wildbad Kreuth stellt CSU-Chef Horst Seehofer seine Pläne für eine Neuregelung der Erbschaftssteuer vor. Die Bundesländer sollen in Eigenregie über die Höhe bestimmen dürfen. Doch der Vorschlag ist umstritten.
CSU-Chef Horst Seehofer unternimmt einen neuen Anlauf, die Erbschaftssteuer in Deutschland umzubauen. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung stellte er bei der Winterklausur der CSU-Bundestagsabgeordneten in Wildbad Kreuth Pläne vor, wonach künftig statt des Bundes die Länder in eigener Regie über die Höhe der Steuer entscheiden können. "Ich möchte, dass Bayern die Kompetenz dafür bekommt", bestätigte Seehofer der SZ. In diesem Fall werde der Freistaat die Steuersätze senken.
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Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer und die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, bei der Wintertagung in Wildbad Kreuth. (© REUTERS)
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Seehofer will der Schwesterpartei CDU vorschlagen, die Neuregelung der Erbschaftssteuer in "das gemeinsame Wahlprogramm" für die Bundestagswahl 2013 aufzunehmen. Der CSU-Chef will vor allem Unternehmer mit niedrigen Sätzen zu Investitionen im Freistaat bewegen. "Es gibt Betriebe, die gehen wegen der Erbschaftssteuer nach Österreich oder in die Schweiz. Ich möchte sie nach Bayern locken", erklärte der Ministerpräsident.
Aber nicht nur Unternehmen sollen profitieren, auch Besitzer normaler Eigenheime will Seehofer in Bayern besserstellen. Bayern sei dafür bereit, auf Einnahmen zu verzichten. "Das verkraften wir", sagte Seehofer.
Entsprechende Pläne waren früher bereits von Bayern in die Debatte eingeführt worden, aber von der Bundesregierung nicht weiter verfolgt worden. Vor allem unter den Ministerpräsidenten der Länder ist die Forderung umstritten. Regional unterschiedlich hohe Steuersätze würden den Wettbewerb um Firmen und finanzstarke Bürger weiter befeuern.
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(Süddeutsche.de/sks)
Obama zeichnet Bob Dylan aus
Das ginge natürlich auch mit der Körperschaftssteuer
und mit einer niedrigeren Zinsabgeltungssteuer locken wir die Geldvermögen ins Land
das ist zweifellos gut für die Läden in der Theatinerstraße und die Villenbesitzer am Starnberger- und am Tegernsee.
Weil es dann eng wird in der Landeskasse müssen die einfachen Staatsbediensteten (Polizisten etc.) etwas zurückstecken.
Und der ganze Sozialunfug gehört sowieso gekürzt. Wer ein Schulbuch will, soll sich eins kaufen oder beim Nachbarn mitlesen.
Immer mehr entwickelt sich die CSU zur deutschen TeaParty.
Auszug aus Faust I “Studierzimmer”
Mephistopheles: Doch wählt mir eine Fakultät!
Schüler: Zur Rechtsgelehrsamkeit kann ich mich nicht bequemen.
Mephistopheles: Ich kann es Euch so sehr nicht übelnehmen,
Ich weiß, wie es um diese Lehre steht.
Es erben sich Gesetz' und Rechte
Wie eine ewge Krankheit fort;
Sie schleppen von Geschlecht sich zum Geschlechte
Und rücken sacht von Ort zu Ort.
Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage;
Weh dir, daß du ein Enkel bist!
Vom Rechte, das mit uns geboren ist,
Von dem ist, leider! Nie die Frage.
Schüler: Mein Abscheu wird durch Euch vermehrt.
O glücklich der, den Ihr (kassandr) belehrt!
Fast möcht ich nun Theologie studieren.
P.S. Als Maschinenbauer bin ich in “Rechtsangelegenheiten” weniger bewandert als Sie und Herr Prantl von der SZ... Dennoch bemühe ich mich – wo immer -;) – die Gesetze zu beachten. Im Falle, dass dies mir nicht gelingt, so halte ich es nach dem folgenden Zitat von Goethe:
“Wenn ich alle Gesetze studieren müsste, hätte ich keine Gelegenheit diese zu übertreten”
oder anders ausgedrückt:
“Es gibt etwas höheres als Gesetze – das eigene Gewissen” (das stammt, soweit ich mich richtig erinnern kann, aus "Die Elenden" von Victor Hugo)
Wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!
...noch am Feiertag freuen können, darf ich verraten, dass es durchaus noch Probleme beim Erbschaftsteuergesetz mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz gibt, wenn auch nur an andere Stelle.
Nehmen z.B. Sie jemanden, der nicht ein Haus, sonder zwanzig oder fünfzig zu vererben hat. Der bringt das dann in eine Gesellschaft ein, dreht noch hier und da an einigen Stellschrauben, und flugs können die Erben erheblich Erbschaftsteuer sparen, da sie Betriebsvermögen geerbt haben.
zu beweisen , dass Demokratie mit ach und krach und allenfalls die beste unter allen schlechten Herrschaftsformen ist .
A propos : Copy-Paste zG ist immer noch der beliebteste Politiker in Bayern .
....dass Kinder über die Freibeträge hinaus Vermögen in welcher Form auch immer steuerfrei erhalten müssen ? Bei den einschlägigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls nicht.
Um es nochmal deutlich zu machen, die Vergünstigung für die Kinder nach § 13 Nr. 4c ErbstG ist neben der Gewährung des Freibetrages vom 400 k Euro nicht zwingend.
Und wenn etwa nicht zwingend ist, dann kann es auch unter Pämissen, Widerufsvorbehalte gestellt werden, oder nicht ?
Die Kinder erben zunächst nach Erbquote und sind bei den Freibeträgen gleichgestellt. Ich bin vom Fach :)
Paging