Die Sozialdemokraten erwägen, sich durch eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages vor der Union zur größten Fraktion zu machen. Dadurch könnte die SPD ihren Anspruch untermauern, auch künftig den Kanzler zu stellen.
Die Änderung, für die die SPD möglicherweise auch Stimmen von Abgeordneten der Grünen und der Linkspartei benötigte, zielt darauf ab, die bisherige Fraktionsgemeinschaft von CDU und CSU zu sprengen.
Tricksen mit der Geschäftsordnung: Schröder will an der Macht bleiben. (© Foto: dpa)
Anzeige
Die Sozialdemokraten könnten dann als stärkste Partei in Koalitionsverhandlungen gehen und zudem das Recht beanspruchen, weiterhin den Parlamentspräsidenten zu benennen.
Die Geschäftsordnung des Bundestages bestimmt in ihrer aktuellen Fassung, dass Fraktionen Vereinigungen von Mitgliedern einer Partei im Bundestag seien oder "solcher Parteien", "die aufgrund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen".
Dieser Passus gilt als "Lex Union", die Ende der sechziger Jahre so im Parlament beschlossen wurde. Bekanntlich konkurrieren CDU und CSU nicht, da die Christsozialen nur in Bayern, die CDU im Rest Deutschlands zur Wahl antritt.
Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung aus der SPD-Spitze und der Spitze der Bundestagsfraktion streben die Sozialdemokraten nun an, die Geschäftsordnung ändern zu lassen und zur alten Formulierung zurückzukehren. Dafür bräuchten sie eine Mehrheit im Parlament.
Offen ist, ob diese Änderung noch vom Bundestag in der alten Zusammensetzung beschlossen werden müsste, in der Rot-Grün über eine Mehrheit verfügt, oder erst bei der Konstituierung des nächsten Bundestages.
In diesem Fall wäre die Mitwirkung der Linkspartei erforderlich. Sondierungen in diese Richtung seitens der SPD haben nach SZ-Informationen noch nicht stattgefunden.
In einer Erklärung "zu aktuellen Fragen" weist SPD-Fraktionsvize Joachim Poß darauf hin, dass es sich bei der erwähnten Formulierung in der geltenden Geschäftsordnung um "ein Zugeständnis" des damaligen SPD-Fraktionschefs Helmut Schmidt an CDU und CSU gehandelt habe und die Union nur auf Basis dieses Zugeständnisses "heute ohne Zustimmung des Bundestages eine Fraktionsgemeinschaft bilden" dürfe.
Poß weist auf die frühere Fassung des Paragrafen hin, die lautete: "Die Fraktionen sind Vereinigungen von Mitgliedern des Bundestages, die der gleichen Partei angehören. Die Bildung einer Fraktion durch Mitglieder des Bundestages, die nicht Mitglieder ein und derselben Partei sind, kann nur mit Zustimmung des Bundestages erfolgen."
Sie sind jetzt auf Seite 1 von 2 nächste Seite
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...