Claudia Pechstein:Der Sport und seine Richter

Manche Gremien sind suspekt.

Von Wolfgang Janisch

Claudia Pechsteins Kampf um ihre Rehabilitierung hat sich zu einer Grundsatzfrage für den Profisport entwickelt. Denn die Klage der Eisschnellläuferin, über die der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt hat, wirft ein grelles Licht auf den Internationalen Sportgerichtshof Cas, der einst ihre Dopingsperre bestätigt hatte. Das Resultat kennt man aus der Porträtfotografie: Grelles Licht hebt die hässlichen Seiten hervor.

Dabei wird das BGH-Urteil keineswegs das Ende der Sportgerichtsbarkeit bedeuten, selbst wenn Pechstein - was noch nicht ausgemacht ist - das Verfahren gewinnen sollte. Denn auch dies wurde in dem Prozess deutlich: Die Schnelligkeit der Schiedsverfahren, die Expertise der Richter, die internationale Anerkennung ihrer Entscheidungen - es gibt starke Argumente dafür, Sportfragen nicht den nationalen Amtsgerichten zu überlassen.

Allerdings hat der BGH nun die Gelegenheit, eine grundlegende Reform anzustoßen. Denn ein Gericht, das diesen Namen verdient, muss neutral sein - und damit hat der Sportgerichtshof in Lausanne, zusammengesetzt unter dem maßgeblichen Einfluss der Sportverbände, nur wenig zu tun. Der BGH sollte diese Chance ergreifen, nicht nur, weil von solchen Gerichten die berufliche Existenz von Profisportlern abhängt. Der Sport mit seiner gesellschaftlichen Vorbildfunktion ist zu wichtig geworden, als dass er sich fragwürdige Richtergremien leisten könnte.

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