Engste Mitarbeiter von George W. Bush rechtfertigten die Folter. Nun droht ihnen endlich Gefahr - von der spanischen Justiz.
Vor vier Jahren begann ich die Rolle zu untersuchen, die hochrangige Juristen der Regierung Bush bei der Genehmigung von neuen Verhörtechniken gespielt haben. Auslöser war die Veröffentlichung eines Memos, das Jim Hahnes, juristischer Chefberater des Verteidigungsministers Donald Rumsfeld, im November 2002 verfasst hatte. Das Memo riet zur generellen Genehmigung so genannter Streitpositionen: Schlafentzug, die Demütigung von Gefangenen durch Hunde oder durch Nacktheit, was einen direkten Verstoß gegen die Genfer Konvention und die Antifolterkonvention der UN von 1984 darstellte. Auf der Basis von Einzelfällen öffnete es auch anderen Techniken die Tür, so dem Waterboarding. Die Billigung durch Rumsfeld führte zur Folterung von Mohammed Al-Khatani. Die Techniken wanderten nach Afghanistan und Irak weiter, auch nach Abu Ghraib.
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Engsten Mitarbeitern von George Bush drohen jetzt Konsequenzen für ihre Entscheidungen zur Folter von Häftlingen. (© Foto: Reuters)
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Ich hielt das Dokument für schockierend. Ich konnte nicht verstehen, wie ranghohe, in Harvard und anderen vornehmen Schulen des Rechts ausgebildete Juristen sich auf diese Weise Folterpraktiken zu eigen machen konnten. Ich habe mehr als ein Jahr lang recherchiert. In meinen Augen haben sie weniger als Juristen agiert, sondern als Anwälte einer Sache, die aus einer ideologischen Motivation heraus ihre Position nutzten, um eine Politik der Misshandlungen abzusegnen. Ihre Handlungen brachten den Beruf des Juristen in Misskredit und ließen sie selbst die Grenze zum internationalen Verbrechen überschreiten.
Der Gedanke, dass strafrechtliche Verantwortung aus Rechtsberatung erwachsen kann, ist nicht neu. Es ist sogar unumstritten, dass ein Anwalt, der seinen professionellen Namen zur Begehung von Straftaten hergibt, gleichfalls wie ein Krimineller behandelt werden kann. Das ist in Großbritannien, Spanien, den USA und vielen anderen Rechtssystemen der Fall, und es ist internationales Recht - zum Beispiel, wenn es um Delikte wie Geldwäsche oder Folter geht. Im vorliegenden Fall haben die Beweise eindeutig gezeigt, dass die Juristen eine Linie überschritten haben.
Die vorliegenden juristischen Memos sind keine in gutem Glauben abgefassten juristischen Meinungen. Es sind vielmehr Dokumente, die zeigen, dass der Klient - die Regierung Bush - eine legale Deckung brauchte, um Folter zu rechtfertigen: ein "Goldenes Schild". Die Juristen schafften Schranken beiseite, definierten den Begriff der Folter neu, um Waterboarding und andere Praktiken zu erlauben. Ohne diese Juristen wären diese Techniken weder gebilligt noch angewandt worden. Sie gaben ihre Namen her, um schändliche Taten zu ummänteln, die nach genau jenem internationalen Recht illegal waren, für dessen Einführung gerade die USA so viel unternommen hatten. (Es handelt sich um: David Addington, den Rechtsberater von Vizepräsident Cheney, den stellvertretenden Verteidigungsminister Douglas Feith, Ex-US-Justizminister Alberto Gonzales und den früheren Vize seines Ministeriums, Jay Bybee, den juristischen Chefberater des Pentagons, Jim Haynes, sowie John Yoo, einen Juristen aus dem Justizministerium, d. Red.)
Als mein Buch im April 2008 veröffentlicht wurde, fand der Gedanke, diese Vorgänge irgendwo auf der Welt strafrechtlich zu untersuchen, nirgends viel Unterstützung; schon gar nicht in den USA. Wie die Dinge sich doch verändert haben! Auf das Buch und einen Artikel, den ich für Vanity Fair schrieb, folgten Anhörungen vor dem US-Kongress. Ich sagte dreimal in Washington aus und gab meiner Meinung Ausdruck, dass die USA ihr Haus in Ordnung bringen müssten: sei es durch eine Untersuchung oder ein Ermittlungsverfahren. Falls nicht, würden gewiss andere Länder ihre eigenen Ermittlungen anstellen, da sie dies gemäß internationalen Konventionen tun dürften.
Die Zuhörer lauschten aufmerksam. Die Anhörungen förderten noch mehr Dokumente zutage, sie bestätigten die Ansicht, dass die Juristen in Vorgänge verwickelt waren, die einer Verschwörung zur Umgehung der Gesetze gleichkamen. Ende 2008 war dies glasklar. Im Januar wurde ich dann von einem Anwalt in Spanien (Gonzalo Boye, d. Red.) kontaktiert. Er sagte, dass mein Buch ihn inspiriert habe, eine Klage gegen die Juristen einzureichen, die Bush Six. Der Anwalt wollte - und konnte - dies tun, weil die USA es versäumt hatten, ihrer Pflicht zu folgen, Folterverbrechen zu untersuchen. Nun liegt die Angelegenheit beim Nationalen Gerichtshof Spaniens. Die Dinge werden nun ihren Gang nehmen - so wie es sein muss.
Mittlerweile hat sich die Situation in den USA geändert. Barack Obama hat das Präsidentenamt übernommen. Zu seinen ersten Amtshandlungen zählte die Anordnung, Guantánamo zu schließen und die Anweisung an US-Vernehmungsbeamte, alle Rechtsmeinungen zu ignorieren, die zwischen dem 11. September 2001 und dem 20. Januar 2009 vom Justizministerium erstellt worden waren. Er hat die Verpflichtung der USA wiederhergestellt, die internationalen Folterverbote und auch die internationale Definition von Folter zu achten. Er hat geheime Memos öffentlich gemacht. Gleichzeitig hat er gesagt, dass CIA-Verhörbeamte nicht verfolgt würden, die in gutem Glauben auf die Rechtsberatung vertraut hätten.
Es kam die Frage auf, ob er damit die Tür zur Aufarbeitung in den USA zuschlagen wollte. Nun stellt sich heraus, dass er dies nicht getan hat. Am Montag kündigte er an, dass er einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung von ranghohen Juristen und Beamten der Bush-Regierung oder einer anderen Untersuchung in den USA nicht im Wege stehen würde. Bedeutsam daran war der Zeitpunkt. Es ist eindeutig, dass das spanische Vorgehen direkt zum Wandel der politischen Atmosphäre in den USA beigetragen hat.
In politischen Statements, in Leitartikeln in führenden US-Zeitungen gibt es eine große Unterstützung für die spanische Justiz. Darin spiegelt sich eine veränderte globale Realität wider. Es ist besonders bemerkenswert, dass Präsident Obama sich nicht die Argumente von Spaniens Generalstaatsanwalt Cándido Conde-Pumpido zu eigen gemacht hat. (Er hatte sich in harschem Ton gegen eine Untersuchung durch spanische Richter ausgesprochen; d. Red.)
Es ist offen, was nun in den USA geschehen wird. Bislang ist noch kein Strafverfahren eingeleitet worden, niemand ist auf andere Weise gemaßregelt worden. Unter solchen Umständen gibt es im internationalen Recht kein Hindernis dafür, dass Spanien die Rechtsprechung übernimmt. Der Umstand, dass Spanien es tut, hat die Situation in den USA geändert. Sie hat Bushs Sechserbande in ein schwarzes Loch katapultiert.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
(SZ vom 2.5.2009/Übersetzung: J. Cáceres)
ICE-Strecke
Nun, ich hoffe jedenfalls sehr, daß es aus Spanien weiter einen Ermittlungsdruck in Richtung der USA gibt.
Die USA wären, in ihrem eigenen Interesse, gut beraten, gegen diejenigen, die Folterpraktiken ausgeübt, gegen diejenigen, die diese Folterpraktiken genehmigt und gegen diejenigen, die wider besseres Wissen versucht haben, den Folterpraktiken "legales" Mäntelchen umzuhängen, zu ermitteln und Strafverfahren einzuleiten. Als Juristen mussten gerade Letztere wissen, daß das, was sie da zu legitimieren versuchten, völlig illegal war.
Natürlich würde es im Falle einer juristischen Aufarbeitung (vulgo: Bestrafung der Täter) zu gesellschaftlichen Verwerfungen kommen, aber letztendlich wird es der Glaubwürdigkeit der USA auf lange Sicht nur dienlich sein, mit allen juristischen Mitteln gegen die oben genannten Gruppen vorzugehen, und zwar auf jeder Hierarchieebene.
Im übrigen empfehle ich, aber das gilt für jeden Staat, der den Anspruch hat, ein demokratischer Rechtsstaat zu sein, die Lektüre der UN-Antifolterkonvention zu einem Pflichtbestandteil des Schulunterrichtes und nicht nur dort zu machen. Dort heißt es u.a.:
Außergewöhnliche Umstände wie Krieg oder Kriegsgefahr, innenpolitische Instabilität oder ein sonstiger öffentlicher Notstand, dürfen nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden. Eine von einem Vorgesetzten oder einem Träger öffentlicher Gewalt erteilte Weisung darf nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden.
Das ist klar, deutlich und wohl für jeden verständlich. Vielleicht sollte dies ein zwingender Bestandteil des Diensteides für Staatsbeamte werden, damit ist nicht nur die USA gemeint, sondern jeder Staat ist dazu aufgefordert, im Sinne der UN-Antifolterkonvention zu agieren und dieser Geltung zu verschaffen.
Und warum werden sie auch meist "versteckt?"
Völlig hoffnungslos ist die Sache nicht- die Wege der spanischen Justiz sind oft undurchschaubar!
Es ist gut, dass die Vorgehensweise der spanischen Justiz noch einmal erwähnt wird. Vor ungefähr einer Woche wurde ein Artikel über das spanische Vorgehen spätabends bei SZ online eingestellt, um am nächsten Morgen verschwunden zu sein. Auch in der übrigen deutschen Presse fand dieser Vorgang einfach nicht mehr statt. Ich wünsche den Spaniern viel Erfolg.
Die Anklage der Spanier gegen Pinochet verlief damals ja leider im Sande, da die Auslieferung aus London mit dubiosen Mitteln vereitelt wurde. Der angeblich nicht mehr verhandlungsfähige Pinochet erlitt dann eine Spontanheilung, als er das Flugzeg in Chile verließ.
Ich hoffe, dass es diesmal anders läuft, glaube aber nicht daran. Da wird der internationale Druck auf die Spanier zu hoch sein. Aber es ist zumindest ein Zeichen, das sich der Rest der westlichen Welt nicht traut.