Chronologie zum Fall Mollath:Drama ohne Ende

File photo of Gustl Mollath arriving for an inquiry hearing at the Bavarian parliament inquiry commission in Munich

Nach sieben Jahren Psychiatrie wieder in Freiheit: Gustl Mollath.

(Foto: REUTERS)

Vom Rosenkrieg zum Justizdrama: Der Fall Mollath beschäftigt die Behörden seit mehr als zehn Jahren, sieben davon musste Gustl Mollath in der Psychiatrie verbringen. Eine Chronologie der Ereignisse.

Sieben Jahre war Gustl Mollath in der forensischen Psychiatrie eingesperrt, bis zum 6. August 2013. Da ordnete das Oberlandesgericht Nürnberg die Wiederaufnahme des Falls an - der Prozess beginnt am 7. Juli 2014. Eine Chronologie der Ereignisse, vom Rosenkrieg bis zum Justizdrama.

November 2002: Mollath wird von seiner Frau wegen Körperverletzung angezeigt. Er soll sie im August 2001 und Mai 2002 mindestens 20-mal geschlagen, außerdem gebissen, getreten und gewürgt haben. Mollath bestreitet die Vorwürfe.

Mai 2003: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage: gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung.

September 2003: Die Hauptverhandlung beginnt vor dem Amtsgericht Nürnberg.

Dezember 2003: Mollath erstattet Strafanzeige gegen seine Frau, weitere Mitarbeiter der Hypo-Vereinsbank und 24 Kunden wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften. Die Anzeige wird später von der Staatsanwaltschaft abgelegt. Die Angaben seien zu unkonkret für ein Ermittlungsverfahren.

April 2004: Fortsetzung der Hauptverhandlung. Ein Gutachter attestiert Mollath gravierende psychische Störungen.

Juni 2004: Mollath muss zur Begutachtung ins Bezirkskrankenhaus (BKH) Erlangen, kommt aber wieder frei.

Februar 2005: Mollath wird für fünf Wochen in das BKH Bayreuth eingewiesen.

September 2005: Die Staatsanwaltschaft klagt Mollath aufgrund angeblich gefährlicher Reifenstechereien Anfang des Jahres wegen Sachbeschädigung an. Die Anklage wird mit den Fällen von Körperverletzung und Freiheitsberaubung verbunden und an das Landgericht verwiesen.

Januar 2006: Das Landgericht Nürnberg ordnet ohne Anhörung Mollaths dessen einstweilige Unterbringung in der Psychiatrie an. Im Februar stellt sich Mollath; er wird ohne rechtskräftiges Urteil ins BKH Straubing gebracht, wo nur hochgefährliche und kranke Straftäter sitzen.

August 2006: Ein Gutachter bescheinigt Mollath wahnhafte psychische Störung und paranoide Symptome. Das Landgericht Nürnberg spricht Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei. Aber es ordnet seine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie an.

Februar 2007: Der Bundesgerichtshof verwirft Mollaths Revision als unbegründet.

Mai 2009: Mollath kehrt ins Bezirkskrankenhaus Bayreuth zurück.

März 2012: Justizministerin Beate Merk (CSU) sagt im Landtag, Mollaths Strafanzeige wegen der Bankgeschäfte seiner Frau sei "weder Auslöser noch Hauptanlass noch überhaupt ein Grund für seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gewesen".

November 2012: Ein interner Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank aus dem Jahr 2003 wird publik. Demnach traf ein Teil von Mollaths Vorwürfen zu. Die Freien Wähler fordern Merks Rücktritt und einen Untersuchungsausschuss.

November 2012: Die Nürnberger Generalstaatsanwaltschaft fordert - auf Anweisung der Ministerin Merk - die Regensburger Staatsanwaltschaft auf, ein Wiederaufnahmeverfahren anzustreben.

18. März 2013: Die Staatsanwaltschaft beantragt die Wiederaufnahme wegen neuer Tatsachen.

24. April 2013: Nach zähem Ringen entscheidet der Bayerische Landtag, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Die Landtags-Opposition hatte diesen zwei Wochen zuvor beantragt. Unter den Zeugen sind auch Mollaths Richter Otto Brixner, Justizministerin Beate Merk (CSU) und Gustl Mollath selbst.

12. Juni 2013: Die Strafvollstreckungskammer Bayreuth entscheidet: Mollath muss in der Psychiatrie bleiben.

9. Juli 2013: Der Untersuchungsausschuss beendet seine Arbeit. SPD, Grüne und Freie Wähler sehen gravierende Fehler bei den Ermittlern und bei Merk und verlangen deren Entlassung. CSU und FDP sehen keine Fehler bei Merk.

24. Juli 2013: Das Landgericht Regensburg weist die Anträge zur Wiederaufnahme des Mollath-Prozesses ab.

6. August 2013: Das Oberlandesgericht Nürnberg hebt die Regensburger Entscheidung auf. Das Gericht ordnet die Wiederaufnahme des Strafverfahrens sowie die sofortige Freilassung Mollaths an.

5. September 2013: Das Bundesverfassungsgericht gibt Mollath Recht: Die Beschlüsse zur Unterbringung waren seit 2011 nicht hinreichend begründet, urteilt Karlsruhe.

7. Juli 2014: Der Wiederaufnahmeprozess beginnt in Regensburg. Schon jetzt steht fest, dass er höchst ungewöhnlich verlaufen wird und wohl mit einem Freispruch für Mollath endet.

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