Chronologie:Deutschland vs. Motassadeq

Der Fall des Marokkaners Mounir al Motassadeq beschäftigt die deutsche Justiz schon seit Jahren. Ein Überblick über das juristische Verfahren:

28. November 2001: Gut zwei Monate nach den Anschlägen vom 11. September wird der Elektrotechnikstudent in Hamburg festgenommen. Die Bundesanwaltschaft verdächtigt ihn, die Todespiloten bei der Vorbereitung der Anschläge unterstützt zu haben.

23. August 2002: Der damalige Generalbundesanwalt Kay Nehm erhebt Anklage gegen Motassadeq. Er wirft ihm die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum Mord an rund 3000 Menschen vor.

19. Februar 2003: Trotz der Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten und der Sperrung von möglicherweise entlastenden Beweisunterlagen aus den USA verurteilt das Oberlandesgericht Hamburg Motassadeq zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft. Die Verteidigung geht in Revision beim Bundesgerichtshof.

4. März 2004: Der BGH hebt den Schuldspruch auf und verweist das Verfahren zur Neuverhandlung an das OLG zurück. Begründung: Von den USA gesperrte, möglicherweise entlastende Zeugenaussagen des mutmaßlichen Drahtziehers der Anschläge, Ramzi bin al Shib, wurden nicht genügend berücksichtigt.

7. April 2004: Das Hamburger Gericht beschließt, Motassadeq unter Auflagen auf freien Fuß zu setzen, da es keinen dringenden Tatverdacht auf Beihilfe zum Mord mehr gebe.

19. August 2005: Das Gericht verurteilt Motassadeq wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Haft. Verteidigung und Staatsanwaltschaft kündigen Revision gegen das Urteil beim BGH an.

25. November 2005: Anwalt Gerhard Strate legt Verfassungsbeschwerde gegen Motassadeqs Haft ein. Motassadeq sei seinen Verschonungsauflagen während des Prozesses stets nachgekommen. Die erneute Haft sei willkürlich.

7. Februar 2006: Der Haftbefehl wird außer Vollzug gesetzt.

16. November 2006:Der Bundesgerichtshof verurteilt Motassadeq wegen Beihilfe zum vielfachen Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Nach einer Entscheidung muss der Prozess vor dem Oberlandesgericht Hamburg allerdings teilweise neu aufgerollt werden, um die Höhe der Strafe neu festzusetzen. Damit droht dem zu sieben Jahren Haft verurteilten Marokkaner eine härtere Strafe.

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