Christian Wulff erhält Ehrensold:Das Falschgeld

Christian Wulff ist rechtlich betrachtet aus politischen Gründen zurückgetreten. Der Ehrensold steht ihm damit zu, so ist es Gesetz. Dumm ist aber dieser Name: Kein Bundespräsident vor ihm hat sich so blamiert, kompromittiert und deklassiert. Die Lehre aus dem Fall Wulff ist einfach: der Ehrensold ist zu streichen - und durch eine "Präsidentenpension" zu ersetzen.

Heribert Prantl

Am dümmsten ist dieser Name: Ehrensold! Der Name ist töricht, unangemessen und entlarvend. Er trägt die Kritik schon in sich, weil fast jeder bitter auflacht, wenn er ihn hört. Ehrensold: Das klingt so, als wäre er Ausdruck der Verehrung, ein Lorbeerkranz in Geld.

German President Wulff attends a ceremony to present Charity Stamp 2012 at Bellevue Castle in Berlin

Rechtlich gesehen steht Christian Wulff der Ehrensold zu.

(Foto: REUTERS)

Christian Wulff hat aber keine Ehre eingelegt. Kein Bundespräsident vor ihm hat sich so blamiert, kompromittiert, diskreditiert, deklassiert. Ehre? Es fallen einem andere Wörter ein, wenn man an Wulffs Abgang denkt. Auch Mitleid. Mitleid über mediokres Scheitern. Und Bedauern über das Misslingen des Experiments "frischer Wind in Schloss Bellevue".

Ungut ist es, dass über den Ehrensold das Präsidialamt zu entscheiden hat, das Amt also, dessen Dienstherr Wulff war. Das ist fast ein In-Sich-Geschäft; das verstärkt den Hautgout der Sache. Aber dafür kann das Präsidialamt nichts, so wenig wie Wulff dafür kann, dass die Präsidenten-Pension den Namen Ehrensold trägt. So ist es Gesetz.

Die Pension wird bezahlt aus Respekt vor dem Amt. Sie ist keine Leistungsprämie, keine Anerkennung für Fleiß und Betragen. Sie entfiele, wenn Wulff vom Verfassungsgericht aus dem Amt entfernt worden wäre. Das ist nicht der Fall. Sie entfiele, wenn er aus persönlichen Gründen zurückgetreten wäre. Auch das ist nicht der Fall; das ergibt sich aus dem Vorwurf, der ihm gemacht wird: Er soll als "Amtsträger" Vorteile genommen haben. Der Rücktritt steht also in Verbindung zu den Ämtern; das ist furchtbar, aber nicht persönlich.

Die Lehre aus dem Fall Wulff aber ist: Der Ehrensold ist künftig zu streichen. Und auf die "Präsidentenpension" in Höhe des Ehrensoldes gehören die Vorschriften angewendet, die für alle Staatsdiener gelten. So ist es recht und billig.

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