Der Parteitagsbeschluss der CDU, der deutschen Sprache Verfassungsrang zu geben, stößt auf scharfe Kritik - nicht nur bei der Opposition. Selbst Parteichefin Merkel ist dagegen.
Die CDU will ein Bekenntnis zur deutschen Sprache ins Grundgesetz aufnehmen. Auf dem CDU-Parteitag in Stuttgart stimmte eine große Mehrheit für einen entsprechenden Antrag des Landesverbands Saar. Gefordert wird ein Zusatz im Verfassungsartikel 22 mit der Formulierung: "Die Sprache in der Bundesrepublik ist Deutsch."
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Will nicht alles ins Grundgesetz schreiben: Bundeskanzlerin Angela Merkel auf dem CDU-Parteitag. (© Foto: Reuters)
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Der Parteitagsbeschluss erfolgte gegen den ausdrücklichen Willen von Bundeskanzlerin Angela Merkel. "Ich war dagegen", sagte die CDU-Chefin Merkel dem TV-Sender RTL. "Ich persönlich finde es nicht gut, alles ins Grundgesetz zu schreiben."
Inzwischen hat sich auch der nordrhein-westfälische Integrationsminister Armin Laschet deutlich gegen die Pläne seiner Partei gestellt. "Wir haben 40 Jahre Bonner Republik ohne einen solchen Satz ausgehalten. Und je mehr man da hineinschreibt, je mehr wird das Grundgesetz verwässert und je weniger sind die wirklich klaren, prägnanten Sätze des Grundgesetzes zu erkennen", sagte der CDU-Minister dem Radiosender WDR2.
Das Grundgesetz habe sich bisher durch seine Prägnanz und Präzision ausgezeichnet, so dass "jedes Wort, das im Grundgesetz steht, auch eine Rechtswirkung hat." Daher gehöre in die Verfassung keine Lyrik.
Türkische Gemeinde befürchtet "Assimilierungsdruck"
Der Zentralrat der Muslime nannte das Vorhaben "lächerlich und kleinlich" und warf der CDU einen Rückfall in die Debatte über eine deutsche Leitkultur vor. "Diese Diskussion hat unendlich viel Schaden angerichtet und schien längst überwunden", sagte der Zentralrats-Vorsitzende Ayyub Axel Köhler der Neue Presse.
Köhler verwies zudem auf die dänische und die sorbische Minderheit in Deutschland. Auch diesen Bevölkerungsgruppen würde mit einer Verankerung der deutschen Sprache in der Verfassung "vor den Kopf gestoßen".
Der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, fand es "schwierig" nachzuvollziehen, "warum auf einmal die Notwendigkeit gesehen wird, die deutsche Sprache ins Grundgesetz aufzunehmen." Dass die Amtssprache in der Bundesrepublik Deutsch ist, werde von niemanden in Zweifel gezogen. Festgeschrieben sei dies unter anderem im Verwaltungsverfahrensgesetz, der Abgabenordnung sowie im Sozialgesetzbuch.
Kolat erklärte außerdem: "Worin besteht eigentlich der Handlungsbedarf? Das alles lässt nichts Gutes ahnen. Erneut bedienen einige Politiker in der CDU vorhandene Ängste und Klischees gegenüber Migrantinnen und Migranten."
Die Formulierung lasse befürchten, "dass andere Sprachen als die deutsche Sprache verboten werden könnten, was in einigen Schulen in der Bundesrepublik bereits beschlossen wurde". Die Türkische Gemeinde verstehe dieses Vorhaben als "Assimilierungsdruck". Dies sei mit demokratischen Gepflogenheiten nicht vereinbar.
Lesen Sie im zweiten Teil wie SPD, FDP und die Grünen reagierten
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Grundgesetzänderungen sind nur gem. Artikel 79 des Grundgesetzes mit einer 2/3-Mehrheit des Bundestages und einer 2/3-Mehrheit des Bundesrates möglich ... oder durch den Erlass einer Verwaltungsvorschrift.
Haben Sie sich schon einmal überlegt, wer die Prüfungs- und Verwerfungskompetenz für eine verwaltungsinterne Vorschrift ausübt? Was können Sie tun, wenn ein Verwaltungserlass gegen einen oder mehrere Artikel des Grundgesetzes verstösst?
Sie müssen erst einmal selbst betroffen sein und können dann klagen. In der Regel werden Sie als Einzelfall eher schadlos gestellt, bevor ein Richter mit der Prüfung beginnen darf. Verfassungsbeschwerde? Versuchen Sie das einmal. Stellen Sie sich aber darauf ein, dass der Beschwerdegrund nicht "allgemein" genug ist oder dass eine Antwort wegen nicht zulässiger Rechtsberatung nicht möglich ist. Bei Empfehlung, den Rechtsweg einzuschlagen, siehe oben. Offizielle Gremien der Gesetzgebung, die u.a. für die Einhaltung der Grundrechte gebildet wurden, erkennen häufig nicht einmal den Verstoss. Sie befragen den Herausgeber des Erlasses und antworten mit dessen Worten.
Aus diesem Grund dürfte es deutlich schwerer wiegen, wenn die Pflicht zur Deutschen Sprache per Verwaltungserlass geregelt wird - oder gibt es bereits derartige Erlasse?
"Niemand darf (unter anderem) "wegen seiner Sprache" benachteiligt werden ... steht im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Da hat man bereits 1949 im Vorgriff auf die Wiedervereinigung die Sachsen im Auge gehabt - vorher beschränkte es sich auf die Schwaben, die bekanntlich alles "kennet, bloß koi Hochdeitsch".
Der Hinweis auf einen aufkommenden Sprach-Faschismus war natürlich auch eines (ein Argument), zwar ein emotionales, zugegeben. Daneben gäbe es aber auch jede Menge waschechter Sachargumente. Aber das Thema scheint ja schon wieder "abgehakt" zu sein.
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