Dem ehemaligen Waffenhändler - eine der Schlüsselfiguren der CDU-Spendenaffäre - bleibt nun nur noch der Gang vor den Obersten Gerichtshof in Kanada, um eine Auslieferung möglicherweise zu verhindern.
Der Rüstungs-Lobbyist Karlheinz Schreiber hat eine juristische Niederlage erlitten. Ein Berufungsgericht in der kanadischen Provinz Ontario wies seine Berufung gegen den Auslieferungsbeschluss des Obersten Gerichts von Ontario zurück, ebenso seinen Widerspruch gegen die Auslieferungsanordnung des kanadischen Justizministers Irwin Cotler.
Vorläufig in Haft: der ehemalige Waffenhändler Karlheinz Schreiber. (© Foto: dpa)
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Schreiber wurde vorläufig in Haft genommen. "Die Auslieferung soll schnell erfolgen. Der Fall hat sich im Schneckentempo vorwärts bewegt", zitierte die kanadische Rundfunkgesellschaft CBC aus dem Beschluss. Dies wird aber nicht der Fall sein: Schreiber will nach Angaben seines Anwalts vor den Obersten Gerichtshof in Kanada ziehen.
Gegen Schreiber liegt eine Anklage der Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Steuerhinterziehung und Bestechung vor. Er soll den früheren Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls mit etwa 3,8 Millionen Mark bestochen haben, um die Lieferung von Fuchs-Panzern aus Bundeswehrbeständen nach Saudi-Arabien zu fördern.
Aus dem zwischen der Firma Thyssen und Saudi-Arabien abgewickelten Geschäft soll Schreiber knapp 25 Millionen Mark Provision erhalten und nicht versteuert haben. Schreiber besitzt sowohl die deutsche wie die kanadische Staatsbürgerschaft. Nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen ihn hatte er sich im Mai 1999 nach Kanada abgesetzt.
"Verfahrensdauer kommt einer Rechtsverweigerung gleich"
Im September 1999 beantragte die Staatsanwaltschaft Augsburg die Auslieferung des 71-Jährigen. Schreiber wehrt sich mit allen juristischen Finessen, die seinem Staranwalt Edward Greenspan zur Verfügung stehen. Im Mai 2000 fand eine erste Anhörung statt, erst im Mai 2004 entschied das Gericht in Ontario in erster Instanz, dass Schreiber ausgeliefert werden könne.
Zu Beginn des Auslieferungsverfahrens wurde Schreiber verhaftet, aber schon nach sieben Tagen gegen Kaution wieder freigelassen. Mit der Verwerfung der Berufung trat jetzt auch der Haftbefehl zunächst wieder in Kraft, er wird aber aller Voraussicht nach umgehend wieder ausgesetzt. Schreiber hat jetzt 60 Tage Zeit, um weitere Rechtsmittel zu begründen. Wann der Supreme Court dann über die Auslieferung entscheidet, ist noch nicht abzusehen.
Bei der Augsburger Staatsanwaltschaft ist die Freude derzeit noch sehr verhalten. Oberstaatsanwalt Reinhold Nemetz hatte schon anlässlich des Pfahls-Prozesses kritisiert, die Verfahrensdauer in Kanada komme einer Rechtsverweigerung gleich.
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(SZ vom 09.03.2006)