In der Neuauflage des Verfahrens gegen den früheren Bundesinnenminister steht heute das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft will ihn mehr als 50.000 Euro Strafe zahlen lassen.

Die Staatsanwaltschaft verlangt für den CDU-Politiker Manfred Kanther 54.000 Euro Geldstrafe wegen Untreue. Für den ehemaligen CDU-Finanzberater Horst Weyrauch plädierte sie am Donnerstag in der Neuauflage des Verfahrens vor dem Wiesbadener Landgericht auf 45.000 Euro Geldstrafe wegen Beihilfe. Die Verteidigung signalisierte Einverständnis. Das Gericht will um 13 Uhr das Urteil verkünden.

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Ex-Innenminister und CDU-Politiker Manfred Kanther (© Foto: dpa)

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Kanther war im ersten Prozess vor zwei Jahren noch zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Weyrauch sollte 61.200 Euro Geldstrafe zahlen. Beide zogen daraufhin vor den Bundesgerichtshof, der das Urteil teilweise aufhob und das Verfahren an das Landgericht zurückverwies.

Dabei sollte die Kammer auch prüfen, ob Kanther sich des Betrugs zum Schaden der Bundesrepublik Deutschland schuldig gemacht hatte. Diesen Teil des Verfahrens stellte das Gericht jedoch am Donnerstag ein.

Kanther hat nach eigenem Eingeständnis Ende 1983 maßgeblich daran mitgewirkt, gut zehn Millionen Euro Parteivermögen der hessischen CDU in die Schweiz zu verschieben und daraus eine schwarze Kasse zu bilden. Ihre Aufdeckung im Jahr 2000 löste einen politischen Skandal aus.

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(dpa)