CDU-Schwarzgeldaffäre:Kanther wegen Untreue verurteilt

Für seine Rolle in der CDU-Schwarzgeldaffäre ist Ex-Bundesinnenminister Manfred Kanther zu einer Geldstrafe von 54.000 Euro verurteilt worden. Der mitangeklagte Finanzberater Horst Weyrauch soll 45.000 Euro zahlen.

Der frühere Bundesinnenminister Manfred Kanther ist im Wiesbadener CDU-Schwarzgeldprozess zu einer Geldstrafe von 54.000 Euro verurteilt worden. Der mitangeklagte langjährige CDU-Finanzberater Horst Weyrauch soll nach dem am Donnerstag verkündeten Urteil 45.000 Euro zahlen.

Manfred Kanther

Wegen Untreu verurteilt: Manfred Kanther.

(Foto: Foto: ddp)

Damit bleibt das Landgericht Wiesbaden im Strafmaß unter dem ersten Urteil gegen beide Angeklagte, das im April 2005 erging. Damals hatte das Gericht Kanther zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Weyrauch sollte 61.200 Euro Geldstrafe zahlen. Auf die Revision beider Angeklagten hin hatte der Bundesgerichtshof das Urteil teilweise aufgehoben, wodurch ein neuer Prozess notwendig wurde.

Weyrauch hatte auf Anordnung des damaligen hessischen CDU-Generalsekretärs Kanther Ende 1983 insgesamt 20,8 Millionen Mark (10,61 Millionen Euro) aus dem Vermögen der Landespartei in der Schweiz versteckt. Woher dieses Geld stammte, ist bis heute ungeklärt. Das Bekanntwerden der schwarzen Kasse Anfang 2000 löste den hessischen CDU-Schwarzgeldskandal aus und stürzte die Landespartei in eine schwere Krise.

Da das in der Schweiz versteckte Millionenvermögen in den Rechenschaftsberichten der CDU nicht enthalten war, forderte der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse im Februar 2000 von der Bundespartei 21,1 Millionen Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung zurück.

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