Causa Böhmermann:Beleidigung des Bundespräsidenten soll strafbar bleiben

Joachim Gauck

Bundespräsident Joachim Gauck vor dem Regierungsflugzeug kurz vor einer Auslandsreise.

(Foto: dpa)
  • Den entsprechenden Paragrafen 90 des Strafgesetzbuches zu streichen, sei nicht geplant, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.
  • Den Paragrafen 103 zur Beleidigung ausländischer Staatschefs hingegen will die Bundesregierung abschaffen.
  • Warum die Bundesregierung zweierlei Maß anlegt bei diesem Tatbestand und der Verunglimpfung des Bundespräsidenten, erläuterte Seibert nicht.

Bei öffentlicher Verunglimpfung des Bundespräsidenten drohen auch künftig bis zu fünf Jahre Haft. Den entsprechenden Paragrafen 90 des Strafgesetzbuches zu streichen, sei nicht geplant, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Dagegen will die Bundesregierung den Paragrafen 103 zur Beleidigung ausländischer Staatschefs abschaffen. Das hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Freitag angekündigt, nachdem sie die deutsche Justiz ermächtigt hatte, gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan zu ermitteln.

Koalitionspolitiker wie SPD-Vize Ralf Stegner und der stellvertretende CDU-Vorsitzende Armin Laschet hatten sich dafür ausgesprochen, auch den Paragrafen 90 zu streichen. Darin heißt es: "Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft." Paragraf 103 sieht für die Beleidigung eines ausländischen Staatschefs bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe vor. Warum die Bundesregierung zweierlei Maß anlegt bei diesem Tatbestand und der Verunglimpfung des Bundespräsidenten, erläuterte Seibert nicht.

Noch keine offizielle Nachricht bei Mainzer Staatsanwaltschaft eingegangen

Die Mainzer Staatsanwaltschaft hat noch keine offizielle Nachricht der Bundesregierung bekommen, nachdem diese den Weg für die Strafverfolgung Jan Böhmermanns freigegeben hatte. "Die Entscheidung der Bundesregierung ist mir nur aus den Medien bekannt", teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller mit. "Dies gilt auch für das Strafverlangen der türkischen Regierung." Auch eine angekündigte Begründung für den Strafantrag des türkischen Präsidenten Erdoğan wegen Beleidigung sei noch nicht eingegangen.

Ausgelöst hatte die Debatte der Satiriker Jan Böhmermann: Er hatte Ende März in seiner TV-Show "Neo Magazin Royale" (ZDF) ein Gedicht vorgetragen, in dem er Erdoğan mit drastischen Worten angriff. Nach eigener Darstellung wollte Böhmermann damit den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik demonstrieren.

ZDF steht weiterhin hinter Böhmermann

Das ZDF steht auch nach dem Wirbel um Böhmermanns Gedicht zu seinen Satire-Sendungen. "Es sind keine Änderungen geplant", sagte ein ZDF-Sprecher auf die Frage, ob Konsequenzen wie strengere Abnahmen beabsichtigt seien. Intendant Thomas Bellut hatte bereits in der vergangenen Woche betont: "Ich stehe natürlich zu den Satire-Sendungen, zu den Moderatoren und zu Herrn Böhmermann auch."

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