Cannabis-Legalisierung:Bundestag beschließt Freigabe von Cannabis auf Rezept

Cannabis-Produktion

Cannabis-Produktion im Gewächshaus: Künftig können Schwerkranke Cannabis-Produkte als Medizin erhalten.

(Foto: Jim Hollander/dpa)

Ärzte können schwerkranken Patienten künftig Cannabis verschreiben. Die Krankenkassen müssen die Therapie bezahlen.

Schwerkranke Menschen können künftig auf Kosten der Krankenkassen Cannabis als Medizin erhalten. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag einstimmig eine entsprechende Gesetzesnovelle. Mit der Neuregelung, die im März in Kraft tritt, wird es schwer erkrankten Patienten unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte auf ärztliches Rezept in Apotheken zu erhalten. In Ausnahmefällen sollen Patienten auch Anspruch auf im Ausland zugelassene Fertigarzneimittel erhalten.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hob vor allem die Verbesserung für Menschen in der Palliativversorgung hervor. Mit dem Gesetz wurde geregelt, dass ein Antrag auf Cannabis zu medizinischen Zwecken im Palliativbereich binnen drei Tagen genehmigt werden muss. Der Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland (BVSD) sprach von einer sinnvollen Regelung, die einer Reihe von Patienen Erleichterung verschaffen könne.

Die Gesundheitsstaatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) erläuterte, dass Schwerkranke nicht austherapiert sein müssen, bevor ein Arzt Cannabis verschreibt. Der Arzt könne genau hinschauen und sagen, jetzt sei der Punkt erreicht. Die Krankenkassen müssen die Therapie dann bezahlen.

Eine Agentur soll Cannabis staatlich kontrolliert anbauen

Der drogenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Frank Tempel, warb für eine "niedrigschwellige Anwendung" von Cannabis, also nicht nur bei schwerkranken Patienten. "Nicht jeder möchte die große Palette vieler kleiner bunter Schmerzpillen austesten, sondern lieber auf natürliche Substanzen wie Cannabis setzen", sagte Tempel. Geplant ist ein staatlich kontrollierter Anbau in Deutschland durch eine Cannabisagentur. Bis das gewährleistet ist, soll die Versorgung mit Medizinalhanf durch Importe gewährleistet werden.

Selbst anbauen dürfen Patienten Cannabis weiterhin nicht. Der Gesetzgeber begründet dies mit der "Gefahr von mangelnden Qualitäts- und Sicherheitskontrollmöglichkeiten". Eine Begleitstudie soll weitere Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis gewinnen. Dazu übermitteln die Ärzte künftig Daten etwa zu Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Cannabis wird in der Medizin bei verschiedenen Krankheiten eingesetzt, zum Beispiel gegen Übelkeit und zur Appetitsteigerung bei Krebs- und Aidspatienten, bei Rheuma sowie bei Multipler Sklerose. Bislang war dies mit hohen Kosten für die Patienten verbunden. Die Erlaubnis zum Erwerb von Cannabisprodukten gab es nur selten, die Krankenkassen zahlten bislang nur in Einzelfällen.

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