Burka-Verbot:Vollverschleierung - Was sich nun ändert

Burka

Vollverschleierte Frauen (Archivbild)

(Foto: dpa)

Burka und Niqab sollen nicht generell verboten werden, sondern nur in besonderen Bereichen wie vor Gericht, in Schulen oder im Auto. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Von Christoph Hickmann, Berlin

Nach einer Phase des Streits und der Diskussionen haben sich die Innenminister der Union auf ihre "Berliner Erklärung" geeinigt, mit der sie "Sicherheit und Zusammenhalt in Deutschland" verbessern wollen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière stellte das Papier am Freitagmittag gemeinsam mit dem Berliner Innensenator Frank Henkel und Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier vor, die sich derzeit beide im Landtagswahlkampf befinden. Zwischen de Maizière und seinen beiden CDU-Parteifreunden hatte es zuvor Kontroversen gegeben, weil Henkel und Caffier unter anderem für ein Burka-Verbot eingetreten waren, das de Maizière ablehnte. Am Freitag demonstrierten sie nun Einigkeit.

Kommt jetzt das Burka-Verbot?

Nein, jedenfalls kein generelles. Stattdessen soll es das sogenannte Vollverschleierungsverbot in bestimmten Bereichen geben, etwa im öffentlichen Dienst. Darüber hinaus heißt es in der Erklärung: "In Kitas, Schulen und Hochschulen ist kein Platz für Vollverschleierung." Zudem müsse das Gesicht im Gericht, bei Pass- und Verkehrskontrollen sowie bei Demonstrationen erkennbar sein. Auch im Straßenverkehr soll die "Vollverschleierung" verboten werden. Verstöße will man als Ordnungswidrigkeit ahnden. Dafür seien "die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen".

Wie relevant ist das überhaupt?

Bundesinnenminister de Maizière räumte ein, dass Vollverschleierung in Deutschland "insgesamt kein großes Problem" sei, wobei es "regionale Unterschiede" gebe. Allerdings sei sie "auch ein Synonym für die Frage, welche Rolle bestimmte Teile des Islam in Deutschland spielen". Auch der Berliner Innensenator Henkel relativierte die Bedeutung des Problems, indem er sagte, die Burka sei "Gott sei Dank nicht allgegenwärtig". Man führe keine Statistiken dazu. Aber man könne sich "mit diesem frauenfeindlichen Unterdrückungsinstrument nicht einfach abfinden". Die Burka "passt nicht zu Deutschland", sagte er. De Maizière sagte, die "Vollverschleierung" passe nicht "zu unserer offenen Gesellschaft". Caffier bezeichnete sie als "Integrationshemmnis", die "im Widerspruch zur Gleichberechtigung und Würde der Frau" stehe.

Wer hat sich nun durchgesetzt?

Frank Henkel sagte: "Ich bin sehr zufrieden mit diesem Beschluss." Allerdings konnte das nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass die Forderung nach einem generellen Burka-Verbot nicht durchgekommen war. Darüber hinaus bleibt die Frage, wen ein Verbot in den aufgezählten Teilbereichen überhaupt betreffen sollte. Beispiel Straßenverkehr: Frauen, die vollverschleiert herumlaufen, dürften eher selten am Steuer eines Autos zu finden sein. Zum Thema öffentlicher Dienst sagte Thomas de Maizière: Hier gehe es auch darum, präventiv zu handeln.

Was ist mit der doppelten Staatsbürgerschaft?

Auch hier hatte es unterschiedliche Standpunkte gegeben. Mehrere Landesinnenminister der Union hatten verlangt, die doppelte Staatsbürgerschaft abzuschaffen, was von der Bundesebene abgelehnt wurde. Auch hier ist ein Kompromiss herausgekommen. Nun soll Menschen mit Doppelpass die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden, "wenn sie an Kampfhandlungen terroristischer Organisationen in Krisengebieten teilnehmen", so der Wortlaut der Erklärung. De Maizière räumte ein, dass dies "keine sehr große Gruppe" betreffe. Darüber hinaus heißt es in der Erklärung, die "Vermeidung von Mehrstaatigkeit" müsse "prägender Grundsatz im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht bleiben". Was die 2014 von der großen Koalition beschlossene Ausnahme für Kinder ausländischer Eltern angeht, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, heißt es: "Wir fordern zu evaluieren, wie sich diese Ausnahmeregelung auf die Integration der betroffenen Personen auswirkt." Ergebnisse solle es 2019 geben.

Was steht sonst in der Erklärung?

Grundsätzlich gliedert sich das Papier in die beiden Teile "Sicherheit" sowie "Flüchtlinge, Integration, gesellschaftlicher Zusammenhalt". Damit wollten die Innenminister offenkundig dem Vorwurf begegnen, sie vermischten Forderungen etwa nach dem Burka-Verbot mit der öffentlichen Sorge um die innere Sicherheit nach den jüngsten Anschlägen hierzulande. Entsprechend findet sich das Thema Vollverschleierung nun im Teil zur Integration. Darüber hinaus wird dort unter anderem Bezug auf Ehen mit Minderjährigen genommen. Hier könne der Grundsatz, dass im Ausland geschlossene Ehen hierzulande rechtlich geschützt seien, nicht gelten, sagte de Maizière. Unter dem Punkt "Sicherheit" werden unter anderem 15 000 zusätzliche Polizisten in Bund und Ländern "zwischen 2015 und 2020" sowie höhere Investitionen in Schutz, Technik und Bewaffnung der Polizei gefordert. Die Vorratsdatenspeicherung soll ausgeweitet, die Speicherfrist von zehn Wochen auf sechs Monate erhöht werden. Für " Gefährder und verurteilte Extremisten" soll es künftig elektronische Fußfesseln geben.

Wird das jetzt alles umgesetzt?

De Maizière betonte, bei der Erklärung handele es sich nicht um ein "Regierungsprogramm für aktive Innenminister". Stattdessen habe man sich als Union zu den Themen Sicherheit und Integration positioniert. Manche der Forderungen betreffen Kompetenzen der Länder, manche liegen in der Zuständigkeit des Bundes. Hier werde man "natürlich" mit der SPD reden, sagte de Maizière. Die wiederum spielte den Ball zurück. "Es ist erfreulich, dass die Union unseren Forderungen nun folgt: Die SPD dringt schon seit Langem auf mehr Personal und eine bessere Ausstattung unserer Sicherheitsbehörden", sagte ihr Fraktionschef Thomas Oppermann. Bei vielen anderen Forderungen hingegen ist schon jetzt klar, dass man sich darüber mit der SPD nicht einigen wird. Sie sind bereits Teil des Bundestagswahlkampfs.

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