In der Koalition kündigt sich ein neuer Streit an: Nach mehreren Unionspolitikern hat sich nun auch Kanzlerin Merkel selbst für eine Ausweitung des Bundeswehreinsatzes im Innern ausgesprochen - was von der SPD strikt abgelehnt wird.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich angesichts der wachsenden Terrorgefahr für eine Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inneren ausgesprochen. Dies müsse "im Zusammenhang mit terroristischen Gefahren in ausgewählten Bereichen" möglich sein, forderte die CDU-Vorsitzende in Berlin.
Nach Bundeskanzlerin Merkel ist die Trennung von äußerer und innerer Sicherheit "von gestern" (© Foto: AP)
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Die alte Trennung von innerer und äußerer Sicherheit sei "von gestern". Die Kanzlerin bezog dies ausdrücklich auch auf den von der CDU/CSU gewünschten Einsatz der Bundeswehr im Inland. Spätestens seit den Terroranschlägen vom 9. September 2001 müsse man in ganz neuen Zusammenhängen denken.
"Nur wenn wir dieses neue Denken auch wirklich anwenden, bleiben Freiheit und Sicherheit angesichts dieser neuen Bedrohung in einer ausgewogenen Balance", mahnte Merkel. Die Terroranschläge vom 11. September 2001 seien "eine Zäsur mit Folgen" gewesen.
Mehrere Unionspolitiker appellierten angesichts der vereitelten Terroranschläge in Großbritannien an die SPD, ihren Widerstand gegen Online-Durchsuchungen bei privaten Computern aufzugeben. Diese Maßnahme sei notwendig im Kampf gegen den internationalen Terrorismus, sagte der Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) im Deutschlandfunk.
Bei der intensiveren Überwachung von Computern gehe es nicht um eine flächendeckende Überwachung, sondern um "einige besonders dramatische Fälle", auch im Kampf gegen Kinderpornographie, sagte der Unions-Innenexperte Wolfgang Bosbach (CDU) im NDR.
Bosbach und der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) plädierten zudem für eine Ausweitung von Videoüberwachung an "Kriminalitäts- und Gefahrenschwerpunkten".
Die SPD hat bislang eine Ausweitung des Bundeswehr-Mandats auf das Landesinnere strikt abgelehnt. Bei Online-Durchsuchungen bezweifeln SPD, FDP, Grüne und die Linke deren Verfassungsmäßigkeit.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
(AFP/AP)
(Anflug auf ein Kernkraftwerk? - Bin ich über den Sicherheitsstand/die Haltbarkeit nicht auf dem Laufenden), aber auch in solchen Fällen darf es nach meiner Ansicht keine gesetzliche/politische Legitimation von oben geben, sondern sie müssen in den persönlichen Verantwortungsbereich des Einzelnen gestellt bleiben - und ich traue einem Jetpiloten soviel Zivilcourage zu, im entsprechenden Fall bewußt ohne gesetzliche Ermächtigung unter Inkaufnahme persönlicher Folgen zu handeln - dienstrechtlich kann ich es nicht beurteilen, strafrechtlich dürfte er als Privatperson aus der Situation zwar nicht über § 34StGB rechtfertigenden (da ist die verbotene Abwägung drin) aber entweder über § 35 StGB entschuldigenden Notstand in Hinblick auf Familie oder nahestehende Personen (er selber ist als Soldat verpflichtet, die Gefahr für das eigene Leben in Kauf zu nehmen) oder aber übergesetzlichen Notstand mit ziemlicher Sicherheit wieder herauskommen.
- wobei ich insofern allerdings auch fast davon ausgehen würde, daß bei klarer gesetzlicher Regelung bzgl. des Einsatzes der Luftwaffe und eines möglichen Abschusses die Maschine auch tatsächlich heruntergeholt worden wäre, weil es in solchen Fällen deutlich mehr Zivilcourage erfordert, diese Entscheidung hinauszuzögern und eine 'friedliche' Lösung zu suchen und sich schlimmstenfalls dementsprechenden (Selbst)Vorwürfen zu stellen, wenn auf der anderen Seite eine klare gesetzliche Ermächtigung steht, hinter der man sich in manchen Fällen auch ein bißchen verstecken kann.
Bzgl. 'keinen hat es gestört' - er ist auch nicht abgeschossen worden. Der Flieger war über dem Bankenviertel, selbst bei diesem (geschweige denn einem größeren) Flugzeug wäre andernfalls immer noch sehr fraglich, was mit den Trümmern passiert wäre...bei vollkommener Evakuierung ok, andererseits ist dieser auch ewig gekreist, bei einem zielstrebigen Direktanflug einer tatsächlichen 'terroristischen Mission' wird das Zeitfenster ganz anders aussehen und selbst bei 'rein terroristisch' besetzten Fliegern (so schon mal keine Abwägung unter Einbeziehung des Lebens tatunbeteiligter Passagiere) könnte eine solche Maschine nach normalen rechtlichen Gesichtspunkten selbst über freiem Feld dann nicht abgeschossen werden, wenn sich dort eine befahrene und nicht rechtzeitig abgesperrten Straße befindet - kommen wir zur theoretischen/praktischen Anwendbarkeit angesichts eines Zeitfensters von ?wievielmal10 Minuten? - und Zielobjekte werden sich selten in dünnbesiedelten Gebieten befinden.. . Es ist nicht an einer wie auch immer größenwahnsinnigen Einsatzleitung zu entscheiden, daß die vielen Leute im Zielhochhaus X überleben und an ihrer Stelle die Bewohner von Einfamilienhaus Y oder Oma Erna in ihrem Kleinwagen auf Landstraße Z unter den Trümmern sterben. Es mag Ausnahmefälle geben, in denen ein solcher Abschuß ohne Verwicklung Unbeteiligter möglich ist und dafür - und nur auf solche Fälle begrenzt - sollte es auch eine gesetzliche Regelung geben. Es mag Aktionen geben, in denen ein exorbitantes 'Mißverhältnis' zwischen den Folgen einer 'erfolgreichen Mission' und möglichen unbeteiligten Opfern infolge eines Abschusses besteht (Anflug auf ein Kernkraftwerk? - Bin ich über den Sicherheitsstand/d
...- Hilfe bei oder Verhütung von (ua Zug)Unglücken, bei denen keine Rechte irgendeiner Person beeinträchtigt werden. Selbiges würde ich übrigens auch beim Einsatz von Kampfschwimmern/Minentauchern oder Minensuchbooten so sehen und selbst den von Legpatnost angesprochenen Einsatz von Kampfmittelspürtrupps in konkreten Fällen für unproblematisch halten - bei entsprechendem Verdacht wird der Bhf, Flughafen, etc. ohnehin abgesperrt und geräumt - bei anschließendem Einsatz werden durch die Spürtrupps keinerlei Rechte beeinträchtigt, dafür bräuchte es aber wiederum auch keine GG-änderung, das ist alles schon problemlos möglich. Anders wäre es, wenn sie "präventiv" eingesetzt werden sollten, wobei ich da auch Probleme mit dem Sinn/der Effektivität hätte - ein Spürpanzer, der präventiv durch die Straßen patroulliert, ist meines Erachtens reine Augenwischerei und auch auf Bahnhöfen/Flugplätzen würden nach meiner Einschätzung einzig konkrete (Stichproben)Kontrollen einzelner/aller Gepäckstücke etwas bringen, was insofern (neben der Praktikabilität, die nur auf Flughäfen/bzw generell bei aufgegebenen Gepäckstücken effektiv gewährleistet werden könnte) jedenfalls einen hoheitlichen Eingriff in Bürgerrechte bedeuten würde und womit wir wieder bei den selben Problemen wie bei Objektschutz etc. sind. Soldaten bewegen sich auf einer anderen Ebene als Polizeibeamte.
bei a) haben wir tatsächlich einen Bereich, in dem uU eine weiterführende GGesetzliche änderung nötig wäre. Laut BVerfG
1 BvR 357/05 vom 15.2.2006 umfaßt 'Der Begriff des besonders schweren Unglücksfalls [..][zwar] auch Vorgänge, die den Eintritt einer Katastrophe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erwarten lassen.', andererseits erlaubt 'Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 GG [..] es dem Bund nicht, die Streitkräfte bei der Bekämpfung von Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen mit spezifisch militärischen Waffen einzusetzen.' - wobei ich insofern allerdings auch fast davon ausgehen würde, daß bei klarer gesetzlicher Regelung bzgl. des Einsatzes der Luftwaffe und eines möglichen Abschusses die Maschine auch tatsächlich heruntergeholt worden wäre, weil es in solchen Fällen deutlich mehr Zivi
Bei humanitären Maßnahmen greife ich (in der Regel - Zwangsevakuierung bei drohender überschwemmung oä als Einzelfälle jetzt mal außen vor) generell nicht in Rechte von Bürgern ein, bei zB Personen/Ausweiskontrollen wäre dies der Fall. Weiteres dazu unter 5) .
Bzgl. 'Länderübergreifend' ist Ihnen ein kleiner Fehler unterlaufen, dies ist nach Art. 35 III GG nur für Einsatz/Anforderung durch die Bundesregierung erforderlich (Subsidiaritätsgrundsatz), nach Art. 35 II S.2 GG 'kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.'
zu 4) Würde ich in eine Diskussion um dieses Thema nicht hineinbringen, das würde mE in diesem Zusammenhang zu weit führen/das Sachgebiet zu sehr ausweiten, weshalb ich insofern einfach zwischen Einsatz nach Außen/Einsatz im Innern unterscheiden möchte (zumal ich auch solche Einsätze kontrovers sehe, es mE vielfach einfach um Wahl/Anwendung von Mitteln und Methoden geht und sich zB in Hinblick auf Afghanistan mir jedenfalls die Frage stellt (4 aus meinem Freundes/Bekanntenkreis waren bisher dort 'unten' (wie vorher auch an einer Reihe der anderen Einsatzorte), einer davon wird in absehbarer Zeit wohl wieder in Einsatz gehen, insofern kann ich durchaus einen gewissen persönlichen Bezug geltend machen und argumentiere nicht nur auf 'abstrakt-theoretischer' Ebene (Schlagwort: "Wenn die Kinder der Politiker..") ), inwieweit man sich angesichts zunehmender Probleme mit fundamentalistischen Strömungen in der ganzen Region überhaupt zurückziehen könnte. Wenn Afghanistan kippt, bekommen diese Kräfte enormes Oberwasser und dann wird es definitiv auch in Pakistan eng - und Pakistan hat Atomwaffen.. .)
zu 5) Ein Großteil der angeführten Fälle läßt sich eigentlich problemlos als humanitäre Maßnahmen unter den bestehenden GG-Wortlaut fassen...Streckenüberprüfungen mit Tornados beinträchtigen keine Bürgerrechte (deshalb hat sich da auch keiner beschwert), selbiges Fahrwerküberprüfung oder auch Vermißtensuche mit Wärmebildkamera, Hilfe von Truppenteilen beim Durchkämmen von Landschaftsgebieten auf der Suche nach Leichen/Vermißten...- Hilfe bei oder Verhütung von (ua Zug)Unglücken, bei denen keine Rechte ir
@thevern
Genau diese pauschale Forderung nach dem 'notwendigen Allheilmittel' ohne Offenlegung von 'Risiken und Nebenwirkungen' ist es, die auch mich in dieser Hinsicht sehr kritisch macht...wobei man allerdings bei genauerem Hinsehen auch schon öfters den Eindruck gewinnen konnte, daß Herr Schäuble durchaus mit manchen Grundmustern des Pferdehandels zu operieren bereit ist - laut in eine völlig absurde Richtung lospoltern, einen Aufschrei in Bevölkerung und Medien provozieren und damit die öffentliche Diskussion wirksam beschäftigen und von anderen Maßnahmen ablenken, die in der Zwischenzeit beschlossen werden können und dabei in der vorher bewußt in andere Richtung angestoßenen Diskussionslawine höchstens nur als Randnotiz wahrgenommen werden - insofern muß man sich mit dem Thema natürlich beschäftigen, andererseits werde ich die kommenden Wochen jedenfalls sehr darauf achten, was 'sonst noch so' auf der Tagesordnung steht.. .
@Swampy
zu 1) gut, "Propaganda" bestimmt teilweise auch, andererseits allerdings bestimmt auch häufig schlicht emotionale überreaktion - es sind naturgemäß wahrscheinlich immer die 'schlimmsten anzunehmenden Fälle', die sich in solchen Momenten als erstes, 'einfachstes Beispiel' vor Augen drängen und die dann von manchen Leuten ohne weitere gedankliche Reflektion 'hinausgeschrieben' werden - ohne zu bedenken, daß man die andere Seite schlecht davon überzeugen kann, daß sie mit Kanonen auf Spatzen schießt, indem man selber noch dickere Geschütze auffährt und damit einer sachlichen Diskussion jeglichen Boden entzieht.
zu 2) Da sind wir uns einig..
zu 3) Das Ergebnis eines Anschlags wäre wohl auf jeden Fall ein 'Unglücksfall' im Sinne der Regelung, wobei die Formulierung 'Naturkatastrophe oder [..] besonders schweren Unglücksfall' wohl allgemein dahingehend ausgelegt wird/'übersetzt' werden könnte, daß es sich um humanitäre Maßnahmen handelt, denen ich im Gegensatz die angestrebten 'Sicherheitsmaßnahmen' als 'hoheitliche Maßnahmen' gegenüberstellen würde, bei denen in Bürgerrechte eingegriffen wird. Bei humanitären Maßnahmen greife ich (in der Regel - Zwangsevakuierung bei drohender überschwemmung oä als Einzelfälle jetzt mal außen vor) generell nicht in Rechte von Bürgern e
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