Bundeswehr:Volltreffer

Heckler & Koch gewinnt den Schadenersatz-Prozess gegen die Bundesregierung um das Sturmgewehr G36. Von der Leyen will das nicht hinnehmen.

Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will sich im Streit um etwaige Schadenersatzzahlungen der Firma Heckler & Koch noch nicht geschlagen geben. Nachdem das Landgericht Koblenz am Freitag entsprechende Ansprüche des zuständigen Beschaffungsamtes der Bundeswehr mit Blick auf 4000 Gewehre vom Typ G36 für unzulässig erklärt hatte, stellte ein Sprecher von der Leyens weitere rechtliche Schritte in Aussicht. Zuvor wolle man jedoch die schriftliche Urteilsbegründung prüfen. "Sollte das Gericht seine heutige Entscheidung auf dieselben wackeligen rechtlichen Argumente stützen, wie sie in der mündlichen Verhandlung vor der Sommerpause angeführt wurden, dann wird das zuständige Bundesamt für Ausrüstung, Information und Nutzung in die Berufung gehen", sagte der Sprecher.

Das Gericht hatte darüber zu befinden, ob das Sturmgewehr G36 im Vergleich zu den 2013 vertraglich festgelegten Anforderungen Mängel aufweist. Der Hersteller des Gewehres aus Oberndorf am Neckar hatte sich zu einer entsprechenden juristischen Klärung veranlasst gesehen, nachdem das Beschaffungsamt Gewährleistungsforderungen erhoben hatte. Diese wiederum seien unumgänglich gewesen, so ein Ministeriumssprecher, da für die Anschaffung des Gewehres Steuergelder verwendet worden waren. Nach seiner Darstellung liegen mögliche Schadenersatzforderungen im "niedrigen einstelligen Millionenbereich".

Das G36-Gewehr war wegen Präzisionsmängeln unter extremen Bedingungen in die Kritik geraten. An der Beschaffung eines neuen Sturmgewehrs als Konsequenz aus dieser Kritik hält das Verteidigungsministerium unabhängig vom Verfahrensausgang fest. Von der Leyen hatte im vergangenen Jahr entschieden, alle 167 000 G36-Gewehre wegen unzureichender Treffsicherheit bei Dauerfeuer oder großer Hitze auszumustern. Tests hatten ergeben, dass die Treffgenauigkeit des G36 deutlich sinkt, wenn sich die Temperatur um 30 Grad erhöht. Gleichwohl hat die Bundeswehr mehrere Tausend der G36-Gewehre an die kurdischen Peschmerga-Kämpfer im Irak weitergegeben, die dort gegen die Terrororganisation Islamischer Staat kämpfen.

Das Vergabeverfahren für ein Nachfolge-Sturmgewehr für die Bundeswehr soll mit einer internationalen Ausschreibung noch in diesem Jahr beginnen. Auch Heckler & Koch will ein Angebot abgeben. Mit einer Entscheidung für ein neues Modell wird 2018 gerechnet, mit der Auslieferung der ersten Waffen nicht vor 2019.

Laut Agenturberichten entschied das Landgericht Koblenz nicht darüber, ob die technischen Mängel des G36 bestehen oder nicht. Es erklärte jedoch, es liege kein Mangel vor, durch den die Gewehre nicht für die Verwendung geeignet wären, die in den Verträgen vereinbart worden war. Die Waffen hätten "unstreitig die in den technischen Lieferbedingungen vorgesehene und zwischen den Parteien vereinbarte Abnahme- beziehungsweise Güteprüfung bestanden", erklärte das Gericht. Zur Bewertung der Verträge aus dem Jahr 2013 seien die Ergebnisse der Untersuchungen auch nicht maßgeblich. Denn diese Tests seien erst 2014 eingeleitet und bis heute nicht abgeschlossen worden.

Das Gericht argumentierte weiter, es liege kein Mangel vor, durch den die Gewehre nicht für die vertragsgemäße Verwendung geeignet wären. Es wies zudem darauf hin, dass das Gewehr zum Zeitpunkt der ersten Auswahlverfahren 1993 bis 1995 schon am Markt war. Die Kaufverträge hätten keine Entwicklung für die besonderen Bedürfnisse der Bundeswehr verlangt. Heckler & Koch hatte den Vorwurf, das G36 weise Mängel auf, stets zurückgewiesen und erklärt, die Waffe erfülle vollständig die 1996 von der Bundeswehr geforderten Fähigkeiten.

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