Von Susanne Höll

SPD-Abgeordnete lehnen Koalitionspläne ab und bemängeln unzureichende Information des Parlaments.

In der SPD-Bundestagsfraktion formiert sich massiver Widerstand gegen die von der großen Koalition geplante Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr im Inland. Die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ausgehandelte und von den Spitzen der Koalitionsparteien gebilligte Formulierung sei zu weitgehend und nicht tragbar, verlautete aus dem Kreis der SPD-Innenpolitiker am Dienstag.

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Im Inland darf die Bundeswehr bisher nur bei Katastrophen helfen. (© Foto: AP)

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"Dieses Projekt ist mausetot. Es wird nicht erst im Bundesrat, sondern schon vorher scheitern", hieß es aus den Kreisen weiter. Kritisiert wurde insbesondere, dass es vor der Verständigung zwischen Zypries und Schäuble sowie der Entscheidung des Koalitionsausschusses keinerlei Gespräche mit den zuständigen Fachpolitikern aus der Bundestagsfraktion gegeben habe.

Auch in der Führung der SPD-Bundestagsfraktion gibt es seit vergangener Woche Zweifel, ob die bislang für Anfang kommenden Jahres geplante Verfassungsänderung angesichts der Kritik aus den eigenen Reihen und dem Widerstand der FDP in Bundesländern noch gelingen kann.

Beim Koalitionspartner CDU löste der Widerstand in der SPD-Fraktion großen Ärger aus. Unionsfraktionschef Volker Kauder sagte der Süddeutschen Zeitung, die SPD-Fraktion desavouire ihre neue Parteispitze. "Ich fordere Frank-Walter Steinmeier auf, zu den Beschlüssen des Koalitionsausschusses zu stehen und diese auch in den eigenen Reihen durchzusetzen", betonte Kauder.

Nach dem Willen des SPD-Fraktionsvorsitzenden Peter Struck soll nun eine neue Arbeitsgruppe von SPD-Bundestagsabgeordneten nach einem Kompromiss und einer Neuformulierung der Grundgesetzänderung suchen.

Der Bundeswehr sind militärische Einsätze innerhalb Deutschlands bislang verboten, in Notfällen, wie etwa bei Hochwasser, kann sie zur Unterstützung der Polizei und anderer Hilfskräfte im Wege der Amtshilfe tätig werden. Einsätze mit militärischen Mitteln sind ihr aber untersagt.

In der vom Koalitionsausschuss gebilligten Formulierung sollen ihr nun auch Einsätze mit Waffen im Inland erlaubt werden. Noch ist unklar, was genau darunter zu verstehen ist. Struck hatte dies stets als Möglichkeit bezeichnet, bei drohenden Terroranschlägen aus der Luft und von der See her die Luftwaffe oder die Marine einzusetzen.

Im Bundesinnenministerium und im Bundesjustizministerium war aber auch die Rede davon, dass man damit der Bundeswehr auch die Abwehr geplanter Terroranschläge etwa auf Bahn- oder U-Bahnlinien gestatten möchte.

Den Grünen, der FDP und der Linkspartei, die in Bundesländern mitregieren, geht diese Formulierung zu weit. Für eine Grundgesetzänderung ist in Bundestag und Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig.

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(SZ vom 15.10.2008)