Konsequenz aus dem verheerenden Luftangriff auf die von Taliban entführten Tanklastzüge in Afghanistan: Gegen den zuständigen Kommandeur Klein soll ermittelt werden.
Die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden wird voraussichtlich an diesem Freitag ein Ermittlungsverfahren gegen den Bundeswehr-Oberst Georg Klein einleiten. Klein hatte am 4. September im nordafghanischen Kundus die Bombardierung zweier von Taliban entführter Tanklastwagen befohlen. Bei dem Luftschlag wurden eine nicht mehr festzustellende Zahl von Taliban und Zivilisten getötet. Aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft besteht offenbar der Anfangsverdacht auf fahrlässige Tötung oder Totschlag.
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Oberst Georg Klein: Ihm droht nun ein Ermittlungsverfahren. (© Foto: dpa)
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Ebenfalls am Freitag will Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) den Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen seine Sicht des Falles erläutern. Die Fraktionschefs können seit Montag in der Geheimschutzstelle des Bundestages den 575 Seiten starken Geheimbericht der Afghanistan-Schutztruppe Isaf über den Vorfall einsehen. Der Verteidigungsexperte der SPD, Rainer Arnold, sagte, er erwarte von dem Treffen am Freitag eine "klare und ehrliche Bewertung der Versäumnisse und Fehler ohne Beschönigungen". Ihm sei unverständlich, wie Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan zu seiner Einschätzung komme, der von Klein befohlene Angriff sei militärisch angemessen gewesen, sagte Arnold weiter.
In der Umgebung Guttenbergs wurden am Donnerstag Meldungen zurückgewiesen, denen zufolge sich der Minister von dieser Bewertung des Generalinspekteurs distanzieren wolle. Der Minister werde die Vorgänge aber differenzierter und mit mehr Details darstellen, hieß es.
Mit der Vorprüfung des Falles beschäftigen sich seit Wochen zwei Staatsanwälte, die zur Integrierten Ermittlungseinheit Sachsens (Ines) gehören. Ines ist beim Dresdner Generalstaatsanwalt angesiedelt und kann auf alle heiklen Verfahren im Freistaat zugreifen. Vom Ergebnis ihrer Prüfung hängt ab, ob gegen Klein, der inzwischen turnusgemäß wieder auf seinen Posten als Chef des Stabes der 13. Panzergrenadierdivision in Leipzig zurückgekehrt ist, ein Verfahren eingeleitet wird.
Nach Angaben deutscher Verteidigungsexperten, die mit Teilen des Berichts vertraut sind, weist die Nato auf Fehler in der deutschen Operationsführung hin. So soll Klein Einsatzregeln der Isaf für die Anforderung von sogenannter Luftnahunterstützung nicht eingehalten haben. Zu diesen Regeln gehört, dass eigene Truppen entweder direkte Feindberührung haben müssen oder ein Angriff unmittelbar bevorstehen könnte. Auch müssten Isaf-Flugzeuge versuchen, durch Überflüge potentielle Gegner zum Rückzug zu veranlassen. Alle drei Voraussetzungen waren, so weit bekannt, im Fall des Angriffs auf die Tanklaster nicht erfüllt.
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens würde Ines auch Militärexperten als Gutachter einschalten. Die Ermittlungen in solchen Fällen sind kompliziert. So hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder monatelang gegen einen Oberfeldwebel ermittelt, der im August vorigen Jahres an einem Checkpoint in Afghanistan drei Zivilisten getötet hatte.
Die Staatsanwaltschaft musste unter anderem klären, ob sich der Beschuldigte glaubhaft bedroht fühlte, und ob er die Situation falsch eingeschätzt hat. Nach umfangreichen Ermittlungen war das Verfahren eingestellt worden. Ob es in dem Verfahren gegen Klein zum Prozess kommen wird, lässt sich derzeit nicht prognostizieren.
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(SZ vom 06.11.2009/dmo)
Viele schreiben hier und können sich selbst garkeine Meinung bilden weil sie selbst nicht vor Ort gewesen sind und die Lage nicht einschätzen können. Urteilen über einen Soldaten wie Oberst Klein sollte hier nict ein einziger der diesen großartigen Mann nicht kennt.Ich selber habe 4 Monate unter seinem Kommando gedient und könnte mir keinen besseren Komandeur vorstellen. Alle die ein wenig Menschenverstand und Menschlichkeit besitzen sollten sich für diesen Menschen einsetzen.
MfG
So wie die Herrschaftsverhältnisse in Deutschland konstruiert sind, wird es niemals eine Anklage gegen den verantwortlichen Herrn Klein geben.
Dieses Verfahren wird nach den ersten "Ermittlungen" niedergeschlagen.
Wetten?
Es ist das ewige Dilemma solcher Krisensituationen: für eine Entscheidung fehlt es an Informationen; es fehlt an der Gewißheit, ob vorhandene Informationen richtig und vollständig sind; und es fehlt an Zeit, genau das zu überprüfen. Keine Vorschrift der Welt hilft bei diesem Informationsdilemma. Denn jede Vorschrift setzt eine bestimmte Lage voraus; und es ist gerade fraglich, welche Lage eigentlich vorliegt.
Der Einsatzleiter kann es sich also leicht machen und nichts tun. Und für das Nichtstun findet sich immer eine begründende Vorschrift. Wenn er sich aber immer für das Nichtstun entscheiden soll, müssen wir uns fragen, wozu er dann vor Ort sein Leben riskiert; und das seiner Kameraden.
Gewiß ist "Im Zweifel Nichtstun" dann formal richtig; aber ist es auch gut, ist es auch nützlich? Dient eine solche Regel auch über den Augenblick hinaus dem Ziel, der Sicherheit, dem Frieden? Was, wenn das zweifelhaft ist? Was, wenn formal richtig und gut vielleicht im Widerspruch stehen - was ist uns dauerhaft wichtiger?
Und die vielleicht wichtigste Frage an dieser Stelle: Wie kann man dem helfen, der zu entscheiden hat? Er hat eben nur wenige Augenblicke, all das abzuwägen: der Kritiker Monate, diese Entscheidung zu überprüfen.
Wir riskieren das Leben von Menschen - und keineswegs nur das von Zivilisten: schulden wir ihnen nicht die Antworten auf die genannten Fragen?
So sehr mich die Leidenschaft freut, mit der dieser Fall - und damit ein Teil des Einsatzes - endlich diskutiert wird: Hr. Klein ist nur ein Aspekt einer viel wichtigeren Diskussion.
Zu Ihrem Pkt.2)
Zitat, Wikipedia:
"Ein Airborne Early Warning and Control System (Abkürzung: AWACS) ist ein Flugzeug-gestütztes Radarsystem, das zur Luftraumaufklärung und als EINSATZZENTRALE eingesetzt wird."
Selbst wenn es mit dem LUFTANGRIFF auf die Tanklaster nichts zu tun hätte... wären da die unzähligen Drohnen mit - wie gesagt - Nachtsichtsystemen, die Live-Bilder funken in mehr als ausreichender Qualität.
Das mit "Schau dir einfach mal ein paar Videos auf Youtube an" (sic!) ist ein Zeichen einer respektablen Witzigkeit. Ich bin mir sicher, dass diese Quelle künftig von der Spitze der Bundeswehr tagtäglich bemüht werden wird.
Woher Sie es so genau wissen wollen, dass es Livebilder "nur kurze bei Überflügen den Jets" gab und "die Qualität dieser Aufnahmen wirklich (?) nicht so gut" sein soll, erschließt sich m.W. nicht, zumal darüber einiges ber. im Fernsehen zu sehen war. Dies dürfte nicht einmal einem der BW-Jungs vor Ort derart klar gewesen sein...
Zu Ihrem Pkt.3)
Ich habe das ber. in meinem Kommentar aufgegriffen.
Zu Ihrem Pkt 4)
Ich bezweifle das als ausreichende Befehlsbegründung angesichts der Menschenansammlungen vor Ort.
Dazu noch:
wenn dazwischen ganze zwei Std. lagen, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Profi in der Zwischenzeit sich kein aktuelles Bild der Lage verschafft, bevor das endgültige Ja zum Angriff gegeben wird.
Infanterie habe ich in meinem Kommentar überhaupt nicht erwähnt.
Sonst - mit Ihrer Feststellung, dass das Versäumen des Oberst keinen Versuch unternommen zu haben, den Feind zu vertreiben definitiv zu ahnden ist, bin ich ausdr. einverstanden, allein der Glaube an eine echte, selbstkritische Aufarbeitung fehlt mir gänzlich.
"Daraus nun irgendein Kriegsverbrechen stricken zu wollen" kann sich nur an jemanden anderen richten, denn in meinem Kommentar kann dafür keine Begründung gefunden werden.
kein 3-wort-mantra sondern die überzeugung, daß man tatsachen nicht durch zu viele worte verwässern darf. ich bin der überzeugung, daß ein westliches land in einem islamischen land als heilsbringer keine chance hat. wenn sie anderer meinung sind, dann sind sie in bester gesellschaft. amerika ist seit seiner gründung mit diesem rezept erfolgreich auf tournee.
was für eine absonderliche idee, daß wir in einer kultur die wir nicht begreifen mit waffen irgendwas zerreißen könnten.
Paging