Thomas de Maizière will kein Minister auf verlorenem Posten sein und hat angekündigt, nicht mehr für den Bundeswehreinsatz im Inneren zu kämpfen.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat in der strittigen Frage einer Grundgesetzänderung zugunsten eines begrenzten Bundeswehreinsatzes im Inneren einen Kurswechsel vollzogen. Im Innenausschuss des Bundestags kündigte er laut Teilnehmern an, mangels einer Mehrheit im Bundestag diese Forderung der Union nicht mehr offensiv zu vertreten. Er selbst halte eine Verfassungsänderung zwar für richtig, sehe im Parlament aber nicht die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière will nun doch nicht mehr für einen begrenzten Bundeswehreinsatzes im Inneren eintreten. (© Foto: dpa)
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Spekulationen über Neupositionierung des Gerichts
"Damit ist das Thema dieser Grundgesetzänderung in dieser Legislaturperiode vom Tisch", sagte der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz der SZ, auch mit Blick auf Bedenken in den Reihen der FDP.
De Maizières Vorgänger Wolfgang Schäuble hatte mit dem damaligen Verteidigungsminister Franz Josef Jung (beide CDU) vehement für eine Verfassungsänderung geworben, die in einigen Fällen - etwa zur Abwehr von Terrorangriffen aus der Luft - der Bundeswehr den Einsatz im Inneren auch mit militärischen Mitteln erlaubt hätte.
Ein zwischen den Spitzen von Union und SPD - damals Koalitionspartner - ausgehandelter Kompromiss scheiterte aber am Widerstand von SPD-Abgeordneten.
Die Ankündigung des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle vom Mittwoch, wonach der Zweite Senat des Gerichts den militärischen Einsatz der Bundeswehr zur Terrorabwehr im Inland noch einmal überprüfen will, löste in der Politik Spekulationen über eine Neupositionierung des Gerichts aus.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte 2006 geurteilt, dass die Bundeswehr nach geltender Rechtslage bei schweren Unglücksfällen und damit auch bei Terrorangriffen im Inland tätig werden kann, dabei aber nur polizeiliche Mittel einsetzen darf. Weitergehende Einsätze bedürften einer Grundgesetzänderung.
Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), sagte, es wäre überraschend, wenn der Zweite Senat zu einer anderen Rechtsauffassung über die Rechtmäßigkeit von Bundeswehreinsätzen bei Terrorangriffen in Deutschland käme. Wenn dies aber doch der Fall sein sollte, würde die Debatte über Inlandseinsätze der Bundeswehr neu beginnen.
Wiefelspütz sagte, er erwarte nicht, dass das Verfahren vor dem Zweiten Senat zu anderen Schlussfolgerungen kommen werde als die Entscheidung von 2006.
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"Er selbst halte eine Verfassungsänderung zwar für richtig,..."
Er beugt sich einfach nur den verhältnissen, scheut aber nicht vor der Aussage zurück, das Militär gegen die einsetzen zu wollen, deren Abgeordnete ihm bei der verfassungsänderung nicht folgen. Das GG zu respektieren, das vom BVerG gesprochene recht zu akzeptieren und zu begreifen und zu vertreten, wie es seine Pflicht ist laut Amtseid - dazu langt es nicht.
Jetzt hat nach Herrn Roettgen schon der zweite CDU-Mann was Vernuenftiges gesagt : da koennen sich die gelben Gartenzwerge eine Scheibe abschneiden.
Bundeswehr in die Bundespolizei eingegliedert, ähnlich wie bei der Aufstellung der Bundeswehr, nur umgekehrt.
Denn nach jetzigen Recht währe ein Einsatz der Bundeswehr z.B. über den Artikel 81 zu konstruieren. Hätte man eine Gesetzesänderung durchgesetzt wäre ein genaues Eingrenzen des Einsatzes möglich gewesen. Jetzt muss man halt bei Handlungsbedarf den Gesetzgebungsnotstand ausrufen und alles bis zum Ende dessen durch winken und dieses ist innerhalb kurzer Zeit (da vorbereitet) möglich.
gewinnt langsam an Kontur.
Wobei es auch ein ganz schweres Amt ist, da die Fußstapfen und die Fettnäpfe des Amtsvorgängers viel zu groß sind um nahezu einer Garantie des Scheiterns unterworfen zu sein.
Doch da bewähren sich positive Charakterzüge, die wahrscheinlich allen de Maizière´s innewohnt - Sachlichkeit, Haltung und Kompetenz in der Sache. Eigenschaften, die unserem Aussenminister fehlen...
Paging