Die juristische Neubewertung des Afghanistan-Konflikts war längst überfällig. Künftig wird das humanitäre Völkerrecht deutschen Soldaten Schutz gewähren.
Die neue juristische Bewertung des Konflikts in Afghanistan war überfällig. Sie verlagert die Verantwortung für den Einsatz dorthin, wo sie hingehört: in die Politik.
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Künftig setzt das humanitäre Völkerrecht den Rahmen für den deutschen Bundeswehreinsatz, nicht das deutsche Strafrecht. (© Foto: AP)
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Nicht die Soldaten sollen sich sorgen müssen um die Zulässigkeit ihres Tuns, nicht sie sollen bei jeder noch so minimalen Entscheidung abwägen müssen, welche Grenzen des Strafrechts verletzt werden könnten. Künftig setzt das humanitäre Völkerrecht den Rahmen, nicht das bundesdeutsche Strafrecht.
All das bedeutet ja nicht, dass die Soldaten jetzt wild um sich schießen dürfen. Aber der neue Rechtsrahmen wird den deutschen Soldaten Schutz gewähren, weil den afghanischen Verhältnissen nun mal nicht mit hiesigem Polizeirecht begegnet werden kann.
Wer einen feindlichen Kämpfer zweimal ansprechen muss, ehe er die Abgabe eines Warnschusses erwägt, der setzt sein Leben aufs Spiel. Allein die Änderung der Rechtslage schafft also Sicherheit.
Und Oberst Klein? Hier werden Staatsanwaltschaft und Gericht über den tatsächlich anwendbaren Rechtsrahmen entscheiden. Die Regierung gibt aber eine Hilfestellung. Es ist wahrscheinlicher geworden, dass die Bombardierung von Kundus im Rahmen des humanitären Völkerrechts erlaubt war.
Richtig und klug war sie deswegen noch lange nicht, und hätte schon längst dienstrechtlich sanktioniert werden müssen.
Aber der Fall Klein und die juristische Bewertung des Einsatzes insgesamt sind zwei Sachverhalte, die sauber auseinandergehalten werden müssen. Nun wird es interessant zu beobachten, welche rechtlichen Schlüsse die Bundesregierung aus ihrer Neubewertung zieht. Von der Kommandogewalt bis zum Versicherungsschutz eröffnen sich viele neue Probleme.
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(SZ vom 11.02.2010)
Stockender Kita-Ausbau
"Wer einen feindlichen Kämpfer zweimal ansprechen muss, ehe er die Abgabe eines Warnschusses erwägt, der setzt sein Leben aufs Spiel. Allein die Änderung der Rechtslage schafft also Sicherheit."
Nur mit den realen und mit den rechtsverhältnisen in Afghanistan hat das nichts zu tun - nur mit Agitprop. Die Fakten besagen, dass bisher noch kein Soldat aus DIESER Situation heraus hat sterben müssen. Eine Selbstverteidigung war IMMER Gegenstand des Mandats - Massenmord aber nicht.
Wer von "eine(m) feindlichen Kämpfer " schwadoniert, spricht von einem erkennbaren Feind, für den das Wort Selbstverteidigung gilt, und die Wahrscheinlichkeit besagt, nach einem beschuss. nur sieht man einer Dame am Strassenrand eben nicht an, ob sie zu "einen feindlichen Kämpfer " gehört oder nicht, und auch nicht dem Herrn in afghanischer Stammestracht. Wenn Sie, Herr Kornelius, nicht dafür plädieren, einfach in Zivilisten hineinzuballern, weil sie Herr Normalsoldat aus Lüneburg für "gefährlich" hält, wird man um Anreden und Warnschüsse wohl nicht herumkommen.
Alles klar, herr Kornelius? Wissen Sie jetzt, was Sie da geschrieben hben? Oder soll ich es noch unmissverständlich charakterisieren?