Bundeswehr-Einsatz in Afghanistan:SPD attackiert Guttenberg

Gegenwind für Guttenberg: Weil er den von Oberst Klein angeordneten Luftangriff bei Kundus als "angemessen" bezeichnet hat, kritisieren die Sozialdemokraten den Verteidigungsminister scharf.

Die Sozialdemokraten haben die Äußerungen des Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) zum umstrittenen Luftangriff der Bundeswehr bei Kundus scharf kritisiert und vor einem Strategiewechsel in Afghanistan gewarnt. "Wenn er glaubt, in Afghanistan ist der Abwurf von schweren Bomben auf große Menschenmassen zu rechtfertigen, dann kann die Sozialdemokratie da nicht mehr mitgehen", sagte der SPD-Wehrexperte Rainer Arnold dem Tagesspiegel. Ein solches Vorgehen sei unangemessen und nicht zu verantworten.

Karl-Theodor zu Guttenberg, ddp

Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg stärkt der Bundeswehr in Afghanistan den Rücken - und muss dafür Kritik von Seiten der SPD einstecken.

(Foto: Foto: ddp)

Guttenberg hatte in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung dem in der Kritik stehenden Bundeswehr-Oberst Georg Klein Rückendeckung gegeben.

"Handlungsweise angemessen"

Klein gilt als Verantwortlicher für die umstrittenen Luftschläge auf zwei von Taliban gekaperte Tanklastzüge bei Kundus. Bei dem Vorfall Anfang September hatte es auch zivile Opfer gegeben. "Aus militärischer Sicht war seine Handlungsweise angemessen", betonte Guttenberg. Am Freitag hatte die Bundesanwaltschaft in der Causa die Ermittlungen übernommen.

Der Verteidigungsminister forderte zudem mehr Rechtssicherheit für Soldaten. Insbesondere Verfahrensweisen für "komplexe und dynamische Aktionen" müssten klarer und eindeutiger geregelt werden. Es gebe "in den Einsatzregeln Widersprüche und Nachbesserungsbedarf". Guttenberg bezog sich mit dieser Aussage auch unmittelbar auf den Fall Klein - wollte sich allerdings nicht zu konkreten Verfahrensfehlern äußern.

Vor allem in Militärkreisen löst ein mögliches Strafverfahren gegen Oberst Klein weiterhin heftige Gegenreaktionen aus. Katastrophale Folgen für die Bundeswehr sieht der frühere Generalinspekteur Harald Kujat. In der Frankfurter Rundschau äußerte er die Befürchtung, dass sich in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen jeder Offizier überlegen werde, "ob er unter diesen Bedingungen noch Führungsverantwortung übernimmt".

Übergeordnete Miltärgerichtsbarkeit

Zudem kritisierte er den Umgang der Öffentlichkeit mit dem betroffenen Oberst Klein. "Da wird der Name des Betroffenen durch die Presse gezogen, seine Familie und er werden einem erhöhten Sicherheitsrisiko ausgesetzt", sagte der 67-Jährige. "Es wird im Detail diskutiert, von kompetenten und weniger kompetenten Leuten, was er richtig oder falsch gemacht hat."

Die Bundesregierung plant indes den Aufbau einer zentralen Gerichtsbarkeit für Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz. Die militärgerichtliche Instanz soll nach Angaben des Parlamentarischen Geschäftsführers der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, in Potsdam ansässig sein. "Wir brauchen dringend eine zentral zuständige Staatsanwaltschaft und Gerichtsbarkeit für Auslandseinsätze der Bundeswehr", ließ van Essen gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung verlauten.

Er nannte es "ein Stück aus dem Tollhaus", dass der Ort der Heimatkaserne bisher den zuständigen Staatsanwalt festlege. "Die deutschen Soldaten erwarten völlig zu Recht, dass Richter und Staatsanwälte mit hinlänglichem Spezialwissen die Vorwürfe beurteilen."

"Krieg" in Afghanistan

Van Essen hält zudem eine Neubewertung der völkerrechtlichen Grundlagen des Afghanistan-Einsatzes für überfällig. "Wir befinden uns am Hindukusch in einer kriegerischen Auseinandersetzung mit Aufständischen. Das Völkerrecht und auch unsere Verfassung gehen aber von klassischen Konflikten zwischen regulären Armeen aus." Diese Rechtsunsicherheit müsse im Interesse der deutschen Soldaten schnell behoben werden, sagte van Essen der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Auch der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbands, Oberst Ulrich Kirsch, bezeichnete die Kampfhandlungen in Afghanistan gegenüber der Bild-Zeitung als "Krieg". Die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen, die Unterlagen zum deutschen Angriff auf zwei Tanklaster im Norden Afghanistans der Bundesanwaltschaft zu übergeben, sei ein Beleg dafür, dass am Hindukusch "Krieg" herrsche. "Die Justiz zeigt, worum es hier geht: Um einen nicht-internationalen bewaffneten Konflikt, also um Krieg."

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