Bundesverwaltungsgericht fordert Freigabe der Eichmann-Akten:Der tote Briefkasten des BND

Der Organisator des Holocaust, Adolf Eichmann, wurde vor 50 Jahren aus Argentinien entführt, in Jerusalem vor Gericht gestellt und hingerichtet. Bis heute weigert sich der Bundesnachrichtendienst, die Prozessakten freizugeben. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte das Verhalten des Amts jetzt für rechtswidrig. Eine Freigabe könnte laut Experten "das Monument Adenauer" ins Wanken bringen.

Willi Winkler

Fast siebzig Jahre sind vergangen seit dem Zweiten Weltkrieg, und fünfzig Jahre ist es her, dass Adolf Eichmann, der Organisator des nationalsozialistischen Judenmords, aus Argentinien entführt, in Jerusalem vor Gericht gestellt und hingerichtet wurde. In zahllosen Büchern, Sendungen, Konferenzen und Artikeln ist der Nationalsozialismus, ist der Weg zur Vernichtung der europäischen Juden aufgearbeitet und analysiert worden, und doch will diese Vergangenheit nicht vergehen.

Gericht: Kanzleramt und BND halten Unterlagen zu Eichmann zurueck

Adolf Eichmann (2. v. l.), ab 1939 Leiter des Judenreferats im Reichssicherheitshauptamt und Organisator der Transporte in die Vernichtungslager, verfolgt in Jerusalem in seinem Glaskäfig den Prozess wegen Verbrechen während des Zweiten Weltkriegs (Foto 1961).

(Foto: dapd)

Erheblichen Anteil an der Gegenwart der Vergangenheit hat der Bundesnachrichtendienst (BND). Mit kräftiger Unterstützung durch das Aufsicht führende Kanzleramt weigert sich der BND nämlich bis heute, sein Archiv zu öffnen und seine Akten wenigstens für die Forschung freizugeben.

Angeblich geht es um den Schutz von Informanten, um außenpolitische Interessen Deutschlands, um die "einem ausländischen Geheimdienst" (also dem israelischen) vor fünfzig Jahren zugesicherte Geheimhaltung. Zuletzt hat das Kanzleramt im Dezember 2010 auf ein Auskunftsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) mit einer Sperrerklärung für die Akten im Umfeld des Eichmann-Prozesses reagiert. Wieder ging es um das "Wohl des Bundes", dem das Bekanntwerden "Nachteile bereiten" würde.

So sträubt sich der BND hartnäckig weiter und lässt sich auch auf dem Klageweg kaum von dieser Politik des toten Briefkastens abbringen. Allenfalls großzügig geschwärzt durften einzelne Blätter das Licht der Öffentlichkeit erblicken.

Schadenfroh spricht der Berliner Anwalt Christoph Partsch, der die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland führt, davon, dass dem BND bei dieser Politik des "Lügens und Betrügens" unvermeidlich Fehler unterlaufen. So kam eine ordentlich geführte Karteikarte zum Vorschein, auf der bereits 1952 die genaue Adresse verzeichnet war, über die Eichmann zu erreichen war. Dabei galt Eichmann angeblich als spurlos verschollen. Durch einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist das Verhalten des Kanzleramts jetzt für "rechtswidrig" erklärt worden.

Lücken in der Nachkriegsgeschichte

Sollten sich der BND und das Kanzleramt tatsächlich zu einer liberaleren Veröffentlichungspolitik durchringen, ließe sich manche Lücke in der frühen Nachkriegsgeschichte schließen. Wer es in der alten Bundesrepublik wagte, auf die Personal-Identität mit dem untergegangenen Dritten Reich hinzuweisen und am freiheitlichen Rechtsstaat zu zweifeln, wurde von der CDU-geführten Bundesregierung gnadenlos verfolgt.

Hans Globke, der Staatssekretär im Kanzleramt, stellte Strafanzeige gegen den Münchner Schriftsteller Rolf Seeliger, der 1961 die Ausstellung "Massenmord im Zeichen des Hakenkreuzes" veranstaltet hatte. Thomas Harlan, der in Polen über deutsche Kriegsverbrecher recherchierte, wurde von Globke wegen Landesverrats angezeigt.

Peinliche Details

Dafür gab es einen ganz einfachen Grund: Globke war wie viele Angehörige des öffentlichen Dienstes vergangenheitsbelastet. Als Oberregierungsrat im Innenministerium hatte er 1935 einen Kommentar zu den "Nürnberger Gesetzen" mitverfasst, auf den sich beispielsweise Eichmann bei seinem Ausrottungsunternehmen berufen konnte.

Die Informationen, deren Veröffentlichung bisher so machtvoll hintertrieben werden konnte, betreffen peinliche Details aus der Gründungsgeschichte der Bundesrepublik. Auch wenn es offiziell bis heute bestritten wird, gab es im Fall Eichmanns eine Absprache zwischen der Bundesrepublik und der israelischen Regierung über die Prozessführung. BND-Chef Reinhard Gehlen versicherte seinem Vorgesetzten Globke schriftlich, dass sein, Globkes, Wirken im Dritten Reich in Jerusalem nicht zur Sprache kommen werde.

Und obwohl die Bundesregierung sich weigerte, die Kosten für Eichmanns Anwalt Robert Servatius zu übernehmen, durfte der sich über eine staatlich betreute Quersubventionierung freuen: BND-Agent Hans Rechenberg, Deckname V-7396, verscherbelte im Einvernehmen mit seinem Arbeitgeber die im Gefängnis entstandenen Memoiren Eichmanns in alle Welt. Für dieses Unternehmen tat sich BND-Mann Rechenberg mit dem Schweizer Nazi François Genoud zusammen. Ein Teil der Eichmann-Tantieme floss Servatius als Honorar zu.

Konrad Adenauer, einer der Gründerväter der Bundesrepublik, der selber von den Nazis zeitweise inhaftiert war, trat jederzeit für Globke ein. Daher sieht Anwalt Partsch Adenauer wegen seiner Appeasement-Politik gegenüber Funktionären des alten Regimes als "Nazi nach 1945". Bei der Weigerung, die BND-Akten freizugeben, gehe es nicht um das "Wohl" des Bundes, sagt Partsch. Mit einer Freigabe geriete "das Monument Adenauer ins Wanken".

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