Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter für verfassungswidrig erklärt. Nach der derzeitigen Regelung können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Sorgerecht lediger Väter erheblich gestärkt. Mütter können ab sofort die gemeinsame elterliche Sorge nicht mehr generell verweigern, entschieden die Karlsruher Richter.
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Karlsruhe hat entschieden: Unverheiratete Väter sollen mehr Rechte bekommen. (© ddp)
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Die bisherige Regelung verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters. Zwar sei es nicht zu beanstanden, dass das Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein bei der Mutter liege, so das Gericht. Der Gesetzgeber greife jedoch unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters ein, wenn er ihn generell von der Sorge für sein Kind ausschließt, sofern die Mutter des Kindes ihre Zustimmung verweigert - zumal der Vater nicht die Möglichkeit hat, diese Entscheidung durch ein Gericht überprüfen zu lassen.
Die Verfassungshüter setzten damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 um. Dem Straßburger Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte mit Blick auf das Straßburger Urteil erst vor wenigen Tagen eine Gesetzesänderung zugunsten lediger Väter angekündigt.
(Az.: 1 BvR 420/09)
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(dpa/apn/woja/mikö)
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So jetzt steht es fest. 1 BvR 420/09 Es ist Menschenrechtsverletzend und Verfassungswidrig den Vater eines Kindes von der Sorge auszuschließen. Die Übergangsregelung bis zum Gesetzesentwurf ist auch gleich mit beschlossen. Alle bisher nicht sorgeberechtigten, nichtverheirateten Väter können nun bei den Familiengerichten Anträge auf gemeinsames Sorgerecht stellen. Das Verfassungsgericht hat ebenfalls noch eine Entscheidungsvorgabe mitgegeben. Es ist das Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter zu erteilen, wenn es dem Wohl des Kindes entspricht. Außer Frage, ein Kind braucht beide Eltern und dies entspricht in 99% aller Fälle dem Wohl des Kindes. Dort wo vergewaltigt worden ist, Väter Alkoholiker oder Drogenabhängig sind, gilt dies natürlich nicht.
Also wir 99% aller Männer die bisher diskriminiert wurden gehen jetzt zu den Amtsgerichten und kümmern uns jetzt um unsere Kinder wie es sich gehört. Oder wer will jetzt noch warten bis der Gesetzentwurf im Herbst und der Beschluss Frühjahr 2011 kommt? Am Ende einigen die sich nur auf die Antragslösung und nicht wie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gefordert auf die automatische Lösung, was so sicher wie das Amen in der Kirche wieder wegen Diskriminierung vom EGH verurteilt werden wird. Dann müssten wir Diskriminierten erstmal sowieso zum Amtsgericht.
Wer dann allerdings erst kommt stellt sich in der Schlange hinten dran, denn alle Papis die jetzt beantragen stehen auf der Liste ganz oben. Wer zu erst kommt malt zuerst.
ERSTER !!!!
Kinder wir kommen !!!
ERSTER !!!!
Kinder wir kommen !!!
Eine längst überfällige Entscheidung. Hoffentlich setzt sie der Gesetzgeber auch bald um.
@siLuxfur:
Jein. Aus der Pressemitteilung des BVerfG vom heutigen Tag:
"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erklärte
in seinem Urteil vom 3. Dezember 2009, dass der grundsätzliche
Ausschluss einer gerichtlichen Überprüfung der ursprünglichen Zuweisung
der Alleinsorge an die Mutter im Hinblick auf den verfolgten Zweck,
nämlich den Schutz des Wohls eines nichtehelichen Kindes, nicht
verhältnismäßig sei (vgl. EGMR, Nr. 22028/04)."
Köstlich aber Ihr gespielter Witz im Abspann (Ihr letzter Satz). Ein echter Schenkelklopfer!
rack66
Jahrelanges kurioses Gehabe. Eltern fungieren als Eltern, ob mit oder ohne Schein, das "Muttergehabe" hätte man sich zum Schutz der kids auch sparen können!
Ich meinte nicht nur diese Regierung, sondern alle der letzten zwanzig Jahre...
"Die wirklichen Verfassungsfeinde sitzen in der "Regierung"...
wieviele Gesetze sind den inzwischen für verfassungswidrig erklärt... die Politik scheint die Republik in einen feudalen Staat umwandeln zu wollen..."
Nicht alle Gesetze gehören auch zu DIESER Regierung. Merkl-Bashing schön und gut... aber auch nur dort wo es auch Sinn macht.
In diesem Falle ist es sogar POSITIV von dieser REgierung an zu rechnen, dass endlich etwas gemacht wurde im gegenzug zu all den super "Vorher war alles besser" Regierungen. Evtl. etwas worüber Sie nachdenken könnten ;-) .
P. S. Ich bin keineswegs von dieser Regierung angetan.. aber Kritique nur dort wo es auch angebracht wird. Denn unüberlegtes Schimpfen hat noch nie jemanden geholfen.
Paging