Bundesverfassungsgericht:Sondergremium zur Euro-Rettung verletzt das Grundgesetz

Milliarden-Entscheidungen im Eilverfahren hat das Bundesverfassungsgericht eine Absage erteilt: Dringende Beschlüsse über Euro-Hilfsmaßnahmen dürfen nicht von einem Sondergremium des Bundestags aus nur neun Abgeordneten getroffen werden, urteilten die Richter in Karlsruhe. Das Parlament wird damit gestärkt.

Bundestagsabgeordnete müssen an Entscheidungen zur Euro-Rettung stärker beteiligt werden. Der Bundestag darf dies nicht auf Kleinstgremien übertragen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht an diesem Dienstag.

Ein vom Bundestag bestimmtes Sondergremium mit bislang neun Abgeordneten muss demnach größer werden und die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag widerspiegeln, damit es notfalls schnell und vertraulich über den Ankauf ausländischer Staatsanleihen entscheiden kann. (Az: 2 BvE 8/11)

Das Gericht erklärte damit eine wichtige Verfahrensregel für die deutsche Beteiligung an Maßnahmen des Euro-Rettungsschirms EFSF im Wesentlichen für unwirksam. Eine Entscheidung durch das Gremium bleibt aber zulässig, soweit es um Ankäufe von Staatsanleihen auf dem Finanzmarkt geht. Bei solchen Maßnahmen sei es aus Gründen der Vertraulichkeit gerechtfertigt, wenn nicht der gesamte Bundestag, sondern nur ein kleines Gremium entscheidet.

Die SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz hatten gegen die Bestimmung geklagt. Die Verlagerung von eiligen Entscheidungen auf das Sondergremium schließe sie von Entscheidungen aus und verletze deshalb ihre Abgeordnetenrechte, hieß es zur Begründung.

Norbert Lammert argumentierte umsonst für das Sondergremium

Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte die Regelungen bereits Ende Oktober im Eilverfahren vorläufig ausgesetzt. Die Regelung sah vor, dass "in Fällen besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit" die Rechte des Bundestags von dem geheim tagenden Gremium wahrgenommen werden. Bei "Notmaßnahmen zur Verhinderung von Ansteckungsgefahren" wird die Entscheidung durch das Gremium zum Regelfall erklärt.

Direkt vor der Entscheidung hatte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) in einem Interview noch einmal erklärt, er halte das Gremium für demokratisch legitimiert. "Der Deutsche Bundestag hat mit einer überwältigenden Mehrheit der Regelung zugestimmt", argumentierte er im ARD-Morgenmagazin. Zu dem Urteil sagte Lammert, die Argumente seien plausibel und es gebe nur einen begrenzten Korrekturbedarf.

SPD: Koalition vor Scherbenhaufen

Nach den Worten des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, stärkt das Gericht die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages und reduziert die Zuständigkeit des Neuner-Gremiums auf das absolut notwendige Minimum. SPD-Haushaltsexperte Carsten Schneider zufolge haben Union und FDP seinerzeit rechtliche Bedenken beiseite gewischt. "Heute steht die Koalition deshalb vor dem Scherbenhaufen ihrer Politik."

Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin betonte: "Der Geheimhaltungspolitik der Bundesregierung über das notwendige Maß hinaus wird ein Riegel vorgeschoben." Wolfgang Neskovic von den Linken sieht in dem Urteil einen deutlichen Weckruf an den Bundestag, "sich endlich aus der selbstverschuldeten parlamentarischen Unmündigkeit zu befreien". Das Parlament erweise sich häufig als Vollzugsorgan der Bundesregierung.

Das Sondergremium hätte in besonders dringenden Fällen oder bei geheimen Sachverhalten anstelle des Parlamentsplenums oder des Haushaltsausschusses Entscheidungen zum Euro-Rettungsschirm EFSF treffen sollen. Die neun Mitglieder des Gremiums wurden bereits aus dem Kreis der 41 Mitglieder des Haushaltsausschusses gewählt. Nun hat das Bundesverfassungsgericht den Kritikern der Milliarden-Entscheidungen im Eilverfahren recht gegeben. Eine schnelle Gesetzesänderung ist jetzt zu erwarten.

Gremium ist teilweise verfassungkonform

Der haushaltspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Norbert Barthle, sagte Reuters, er sei erleichtert, dass das Gremium zumindest bei Sekundärmarktkäufen verfassungsgemäß sei. Nach der Prüfung der Urteilsgründe würde das Gesetz selbstverständlich geändert.

Auch die haushaltspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Priska Hinz, sagte Reuters: "Es ist eine gute Nachricht, dass das Vertrauensgremium bei Sekundärmarktankäufen verfassungskonform ist." Damit könne dieses Instrument zur Bekämpfung der Euro-Krise im Notfall tatsächlich eingesetzt werden: "Dies war auch der wichtigste Grund für die Einsetzung dieses Gremiums."

Die FDP sieht durch die Karlsruher Entscheidung den Koalitionskurs im Grundsatz bestätigt. Die Einrichtung eines kleinen Entscheidungsgremiums sei das Ergebnis einer schwierigen Abwägung von parlamentarischen Rechten jedes Abgeordneten und einer praktisch durchführbaren Euro-Stabilisierung gewesen. "Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Entscheidungsgremium nun als grundsätzlich verfassungskonform anerkannt hat", sagte der haushaltspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Otto Fricke, der Nachrichtenagentur dpa.

Die SPD wertet das Karlsruher Urteil als weitere Schlappe für die Regierungskoalition. Schwarz-Gelb habe seinerzeit teilweise erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken zur Übertragung von weitreichenden Entscheidungen auf ein geheim tagendes Kleinstgremium beiseitegewischt. "Diese Bedenken und Einwände lagen also vor der Abstimmung vor und wurden negiert. Heute steht die Koalition deshalb vor dem Scherbenhaufen ihrer Politik", sagte der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider.

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