Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen das Rauchverbot abgelehnt: Dem Kläger drohten durch das Gesetz keine "schweren Nachteile", begründete das Gericht.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag eines Rauchers gegen das Rauchverbot in hessischen Gaststätten abgelehnt.

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Ein vorläufiger Stopp des seit dem 1. Oktober geltenden Nichtraucherschutzgesetzes ist aus Sicht der Karlsruher Richter nicht erforderlich, weil dem Mann keine "schweren Nachteile" drohen, wenn er zunächst eine abschließende Entscheidung des Gerichts im Hauptsacheverfahren abwarten muss.

Bis dahin sei er nicht generell am Rauchen gehindert, heißt es in dem Beschluss vom Mittwoch. Der Beschwerdeführer - starker Raucher und Stammgast in einer Gaststätte - sieht sich durch das Rauchverbot grundgesetzwidrig eingeschränkt.

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(dpa/bavo/gdo)