Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen das Rauchverbot abgelehnt: Dem Kläger drohten durch das Gesetz keine "schweren Nachteile", begründete das Gericht.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag eines Rauchers gegen das Rauchverbot in hessischen Gaststätten abgelehnt.
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Ein vorläufiger Stopp des seit dem 1. Oktober geltenden Nichtraucherschutzgesetzes ist aus Sicht der Karlsruher Richter nicht erforderlich, weil dem Mann keine "schweren Nachteile" drohen, wenn er zunächst eine abschließende Entscheidung des Gerichts im Hauptsacheverfahren abwarten muss.
Bis dahin sei er nicht generell am Rauchen gehindert, heißt es in dem Beschluss vom Mittwoch. Der Beschwerdeführer - starker Raucher und Stammgast in einer Gaststätte - sieht sich durch das Rauchverbot grundgesetzwidrig eingeschränkt.
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(dpa/bavo/gdo)
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"ja aber wenn des doch "nichtraucherschutz" heisst, also angeblich die angestellten in bars usw schützen soll: was is denn dann mit den angestellten in bars mit "geschlossener veranstaltung"?"
Nix! Eben drum: TOTALES Rauchverbot, wo irgendein abhängig Beschäftiger arbeitet!
Da reicht so ein Piesepampel - vielleicht noch aus Daffke - einen Eilantrag beim BVG ein und das befaßt sich auch tatsächlich damit. Gibt es in diesem Lande denn keine drängenderen Problem mit denen sich die Schwarzberobten beschäftigen müssen.
Diesen Blödantrag hätte man ohne Bearbeitung durch den Reißwolf jagen und zur Tagesordnung übergehen sollen..
ich verstehe den ganzen aufruhr nicht: kein mensch mit nur ein wenig hirn kann wirklich gerne rauchen... ich verstehe, daß es schwer ist damit aufzuhören, unmöglich ist es aber keinesfalls (ich habe es selbest vor einigen jahren geschafft). seid doch alle froh, daß es verboten wurde, da damit weniger geraucht wird. wer's nicht lassen kann muss eben draußen in der kälte stehen. dafür stinkt gott sei dank meine kleidung, haare etc nicht mehr. danke für das verbot!
ja aber wenn des doch "nichtraucherschutz" heisst, also angeblich die angestellten in bars usw schützen soll: was is denn dann mit den angestellten in bars mit "geschlossener veranstaltung"?
ich denke jeder einigermaßen klar denkende Mensch wird da voraussagen können wie da wohl das Gericht entscheiden wird.
@BlackLion : haben sie einen "homogenen" Bekannten und Freundeskreis ? sprich nur Raucher oder Nichtraucher ? Mit Verlaub... das glaube ich nicht. Sie stehen also nun mit 5 Ihrer Bekannten vor einem Raucherlokal aber nur zwei dieser vier ist ein Raucher. Macht 4 zu 2 und dann.... wird gewürfelt ? Das wird nicht funktionieren...das wissen die Wirte auch... darum wären unter Garantie 90% aller Gaststätten Raucherlokale (warum sich viel Arbeit machen!!!?) NEIN!!! FREIWILLIGKEIT IST GESCHEITERT UND WÜRDE AUCH NACH WIE VOR SCHEITERN !! Maximal würde ich diese Wahlmöglichkeit persönlich nur bei kleinen Einraumlokalen als akzeptabel erachten , aber nicht generell.
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