Die Regelungen für die Sitzverteilung bei der Bundestagswahl sind einem Karlsruher Urteil zufolge teilweise verfassungswidrig. Denn diese können bisweilen dazu führen, dass Parteien mit weniger Zweitstimmen mehr Sitze erhalten - eine "Paradoxie", wie Verfassungsrichter Voßkuhle beanstandete.
Das Wahlrecht bei Bundestagswahlen muss geändert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat an das bisher geltende Wahlrecht für Bundestagswahlen für teilweise verfassungswidrig erklärt.
Andreas Voßkuhle, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, beanstandet die teilweise "Paradoxie" des geltenden Wahlrechts. (© Foto: dpa)
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Die Verteilung der Überhangmandate muss nach der an diesem Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Entscheidung völlig neu geregelt werden. Die Vorschriften zum sogenannten negativen Stimmgewicht verletzten die Gleichheits-Grundsätze, urteilten die Richter in Karlsruhe.
Obwohl die letzte Bundestagswahl damit auf einem Wahlfehler beruhe, werde der derzeitige Bundestag aber nicht aufgelöst. Mit der Neuregelung hat der Gesetzgeber bis zur übernächsten Wahl Zeit: Bis Ende Juni 2011 muss er Regelungen finden, mit denen dieses Paradox künftig vermieden werde. (Az.: 2 BvC 1/07)
Die bisherige Berechnung der Sitzverteilung im Bundestag kann im Einzelfall dazu führen, dass eine Partei wegen der Überhangmandate mit weniger Zweitstimmen mehr Sitze im Parlament erhält. Da dies bei der Nachwahl 2005 in einem Dresdner Bundestagswahlkreis offenkundig geworden war, hatten zwei Bürger Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.
"Willkürliche Ergebnisse
Überhangmandate erhält eine Partei, wenn sie in einem Bundesland mehr in den Wahlkreisen direkt gewählte Abgeordnete stellt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen. Folglich können viele Direktmandate und wenig Zweitstimmen zu mehr Sitzen im Bundestag führen als ein höherer Zweitstimmenanteil, der aber als Parteienstimme eigentlich über die Fraktionsstärke entscheiden sollte.
Bei der Nachwahl zwei Wochen nach der eigentlichen Bundestagswahl im Herbst 2005 kam dieser Effekt in Dresden zur Geltung. Weniger Zweitstimmen für die CDU brachten damals mehr Überhangmandate und damit mehr Sitze für die CDU im Bundestag, was auch im Wahlkampf der sächsischen Hauptstadt eine Rolle spielte.
Nach den Worten des Zweiten Senats unter Vorsitz des neuen Vizepräsidenten Andreas Voßkuhle führt die Klausel zu "willkürlichen Ergebnissen und lässt den demokratischen Wettbewerb um Zustimmung widersinnig erscheinen". Im Normalfall sei der Effekt nicht vorhersehbar. "Auch wenn der Wähler glaubt, mit seiner Stimme eine Partei zu unterstützen, kann das gegenwärtige Berechnungsverfahren dazu führen, dass genau das Gegenteil bewirkt wird."
Dabei handelt es sich dem Gericht zufolge nicht etwa um eine seltene Ausnahme, sondern um ein Phänomen, das unmittelbar mit der Entstehung von Überhangmandaten zusammenhängt. Bremen ist laut Gericht regelmäßig vom "negativen Stimmengewicht" betroffen.
Dieser Effekt hat sich nach den Worten der Richter auch auf die Zusammensetzung des aktuellen Bundestags ausgewirkt. Die SPD hätte beispielsweise einen Sitz mehr im Parlament, wenn sie bei der Wahl 2005 in Hamburg 19.500 Stimmen weniger bekommen hätte.
Der Berliner Rechtsprofessor Hans Meyer, der die Beschwerdeführer vertrat, hält es aber für ausgeschlossen, dass mit einem verfassungsgemäßen Wahlrecht Gerhard Schröder (SPD) immer noch Kanzler wäre. "Das Verhältnis ist gleichgeblieben", sagte er.
Mit dem Urteil hat erstmals in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts eine Wahlprüfungsbeschwerde von Bürgern Erfolg.
Dem Gericht zufolge hat der Bundestag bei einer Neuregelung mehrere Möglichkeiten: Beispielsweise kann er das Entstehen von Überhangmandaten unterbinden oder den Modus bei der Verrechnung von Direkt- und Listenmandaten ändern.
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(sueddeutsche.de/AFP/AP/dpa/odg/gal)
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Lieber egg 121...,
wenn man sich natürlich Länder als Maßstab setzt, in denen die Wahlen einem Super-GAU entsprechen, so könne wir uns natürlich wirklich glücklich schätzen.
Unser Maßstab ist aber das GG - und Missstände wie in unserem Wahlrecht - seien sie auch noch so mariginal - können nicht dadurch entschärft werden, indem man mit dem Finger auf Schurkenstaaten zeigt. Dann nämlich vergleicht man Äpfel mit Birnen.
Solange in Deutschland die Wahlen nicht wie in Simbabwe, in Venezuela, in Kuba oder in Nordkorea durchgeführt werden, ist doch alles in Ordnung
Statt Landeslisten eine Bundesliste und das Problem ist gelöst.
Aber warum einfach, wenn's auch kompliziert geht.
dass es schlicht und einfach unterschiedlich große EU-Mitgliedsstaaten gibt ...
Wenn Sie allerdings in diesem Zusammenhang auf das NEIN-Votum der Iren zur EU-Verfassung anspielen - das liegt allein an der vereinbarten EINSTIMMIGKEIT ...
Sie und ich wurden dabei sowieso entmündigt und durften gar nicht mit abstimmen ...
wie sehr sich hier teilweise über die Überhangmandate mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl als Vorwand aufgeregt wird. Ich sehe es schon auch so, das die Regelung der Überhangmandate "ungeschickt" ist. Aber es ist in dem Zielbündel, das mit unserm Mischwahlsystem auch nicht gerade einfach, eine von allen als besser akzeptierte Lösung zu finden.
Was mich aber eigentlich wundert, ist dass bei einer Regelung, bei der es um ein paar Sitze hin oder her geht, die Aufregung so groß ist, während, wenn man sich aber das Ungleichheitsverhältnis bei den Stimmen für die Sitze im EuroParl ansieht, es kein allzugroßes Geschrei gibt. Das wievielfache von meiner ist die Stimme eines Iren oder eines Luxemburgers im Europarl wert?
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