Bundesverfassungsgericht:Erschlichene Einbürgerungen können zurückgenommen werden

Ein Nigerianer hatte den Behörden vorgeschwindelt, er habe einen Arbeitsplatz. Daraufhin erhielt er einen deutschen Pass. Als der Betrug aufflog, entzogen ihm die Behörden die Staatsbürgerschaft. Zu Recht, entschieden jetzt die Verfassungsrichter.

Der Nigerianer hatte im Jahr 2000 die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, weil er mit einer Arbeitsstelle seine Familie hätte unterhalten können. Als später gegen ihn wegen eines Drogendelikts ermittelt wurde, stellte sich heraus, dass seine Angaben zum Einbürgerungsantrag falsch waren. Der Pforzheimer hatte nie bei der von ihm genannten Firma gearbeitet, sondern ein anderer Mann unter seinem Namen.

Die Stadt Pforzheim entzog ihm 2002 die Staatsangehörigkeit - wogegen er in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einlegte. Er macht geltend, dass er durch die Einbürgerung seine alte Staatszugehörigkeit verloren habe und nun staatenlos werde.

84 Einbürgerungen zurückgenommen

Die Verfassungsrichter entschieden nun mit sechs zu zwei Stimmen, dass die Rücknahme der Einbürgerung trotz des im Grundgesetz verankerten Schutzes vor Staatenlosigkeit möglich ist. Völkerrechtliche Vereinbarungen erlaubten dies bei Täuschung ausdrücklich.

Die Richter forderten den Gesetzgeber allerdings auf, rechtlich zu klären, welche Folgen die Rücknahme etwa auf Familienmitglieder wie Kinder und Ehegatten des Ausgebürgerten haben.

In Deutschland wurden seit 2002 rund 420.000 Ausländer eingebürgert. 84 Mal wurde dies rechtskräftig zurückgenommen.

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