Bundesverfassungsgericht:Dreifachnamen bleiben verboten

Das in Deutschland geltende Verbot von Dreifachnamen verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Richter verwarfen damit die Verfassungsbeschwerde eines Münchner Ehepaars.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Dreifachnamen in der Ehe weiterhin verboten bleiben. Es ist demnach auch in Zukunft untersagt, einem ehelichen Doppelnamen einen dritten Namen hinzuzufügen oder auch einem eingliedrigen Ehenamen einen Doppelnamen anzuhängen.

Der Erste Senat entschied damit über die Verfassungsbeschwerde eines Münchner Anwalts, der bereits einen Doppelnamen trägt, und dessen Ehefrau, die ihren bisherigen Nachnamen dem Doppelnamen des Ehemanns - dem Ehenamen der beiden - voranstellen wollte.

Damit scheiterte die Frau in mehreren Gerichtsinstanzen, denn nach dem seit 1993 geltenden Verbot von Namensketten muss sie entweder den Doppelnamen ihres Mannes annehmen oder ihren eigenen weiterführen.

Der Anwalt der Kläger sagte im Februar, durch den gemeinsamen Ehenamen solle die Ehe nach außen hin dokumentiert werden. Das geltende Verbot sei "unzumutbar" und verletze das Persönlichkeitsrecht.

Zudem wollten die Eheleute beruflich die mit ihrem bisherigen Namen verbundene Anerkennung nicht verlieren - er als Anwalt, sie als Zahnärztin. Überdies würden Dreifachnamen in der Praxis so selten gewünscht, dass es an einem gewichtigen Grund für ein Verbot fehle.

Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht waren allerhand Kuriositäten zur Sprache gekommen. So hatte die bekannte Meinungsforscherin Elisabeth Noelle-Neumann aufgrund einer anderen Gesetzeslage zeitweise sogar einen Vierfachnamen. Erst als ihr Mann starb, legte sie seinen Doppelnamen ab und heißt seither wieder Noelle-Neumann.

Außerdem hängt viel vom Bindestrich ab: Denn heißt ein Mann Bruder-Müller, darf dessen Frau ihren Namen nicht anhängen. Schreibt er sich aber Brudermüller, ist die Verbindung möglich.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte vor der Entscheidung die seit 1993 geltende Regelung verteidigt. Es gehe darum, die Bildung von Namensketten zu vermeiden. Der Name diene "nicht nur der Selbstverwirklichung".

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