Das in Deutschland geltende Verbot von Dreifachnamen verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Richter verwarfen damit die Verfassungsbeschwerde eines Münchner Ehepaars.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Dreifachnamen in der Ehe weiterhin verboten bleiben. Es ist demnach auch in Zukunft untersagt, einem ehelichen Doppelnamen einen dritten Namen hinzuzufügen oder auch einem eingliedrigen Ehenamen einen Doppelnamen anzuhängen.
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Der Erste Senat entschied damit über die Verfassungsbeschwerde eines Münchner Anwalts, der bereits einen Doppelnamen trägt, und dessen Ehefrau, die ihren bisherigen Nachnamen dem Doppelnamen des Ehemanns - dem Ehenamen der beiden - voranstellen wollte.
Damit scheiterte die Frau in mehreren Gerichtsinstanzen, denn nach dem seit 1993 geltenden Verbot von Namensketten muss sie entweder den Doppelnamen ihres Mannes annehmen oder ihren eigenen weiterführen.
Der Anwalt der Kläger sagte im Februar, durch den gemeinsamen Ehenamen solle die Ehe nach außen hin dokumentiert werden. Das geltende Verbot sei "unzumutbar" und verletze das Persönlichkeitsrecht.
Zudem wollten die Eheleute beruflich die mit ihrem bisherigen Namen verbundene Anerkennung nicht verlieren - er als Anwalt, sie als Zahnärztin. Überdies würden Dreifachnamen in der Praxis so selten gewünscht, dass es an einem gewichtigen Grund für ein Verbot fehle.
Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht waren allerhand Kuriositäten zur Sprache gekommen. So hatte die bekannte Meinungsforscherin Elisabeth Noelle-Neumann aufgrund einer anderen Gesetzeslage zeitweise sogar einen Vierfachnamen. Erst als ihr Mann starb, legte sie seinen Doppelnamen ab und heißt seither wieder Noelle-Neumann.
Außerdem hängt viel vom Bindestrich ab: Denn heißt ein Mann Bruder-Müller, darf dessen Frau ihren Namen nicht anhängen. Schreibt er sich aber Brudermüller, ist die Verbindung möglich.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte vor der Entscheidung die seit 1993 geltende Regelung verteidigt. Es gehe darum, die Bildung von Namensketten zu vermeiden. Der Name diene "nicht nur der Selbstverwirklichung".
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
- Namensrecht Drei sind einer zu viel 05.05.2009
(AP/ddp-bay/gdo/bica)
... nur gut, daß fast 60% diesen Doppelnamenschwachsinn auf das Geltungsbewusstsein bestimmter Leute zurückführen.
Weg mit den Schwachsinn. Ich nenne alle Leute nur mit den ersten Nachnamen, der zweite wird ignoriert, egal ob es denen recht ist.
welche Gefühle hier in den Kommentaren gegenüber Doppelnamen zu Tage treten.... Was geht es mich an wieviele Namen jemand hat? Und ich kann doch von der Anzahl der Namen nicht darauf schließen wie arrogant oder sympathisch mir jemand ist...Oder, dass anhand der Doppel und Mehrfachnamen der Stand in der Gesellschaft zu messen wäre. Jeder kann sich einen Doppelnamen eintragen lassen das hat nun wirklich nichts mit dem Einkommen zu tun.
Ein anderer Aspekt ist, dass in vielen Ländern die Mehrfachnamen von der jeweiligen Familiengeschichte abgeleitet werden- also man behält den Namen der Großmutter etc.
Das ist dort etwas ganz alltägliches und kommt sicherlich von einer starken Identifikation mit der Familie. (Bürokratie funktioniert übrigens trotzdem in solchen Ländern)
Aber klar, diese Denkweise passt natürlich weniger in einen anonymisierten, familienreduizierten Industriestaat...
Welche Vernunft steckt dahinter Dreifachnamen oder Mehrfachnamen den einen zu verbieten und den anderen nicht?
Tollhaus Deutschland. Aber hier auch wieder dazu einer meiner Lieblingssprüche, was für ein glückliches Volk, das keine anderen Sorgen zu haben scheint.
Und es gibt sie doch noch...die VERNUNFT!!!
"Dreifach- und Multinamen: Selbständige, Manager und Adel."
Wirklich konsequent ist die Politik in Deutschland diesbezüglich ja nicht, denn im Gegensatz zu Österreich sind die Adelstitel leider nicht verboten. Hier gibts jedenfalls diese "Freifrauen zu" oder "Prinz von" noch abgeändert als Teil des Nachnamens. Zwar bieten diese Anachronismen inzwischen Anlass zu unfreiwilliger Komik, wie bei unserem neuen Gustav Gans Wirtschaftsminister.
Doch in der fehelnden Konsequenz spiegelt sich auch das verstockte Obrigkeitsdenken wieder wie auch die verklärende Sicht auf eine gestrige hierarchische Gesellschaftsordnung, was vielen Deutschen noch im Mark steckt.
Doch hier geht dieser Ungeist und die Ehrfurcht durch die Politik bis in höchste Gerichte.
Und eine Zypris kann man eh nicht ernst nehmen, wenn sie als Argument eine "Verhinderung von Namensketten" anführt. Die sollte sich dazu lieber mal die Namensketten einiger Vertreter dieses Adelsgschwerl ansehen. Doch hier schweigt sie.
Nebenbei wissen die wenigsten überhaupt woher die Bildung von Doppelnamen stammen. Längst vergessen scheint bei vielen auch, daß es noch gar nicht lange her ist, daß Ehemänner weitreichende Rechte zur Bevormundung ihrer Ehefrauen hatten. Noch zu BRD-Zeiten konnten Männer z.B. ihren Frauen verbieten einen Beruf auszuüben. Noch in der Nachkriegszeit herrschte in Deutschland ein extrem konservativer und patriarchalischer Geist. Und dagen machten nunmal auch selbstbewusste und meist eben intellektuelle Frauen auf symolische Weise mit der Durchsetzung der Forderung zur Beibehaltung ihres Familiennamens dampf. Sehr verständlich aus damaliger Sicht.
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