Reinhard Gaier
ist für Anwälte eine Art "Halbgott in Rot". Denn er ist in der Nachfolge der an das Straßburger Menschenrechtsgericht abgewanderten Renate Jaeger für das Recht der freien Berufe verantwortlich. Was der 56-Jährige im Senat durchsetzt, das wirkt sich unmittelbar auf die Anwälte aus - und fallweise auch auf Ärzte, Landwirte, Handwerker, Hebammen.
Die Gestaltungsmacht Gaiers wurde bisher etwa beim anwaltlichen Erfolgshonorar sichtbar. Unter seiner Federführung lockerte Karlsruhe das gesetzliche Verbot für Anwälte, ihr Honorar vom Ergebnis einer Sache oder vom Erfolg der Tätigkeit abhängig zu machen. Berlin musste daraufhin gesetzliche Ausnahmen zulassen, besonders zugunsten einkommensschwacher Bürger. In einem anderen Anwalts-Verfahren, in dem es um die Begrenzung des Honorars bei sehr hohen Streitwerten ging, stimmte Gaier als einziger für die Verfassungswidrigkeit.
Foto: Bundesbildstelle