Richterwahl in Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht bekommt klugen Zuwachs, muss für den europäischen Einigungsprozess aber auch Opfer bringen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Geschichte, die ruhmreich genannt werden kann, drei große Krisen erlebt. Die erste war 1952/53, die zweite 1994/95 und die dritte hat soeben begonnen, aber es hat noch keiner bemerkt. Die dritte Krise hat nichts mit dem neuen Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle zu tun, der an diesem Freitag im Bundesrat gewählt wird und der künftig der Vizepräsident und in zwei Jahren der Präsident des Gerichts sein wird. Voßkuhle wird, darin besteht das Problem, an der Spitze eines Gerichts stehen, das nicht mehr das ist, was es einmal war.
Das Bundesverfassungsgericht wird durch den Vertrag von Lissabon an Macht verlieren - und bleibt doch noch sehr mächtig. (© Foto: dpa)
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Auslöser dieser stillen Krise ist der EU-Vertrag von Lissabon, dem der Bundestag am Donnerstag zugestimmt hat. Dieser Vertrag verändert die Stellung des Gerichts, er macht es kleiner, er reduziert seine Bedeutung; er hat also zur Folge, was etliche Politiker schon in den beiden ersten großen Krisen bewirken wollten, aber nicht geschafft haben: eine Entmachtung des Verfassungsgerichts. Der Vertrag besiegelt eine langjährige Entwicklung, die immer mehr Gewichte von Karlsruhe nach Luxemburg, zum EU-Gerichtshof, verschoben hat. Die letzte Kompetenz zum Grundrechtsschutz in Europa liegt in Luxemburg, nicht mehr in Karlsruhe - weil das Recht mehr und mehr von Europa dirigiert wird.
EU-Gerichtshof? Das muss kein Unglück sein - aber ob sich in Luxemburg das Glück wiederholt, das Deutschland seit fast sechs Jahrzehnten mit dem Bundesverfassungsgericht hatte, ist nicht sicher. Der EU-Gerichtshof ist bisher noch ein ungeschlachtes, wenig volksnahes juristisches Gebilde. Ob das Wort "Luxemburg" je den verheißungsvollen Klang wie "Karlsruhe" für den Recht suchenden Bürger haben wird?
Die Geschichte aus Karlsruher Perspektive
Sicher: Das Bundesverfassungsgericht wird weiterhin einige Macht haben; es wird weiterhin bedeutende und geschliffene Urteile fällen; der neue, kluge Richter Voßkuhle (er ist 44 Jahre alt, noch nie hatte das Verfassungsgericht einen so jungen Vizepräsidenten oder Präsidenten) wird das Seine dazu beitragen; und zu den grauen, mittlerweile 118 Bänden, in denen die Entscheidungen des Gerichts gesammelt werden, werden noch viele dazukommen. Diese Sammlung ist auch Geschichtsschreibung: sie schreibt die Geschichte der Bundesrepublik aus Karlsruher Perspektive.
Vielleicht wird in dieser Sammlung eines Tages auch noch ein Urteil zum Lissabonner Vertrag stehen. Es wird sicherlich Verfassungsbeschwerden gegen diesen Lissabonner Vertrag geben, die Linke hat das angekündigt, wohl auch der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler wird es tun, der schon einmal die Politik und das Gericht mit staatsrechtlich wohlfundierten Darlegungen in Verlegenheit gebracht hat. Aber das Gericht wird wohl nicht mehr die Macht und die Kraft haben, sich seine alte Macht zurückzuholen. Das gehört zu den Opfern, die der europäische Einigungsprozess verlangt.
Das Bundesverfassungsgericht wird von Europa zu einem Landesverfassungsgerichtshof reduziert; es bleibt immer noch bedeutend, aber es kann nicht mehr garantieren, was es bisher garantieren konnte und wollte: den umfassenden Grundrechtsschutz für die Menschen, die in Deutschland leben. Das Versprechen des umfassenden Grundrechtsschutzes muss nun der Europäische Gerichtshof einlösen, und Karlsruhe hat keine Möglichkeiten, dies zu garantieren oder im Notfall an seine Stelle zu treten.
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da die irische Regierung das Volksvotum ignorieren wird und die Klage mit Sicherheit ihre Wirkung verfehlt, werden die gekochten Frösche zu spät aus ihrem Dornröschenschlaf aufwachen.
das System braucht ihre Notstandsgesetze, um mit ihrem dadurch beruhigten Gewissen wie wild um sich herumschlagen zu können, wenn es für sie richtig ernst wird.
ich sage nur eines: die Menschen werden nie verzeihen und akzeptieren, was mit ihnen geschieht, auch nicht durch Krieg oder eine Weltwirtschaftskrise!!
momentan schläft hier noch alles und die Bürger brauchen lange,
aber wenn es soweit ist, möchte ich nicht in deren Haut stecken! sie unterschätzen die Menschen gewaltig!
Das Verhalten von Schäuble und Zypries zeigt zweierlei:
1. Bereits jetzt geben Union und sPD keinen Deut mehr auf den Richterspruch aus Karlsruhe, vielmehr sehen sie sich offenbar durch die europäischen Verträge gedeckt.
2. Wenn Schäuble und Zypries Grund dazu haben, ihre Vorgehensweise durch europäische Regeln gedeckt zu erachten, dann sehen wir schon, wohin die Reise künftig geht.
daß uns diese Osterwerbung Merkel unsere Grundrechte unter dem Hintern wegverkauft.
Deshalb kann man nur hoffen, daß Klage geführt und sich gegen diese schleichende Vereinnahmung durch die EU gewehrt wird.
Der von mir nicht gerade hofierte CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, eines der wenigen Mitglieder der Union, der hoffentlich wie angekündigt, mit Nein gestimmt hat, sagte: Dann geht die Staatsgewalt nicht mehr, wie das Grundgesetz es fordert, vom Volke aus, sondern von der EU. Peter Gauweiler ein bisher sehr rechts stehender Politiker und die Linken werden wohl vor das Bundesverfassungsgericht gehen dürfen, wenn dieses durch den Bundesrat marschiert.
Man kann nur hoffen das die Richter diesen extremen Fehler, ja Grundgesetzbruch, des Bundestages und Bundesrates, sollten die Politiker dort wieder dafür abstimmen, aufheben und nicht verklausuliert wieder einiges zurücklassen, wie bei Gesetzen des Innenministerium.
Man kann den Mitgliedern des Verfassungsgerichtes nur alles gute, für die nahe Zukunft wünschen und im gleichen Atemzug den Regierenden die Pension.