Von Heribert Prantl

Richterwahl in Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht bekommt klugen Zuwachs, muss für den europäischen Einigungsprozess aber auch Opfer bringen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Geschichte, die ruhmreich genannt werden kann, drei große Krisen erlebt. Die erste war 1952/53, die zweite 1994/95 und die dritte hat soeben begonnen, aber es hat noch keiner bemerkt. Die dritte Krise hat nichts mit dem neuen Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle zu tun, der an diesem Freitag im Bundesrat gewählt wird und der künftig der Vizepräsident und in zwei Jahren der Präsident des Gerichts sein wird. Voßkuhle wird, darin besteht das Problem, an der Spitze eines Gerichts stehen, das nicht mehr das ist, was es einmal war.

Bundesverfassungsgericht; dpa

Das Bundesverfassungsgericht wird durch den Vertrag von Lissabon an Macht verlieren - und bleibt doch noch sehr mächtig. (© Foto: dpa)

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Auslöser dieser stillen Krise ist der EU-Vertrag von Lissabon, dem der Bundestag am Donnerstag zugestimmt hat. Dieser Vertrag verändert die Stellung des Gerichts, er macht es kleiner, er reduziert seine Bedeutung; er hat also zur Folge, was etliche Politiker schon in den beiden ersten großen Krisen bewirken wollten, aber nicht geschafft haben: eine Entmachtung des Verfassungsgerichts. Der Vertrag besiegelt eine langjährige Entwicklung, die immer mehr Gewichte von Karlsruhe nach Luxemburg, zum EU-Gerichtshof, verschoben hat. Die letzte Kompetenz zum Grundrechtsschutz in Europa liegt in Luxemburg, nicht mehr in Karlsruhe - weil das Recht mehr und mehr von Europa dirigiert wird.

EU-Gerichtshof? Das muss kein Unglück sein - aber ob sich in Luxemburg das Glück wiederholt, das Deutschland seit fast sechs Jahrzehnten mit dem Bundesverfassungsgericht hatte, ist nicht sicher. Der EU-Gerichtshof ist bisher noch ein ungeschlachtes, wenig volksnahes juristisches Gebilde. Ob das Wort "Luxemburg" je den verheißungsvollen Klang wie "Karlsruhe" für den Recht suchenden Bürger haben wird?

Die Geschichte aus Karlsruher Perspektive

Sicher: Das Bundesverfassungsgericht wird weiterhin einige Macht haben; es wird weiterhin bedeutende und geschliffene Urteile fällen; der neue, kluge Richter Voßkuhle (er ist 44 Jahre alt, noch nie hatte das Verfassungsgericht einen so jungen Vizepräsidenten oder Präsidenten) wird das Seine dazu beitragen; und zu den grauen, mittlerweile 118 Bänden, in denen die Entscheidungen des Gerichts gesammelt werden, werden noch viele dazukommen. Diese Sammlung ist auch Geschichtsschreibung: sie schreibt die Geschichte der Bundesrepublik aus Karlsruher Perspektive.

Vielleicht wird in dieser Sammlung eines Tages auch noch ein Urteil zum Lissabonner Vertrag stehen. Es wird sicherlich Verfassungsbeschwerden gegen diesen Lissabonner Vertrag geben, die Linke hat das angekündigt, wohl auch der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler wird es tun, der schon einmal die Politik und das Gericht mit staatsrechtlich wohlfundierten Darlegungen in Verlegenheit gebracht hat. Aber das Gericht wird wohl nicht mehr die Macht und die Kraft haben, sich seine alte Macht zurückzuholen. Das gehört zu den Opfern, die der europäische Einigungsprozess verlangt.

Das Bundesverfassungsgericht wird von Europa zu einem Landesverfassungsgerichtshof reduziert; es bleibt immer noch bedeutend, aber es kann nicht mehr garantieren, was es bisher garantieren konnte und wollte: den umfassenden Grundrechtsschutz für die Menschen, die in Deutschland leben. Das Versprechen des umfassenden Grundrechtsschutzes muss nun der Europäische Gerichtshof einlösen, und Karlsruhe hat keine Möglichkeiten, dies zu garantieren oder im Notfall an seine Stelle zu treten.

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