Bundesverfassungsgericht:Das Betreuungsgeld steht auf der Kippe

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Karlsruhe lässt Zweifel an der umstrittenen Familienhilfe erkennen: Womöglich sei der Bund für diese nicht zuständig.

Von W. Janisch, Karlsruhe

Das Betreuungsgeld ist möglicherweise verfassungswidrig, weil der Bund für den Erlass des Gesetzes nicht zuständig war. In einer Anhörung des Bundesverfassungsgerichts über eine Klage des Stadtstaates Hamburg gegen die seit 2013 geltende Regelung ließen mehrere Richter des Ersten Senats erhebliche Zweifel an einer Bundeskompetenz erkennen.

Sollte sich diese Skepsis der Richter in dem in einigen Monaten erwarteten Urteil wiederfinden, wäre das Betreuungsgeld - ein Lieblingsprojekt der CSU - zumindest auf Bundesebene politisch erledigt. Denkbar wäre dann allenfalls eine Landesregelung zum Beispiel in Bayern; es sei denn, das Gericht beanstandet die Familienleistung auch aus inhaltlichen Gründen.

Die Bedenken der Richter gelten vor allem der Frage, ob das Gesetz zur "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet" erforderlich ist. Dies ist in einigen Gesetzesmaterien, die grundsätzlich den Ländern zustehen, Voraussetzung dafür, dass der Bund eine Regelung an sich ziehen darf. Dass das Betreuungsgeld dazu taugt, die regionalen Unterschiede beim Kita-Ausbau auszugleichen, davon schienen die Richter indes nicht überzeugt zu sein. Nach der Konzeption des Gesetzes sei es nicht mal darauf ausgelegt, weil die Leistungen letztlich an Eltern in allen Regionen gezahlt werde - egal, ob dort eine Unter- oder eine Überversorgung mit öffentlich geförderten Kitas zu verzeichnen sei, merkte Richter Reinhard Gaier an.

Martin Burgi, der juristische Vertreter der bayerischen Staatsregierung, argumentierte zwar, die Leistungen seien Teil eines Gesamtkonzepts aus Kita-Förderung auf der einen und Betreuungsgeld auf der anderen Seite. Gabriele Britz, im Gericht als Berichterstatterin für das Verfahren zuständig, wandte aber ein: Mit einem solchen Ansatz würde dem Bund ein "enormer Spielraum" eröffnet, um in die Zuständigkeiten der Länder einzugreifen. "Tun Sie den Ländern damit etwas Gutes?", fragte sie die Vertreter Bayerns.

Das Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro im Monat steht all jenen Eltern zu, die auf einen öffentlich geförderten Kita-Platz verzichten - und zwar unabhängig davon, ob sie sich selbst um ihr Kind kümmern oder stattdessen ein privates Betreuungsangebot wahrnehmen. "Der Bund greift damit tief in die Zuständigkeiten der Länder ein", sagte Margarete Schuler-Harms, die die Hamburger Klage formuliert hat. Das Bundesfamilienministerium dagegen - geführt von Manuela Schwesig (SPD), einer früheren Kritikerin der Geldleistung - verteidigte das Gesetz: "Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Betreuungsgeld nicht gegen das Grundgesetz verstößt", so Staatssekretär Ralf Kleindiek.

In der politischen Debatte steht das Betreuungsgeld in der Kritik, da es falsche Anreize setze. Gerade sozial schwache Familien könnten dadurch veranlasst werden, Kitas zu meiden. Die Grünen-Politikerin Katja Dörner sprach in Berlin von einer "Kita-Fernhalte-Prämie". Solche Argumente könnten auch in Karlsruhe eine Rolle spielen. Richter Gaier gab zu bedenken, dass es womöglich gerade Kinder aus diesen Familien seien, die von einer Kita-Betreuung besonders profitierten.

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