Der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger als Verhandlungsführer der CDU hat der SPD-Seite in Gestalt des Bremer Bürgermeisters Jens Böhrnsen die Ablehnung Dreiers mitgeteilt. Der Widerstand der CDU-Ministerpräsidenten gilt als weitgehend einheitlich. Böhrnsen und Justizministerin Zypries wollen aber dem Vernehmen nach vorerst an Dreier festhalten. Im Bundesjustizministerium will man noch keine offizielle CDU-Mitteilung über die Ablehnung Dreiers erhalten haben. Man geht davon aus, dass über den Personalvorschlag weiter diskutiert werden könne.
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Mit dem Unions-Veto gegen Dreier rücken nun schon früher genannte und im Konklave der Parteien beratene Kandidaten wieder in den Blickpunkt. Erstens Roland Rixecker, Präsident des Oberlandesgerichts Saarbrücken und des saarländischen Verfassungsgerichtshofs; er ist SPD-Mitglied und war von 1985 bis 1995 Staatssekretär im saarländischen Justizministerium - er gilt nun als aussichtsreichster Kandidat.
Zweitens: Joachim Wieland. Er war bis vor kurzem Professor für Staatsrecht an der Universität Frankfurt und lehrt nun an der Hochschule für Verwaltungswissenschaft in Speyer mit den Schwerpunkten Verfassungsrecht, Steuerrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht. Er hat zuletzt vor dem Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten im Streit um die Auflösung des Bundestags und die Neuwahl 2005 vertreten. Wieland ist parteilos.
Dritte Kandidatin ist Ursula Nelles, Rektorin der Universität Münster und dort Leiterin des Instituts für Kriminalwissenschaften. Als weitere Kandidatin wird Klaudia Martini genannt; sie war Richterin an den Verwaltungsgerichten in Augsburg und München, Landtagsabgeordnete der SPD in Bayern, schließlich zehn Jahre lang Staatsministerin für Umwelt in Rheinland-Pfalz, danach Mitglied des Opel-Vorstands; jetzt ist sie Rechtsanwältin in einer Münchner Großkanzlei.
Mit dem Streit zwischen Union und Bundesjustizministerin rückt das Richterwahl- und Auswahlverfahren wieder in den Mittelpunkt der Kritik. Im Grundgesetz steht dazu nur ein knapper Satz: "Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrat gewählt." Auf Basis dieses Satzes, der vom Gesetz über das Bundesverfassungsgericht ergänzt wird, hat sich ein System der Heimlichkeit und der Mauschelei entwickelt; es werden üblicherweise Personalpakete geschnürt, in denen sich die Parteien gegenseitig Zugeständnisse machen.
Der Fall Däubler-Gmelin
Den letzten schweren, offen ausgetragenen Konflikt gab es 1993/94: Der Streit darüber, ob die damalige stellvertretende SPD-Vorsitzende Herta Däubler-Gmelin Verfassungsrichterin werden darf, wurde zwischen Union und SPD mit großer Schärfe ausgetragen. Es ging um die Nachfolge des Richters Gottfried Mahrenholz; mit dieser Stelle verband sich, wie mit dem gegenwärtig zu besetzenden Posten auch, die Anwartschaft auf das Amt des Gerichtspräsidenten.
Weil die Union die Berufung der SPD-Kandidatin blockierte, verhinderte die SPD die Neubesetzung anderer hoher Staatsämter mit Kandidaten der Union. Jede Partei ließ die Kandidaten des anderen in der Luft hängen. Der damalige Unionsfraktionschef Schäuble schaltete gegenüber seiner politischen Intimfeindin Däubler-Gmelin auf stur, hielt sie für "zu politisch"; Hans-Jochen Vogel gab für die SPD die Devise aus, man müsse auf Zeit setzen.
Mehr als ein Jahr blieb es damals dabei, dass die SPD zwar ein Vorschlagsrecht und eine Kandidatin, der Verfassungsrichter Mahrenholz aber keinen Nachfolger hatte - so lange, bis die zermürbte Kandidatin Däubler-Gmelin dem grausamen Spiel selbst ein Ende machte und von der Kandidatur zurücktrat. Auf den umkämpften Richterstuhl wurde dann Jutta Limbach gewählt.
Solch harte öffentliche Auseinandersetzungen sind die Ausnahme in einem ansonsten eher heimlichen Geschäft der proportionalen Machtverteilung. Zumeist wird das Fell des Bären so lautlos verteilt, dass es nicht einmal der Bär merkt.
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Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
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(SZ vom 02.02.2008/jkr)
Was ist das für ein respektloses Geschacher um einen der höchsten Justizposten im Lande!
Nach den Spielregeln ist jetzt die SPD am Zuge, um den ihr im Verfahren zugesprochenen Kandidaten für den vakanten Sitz des stv. Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes einzubringen. Zu Zeiten, als z.B. Roman Herzog für die CDU kandidierte, gab es nicht ein solches Hin- und Her-Gezerre, obwohl die SPD über seine Eignung geteilter Meinung war. Wir wissen, Roman Herzog wurde dann gar Präsident des höchsten deutschen Gerichtes und daran anschließend sogar Bundespräsident.
Warum hält sich die CDU jetzt nicht auch an diese Spielregeln? Sieht sie auch da schon ihre Felle fortschwimmen, angesichts der sinkenden Sympathiewerte???
Merke(l): Mit Winkelzügen hinter den Kulissen kann man ein demokratisches Prozedere zwar b e hindern, aber letzten Endes nicht v e r hindern...