Der umstrittene SPD-Kandidat Horst Dreier soll nun doch nicht Vizepräsident in Karlsruhe werden. Das Auswahlverfahren für Verfassungsrichter rückt in den Mittelpunkt der Kritik.
Die Besetzung der wichtigsten Position in der deutschen Justiz ist wieder offen: Die CDU weigert sich, der Wahl des Würzburger Rechtsprofessors Horst Dreier zum Bundesverfassungsrichter, zum Vizepräsidenten und künftigen Präsidenten in Karlsruhe zuzustimmen. Die Wahl sollte am 15. Februar im Bundesrat stattfinden.
Verfassungsrichter-Roben (© Foto: dpa)
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Der bisherige Vizepräsident Winfried Hassemer, dem Horst Dreier nachfolgen sollte, wird nun wohl über die Altersgrenze hinaus noch einige Zeit länger im Amt bleiben müssen. Hassemer sollte am 28. Februar von Bundespräsident Horst Köhler die Entlassungsurkunde überreicht werden.
Horst Dreier, Staatsrechtler und Rechtsphilosoph an der Universität Würzburg, war von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, also von der SPD, vorgeschlagen worden - aber im gesamten politischen Spektrum auf Vorbehalte gestoßen. Verfassungsrichter müssen mit Zweidrittelmehrheit entweder vom Richterwahlausschuss des Bundestages oder vom Bundesrat gewählt werden. Der jetzt zu ernennende Richter wird vom Bundesrat gewählt, nach den Regularien hat diesmal die SPD das Vorschlagsrecht.
Wo beginnt Menschenwürde?
Kandidat Dreier gehört zu den Juristen, die die Unantastbarkeit der Menschenwürde relativieren. In Teilen der Sozialdemokratie, bei der FDP, den Grünen und den Linken hat dies zu enormen Irritationen geführt, weil mit der Lehrmeinung Dreiers in Ausnahmefällen auch Folter möglich wird.
Auch von der Union wurde Dreier heftig kritisiert, weil er (zum Beispiel in der Stammzellendebatte) den Schutz des ungeborenen Lebens von der Menschenwürde abkoppelt und damit gentechnische Forschungen erleichtern würde. Im Nationalen Ethikrat hatte Dreier die Ansicht vorgetragen, dass das ungeborene Leben nicht automatisch ein Träger der Menschenwürde sei. Diese Position sei, so heißt es auf Seiten der Union, vor allem gegenüber den Kirchen nur schwer zu vertreten.
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Was ist das für ein respektloses Geschacher um einen der höchsten Justizposten im Lande!
Nach den Spielregeln ist jetzt die SPD am Zuge, um den ihr im Verfahren zugesprochenen Kandidaten für den vakanten Sitz des stv. Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes einzubringen. Zu Zeiten, als z.B. Roman Herzog für die CDU kandidierte, gab es nicht ein solches Hin- und Her-Gezerre, obwohl die SPD über seine Eignung geteilter Meinung war. Wir wissen, Roman Herzog wurde dann gar Präsident des höchsten deutschen Gerichtes und daran anschließend sogar Bundespräsident.
Warum hält sich die CDU jetzt nicht auch an diese Spielregeln? Sieht sie auch da schon ihre Felle fortschwimmen, angesichts der sinkenden Sympathiewerte???
Merke(l): Mit Winkelzügen hinter den Kulissen kann man ein demokratisches Prozedere zwar b e hindern, aber letzten Endes nicht v e r hindern...