Bundesverfassungsgericht:Bundestag bekommt Zeit

Seit vier Jahren liegen die Gesetzentwürfe der Grünen zur Homoehe dem Bundestag vor - ohne Entscheidung. Diese Zeit der Meinungsbildung wurde nun vom höchsten Gericht gebilligt.

Die Grünen-Fraktion kann den Bundestag nicht zu einer Abstimmung über die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe zwingen. Dass der Bundestag die Gesetzentwürfe der Grünen, Linken und des Bundesrats zur Einführung der Homoehe seit Jahren nicht auf die Tagesordnung gesetzt habe, sei kein Verstoß gegen das Gesetzesinitiativrecht der Grünen-Fraktion, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Die ersten Entwürfe der Grünen liegen seit 2013 beim Rechtsausschuss des Bundestags und wurden laut Gericht zwar "in einer Vielzahl von Fällen" immer wieder vertagt. Dies sei aber noch keine "Verschleppung der Beschlussfassung" oder eine "Entleerung des Gesetzesinitiativrechts". Zwar verlange das Grundgesetz eine Beratung und Beschlussfassung von Gesetzesvorlagen "in angemessener Frist". Konkrete Vorgaben dazu gebe es jedoch weder in der Verfassung noch in der Geschäftsordnung des Bundestags. Auch nach der eigenen Darstellung der Grünen sei die Meinungsbildung in der Unionsfraktion noch nicht abgeschlossen gewesen. Dies spreche gegen eine willkürliche Verschleppung. (Az. 2 BvQ 29/17)

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