Vor der Bundestagsdebatte zur Sterbehilfe:Sterben ist das Letzte

Die atheistische Giordano Bruno Stiftung wirbt seit Montag 06 10 2014 mit rollenden Großplakaten i

"Gebot der Menschenwürde": Werbekampagne für selbstbestimmtes Sterben in Berlin.

(Foto: Imago Stock&People)

Es gibt Sterbehilfe in Deutschland, allerdings in einer rechtlichen Grauzone. Jetzt reagiert der Bundestag: Die meisten Abgeordneten wollen keine Strafen, wenn Verwandte oder Freunde Todkranken beim Suizid assistieren. Organisierte Hilfe lehnen sie allerdings ab.

Von Nina von Hardenberg

Die Bekanntschaft mit einem 90-jährigen Künstler machte aus dem Bremer Pädagogen Peter Puppe einen Sterbehelfer. Der Alte lebte ganz alleine in seinem Atelier, konnte kaum noch sehen und nur wenige Schritte gehen - sterbenskrank aber war er nicht. Er hatte Puppe um Hilfe beim Verfassen einer Patientenverfügung gebeten, verriet jedoch bald, dass er sterben wollte. Puppe konnte den Wunsch verstehen. Er unterstützte den Mann bei drei Suizidversuchen, die alle schiefgingen, begleitete ihn schließlich in die Schweiz und schrieb ein Buch darüber. "Danach kamen viele weitere Anfragen", sagt Puppe. Heute sei er einer von nur fünf namentlich bekannten Sterbehelfern in Deutschland.

Er ist damit auch einer von fünf Gründen, warum der Bundestag sich anschickt, die Gesetzeslage zur Suizidhilfe zu verschärfen. Die Union will das schon lange. Sie will es unter Strafe stellen, wenn Leute wie Peter Puppe oder auch der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch mit seinem Sterbehilfeverein Menschen bei der Selbsttötung helfen. Doch ist es nicht nur die Union: Kurz vor der für diesen Donnerstag geplanten Bundestagsdebatte zum Thema haben sich auch sonst in Sterbehilfefragen liberal denkende Abgeordnete für ein Verbot der organisierten Suizidhilfe ausgesprochen. Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach zum Beispiel befürwortet eigentlich Suizidhilfe für Sterbenskranke, ist aber eben gegen Leute wie Puppe und Kusch: "Diese Serien-Sterbehelfer begleiten häufig Menschen in den Tod, denen anders noch geholfen werden könnte." Ähnlich sieht das auch der in der Union für seine liberalen Einstellungen bekannte Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU). Für die Sterbehilfevereine hat sich bislang nur Renate Künast von den Grünen ausgesprochen.

Manche wollen, dass auch in Deutschland Ärzte Tabletten zum Sterben verschreiben dürfen

Damit ist klar: Das Parlament ist auf Verbotskurs. Die Abgeordneten könnten, wenn es wie geplant 2015 zu einer Abstimmung kommt, fraktionsübergreifend beschließen, dass künftig niemand mehr regelmäßig oder gar gegen Geld anderen bei der Selbsttötung helfen darf. Gerungen wird derzeit vor allem um die Ausnahmen von dieser Regel.

Zwei Positionen zeichnen sich ab. Die am weitesten gehenden Ausnahmen wünscht sich die Gruppe um Lauterbach und Hintze, zu der auch die SPD-Politiker Carola Reimann und Burkhard Lischka sowie Dagmar Wöhrl (CSU) gehören. Sie würden einem Verbot überhaupt nur zustimmen, wenn eine spezielle Berufsgruppe, nämlich die Ärzte, davon ausgenommen würde. Ärzten sollte es explizit erlaubt sein, ihren sterbenskranken Patienten beim Suizid zu helfen, fordert die Gruppe und plädiert damit im Grunde dafür, die Sterbehilfe zu erleichtern. Es sei ein "Gebot der Menschenwürde, leidenden Menschen an ihrem Lebensende zu helfen", heißt es in dem Papier. Diese Aufgabe sollten aber allein Ärzte übernehmen. Nur sie könnten beurteilen, ob die Kranken nicht zum Beispiel unter einer behandelbaren Depression litten. Ausgerechnet den Ärzten verbietet aber ihr Standesrecht in vielen Bundesländern, Kranken bei der Selbsttötung zu assistieren. Die Gruppe will deshalb einen Satz ins Bürgerliche Gesetzbuch schreiben, der Ärzten die Suizidassistenz ausdrücklich erlaubt und damit das Berufsrecht aufhebt.

Eine solche explizite Erlaubnis geht der SPD-Abgeordneten Kerstin Griese entschieden zu weit. "Suizidhilfe ist in Deutschland nicht verboten. Sie zum Regelfall zu machen, also zu einer Krankenkassenleistung, finde ich problematisch", sagt sie. Es sei noch nie ein Arzt verurteilt worden, der einem Sterbenden ein tödliches Mittel verschafft habe. "Die Ärzte haben durchaus diesen ethischen Freiraum." Griese hat zusammen mit der SPD-Abgeordneten Eva Högl ein Papier verfasst, das gute Chancen hat, zur Mehrheitsmeinung im Parlament zu werden. Wie so viele Abgeordnete wollen auch Griese und Högl die organisierte Sterbehilfe verbieten, also Vereine und Einzelpersonen, die wiederholt Hilfe bei der Selbsttötung anbieten.

Die atheistische Giordano Bruno Stiftung wirbt seit Montag 06 10 2014 mit rollenden Großplakaten i

"Gebot der Menschenwürde": Werbekampagne für ein selbstbestimmtes Sterben in Berlin.

(Foto: imago/epd)

Straffrei blieben damit nur die Einzelfälle; Situationen also, in denen sich ein Freund, der Ehemann oder die Familie entschließt, einem Kranken beim Suizid zu helfen - oder auch ein Arzt. Die Abgeordneten wollen mit den Medizinern ins Gespräch kommen, wie sie ihr Standesrecht so anpassen können, dass Ärzten in Grenzsituationen am Lebensende Entscheidungsspielraum bleibt, notfalls für die Hilfe beim Suizid. "Zwingen können wir die Ärzte aber nicht", sagt Griese. Den Bürgern will sie die Palliativmedizin besser erklären, die Therapie, die Kranke nicht heilen, die aber Schmerzen lindern und Lebensmut wecken kann. "Von Befürwortern der Sterbehilfe wird immer der Eindruck erweckt, als müsse man in Deutschland elendig krepieren", sagt Griese.

Sterbehilfevereine verbieten - Palliativmedizin stärken. Diese Position dürfte weit über die SPD hinaus Zustimmung finden. Die Grünen-Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg und Harald Terpe haben sich bereits ähnlich positioniert. Am Dienstag folgte der CDU-Abgeordnete Michael Brand mit einem Papier, das in die gleiche Richtung geht und hinter dem sich weite Teile der Union versammeln dürften, darunter Gesundheitsminister Hermann Gröhe. Auch er will die organisierte und gewerbsmäßige Sterbehilfe verbieten. Am Dienstag präsentierte er mit anderen Abgeordneten zudem ein Konzept, wie Sterbende besser von Palliativmedizinern versorgt werden können. Es soll dazu beitragen, dass der Wunsch nach Sterbehilfe gar nicht erst aufkommt. "Wir schulden schwerstkranken Menschen in ihrer letzen Lebensphase menschliche Zuwendung und umfassende Hilfe", sagte Gröhe. Ein Sterbehilfe-Gesetz soll bis Mitte 2015 im Parlament erarbeitet und ohne Fraktionszwang abgestimmt werden.

Aber ist ein strafrechtliches Verbot wirklich nötig? Eine Gesetz, das ein Angebot verbietet, das Schätzungen zufolge bei den bekannten Sterbehelfern derzeit jährlich keine 200 Menschen in Anspruch nehmen (bei etwa 870 000 Todesfällen in Deutschland und 9800 Suiziden). Die Dunkelziffer der heimlichen Angebote dürfte höher liegen, aber diese lassen sich auch durch ein Verbot kaum unterbinden. Derzeit zweifelt nur die Grüne Künast am Sinn eines Verbotsgesetzes. Sie will Sterbehilfevereine zulassen und ihnen Auflagen zur Qualitätskontrolle machen. Ein Verbot würde das Tabu nur vergrößern, würde Menschen in Not die Chance eines ergebnisoffenen Gesprächs nehmen, schrieb sie im Tagesspiegel. Die Bevölkerung, die sich in Umfragen immer wieder mehrheitlich für Sterbehilfe ausspricht, weiß sie hinter sich. Auch im Parlament sind viele Abgeordnete unentschlossen. Die Debatte ist erst am Anfang.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: